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denen gegenüber er keine Maßregel für zu hart und für unzuläſſig hält. So ſehr auch die übrigen Mitglieder der Wormſer Regierung dieſen Anſchauungen Seidenbenders zuſtimmten und ſie zu verwirklichen ſuchten, ſo konnten ſie doch nicht umhin, in der Folge mancherlei Er⸗ mäßigungen, namentlich in Bezug auf entwürdigende Behandlung, eintreten zu laſſen. Heute haben dieſe Vorſchläge Seidenbenders glücklicher Weiſe nur noch kulturhiſtoriſche Bedeutung, enthalten aber in dieſer Hinſicht des Belehrenden viel für Chriſten ſowohl wie für Juden. Den Schluß dieſer Einleitung mögen einige Bemerkungen über die Beſchaffenheit der Originalhandſchrift bilden und über die Art und Weiſe, wie dieſelbe auf den folgenden Blättern wiedergegeben iſt.
Die Handſchrift beſteht aus 152 von Seidenbenders Hand am unteren Rande gezählten Bogenſeiten. Dieſe Seitenzählung iſt im Folgenden durch in eckigen Klammern ſtehende Ziffern mitgeteilt. Zwiſchen Seite 18 u. 19 hat Seidenbender ſpäter noch ein nicht ge⸗ zähltes Blatt eingeſchoben mit einer eine Viertelſeite füllenden Empfehlung beſonderer Paſſionspredigten. Von einer Wiedergabe dieſer Bemerkungen iſt unten abgeſehen worden. Ferner iſt zwiſchen S. 30 u S. 31 ein Blatt eingefügt mit der Abſchrift eines Ratsſchluſſes gegen die Juden vom 19. Januar 1706, auch dieſe iſt als zur eigentlichen Schrift nicht gehörig unten nicht wiedergegeben. Endlich ſind zwiſchen S. 106 u. S. 107 zwei Blätter mit den unten S. 54 mitgeteilten Bemerkungen über Handwerksmißbräuche eingeſchoben. Zählt man dieſe eingeſchobenen Blätter mit, ſo beſteht die Handſchrift aus 160 beſchriebenen Seiten und noch drei nicht beſchriebenen Blättern. Seidenbender hat zunächſt bei dem Entwurf der Arbeit immer nur die rechte Hälfte der Seiten beſchrieben; auf dem leer gebliebenen Raume hat er dann nachträglich noch mancherlei Bemerkungen hinzugefügt, von denen ein Teil wirkliche Erweiterungen des Textes enthält, während in einer großen Anzahl anderer nur Parallelſtellen und Belege aus meiſt jetzt kaum noch gekannten theologiſchen und iuriſtiſchen Schriftſtellern enthalten ſind. Da der hier zur Verfügung ſtehende Raum einige Beſchränkung notwendig machte, ſind die Bemerkungen der letzteren Art meiſt weggelaſſen, die der erſteren Art in runden Klammern in den Text eingefügt worden. Auch ſind in dem erſten Abſchnitte einige gar zu breit ausgeführte Stellen der Raumerſparnis wegen etwas gekürzt worden, was an den betreffen⸗ den Stellen jedesmal bemerkt iſt. Der Abſchnitt über das Conſiſtorium endlich iſt nur im Auszug mitgeteilt, da er vielfach nur Früheres


