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Zunächst ist zu fordern, daß auf leicht beweglichem Sandboden sowie auf steilen Hängen niemals ein Kahlhieb vorgenommen werde, sondern bloß Auslichten mit Stehenlassen von Schutz- bäumen(vielleicht gerade hier die Borggrevesche„Plenterdurchforstung«?) noch weniger Stock- roden, d. h. Ausgraben der Wurzeln. Es ist ja zu rechtfertigen, wenn man ebene oder schwach geneigte Flächen nach dem Abtrieb erst einige Zeit liegen läßt, ehe man sie wieder mit jungen Bäumchen bepflanzt. Durch die jetzt nicht mehr vom Schatten des Bestandes niedergehaltenen, üppig aufschießenden Unkräuter erzielt man so zu sagen eine Gründüngung, ähnlich wie bei der Brache in der Felderwirtschaft; ferner vermögen nunmehr die Pflinelinge, geschützt von Gras und Kraut, fröhlicher aufzuwachsen als auf kahlem Boden, da sie nicht so sehr der Gefahr des Verdorrens ausgesetzt sind.— Ganz anders aber liegt die Sache für stark geneigte Plächen. Wird da der Boden bloß gelegt, so zergeht der Humus in der Hitze des Sommers, zerstäubt im Winde, wird abgeschwemmt vom Regen, und der Anwuchs junger Pflanzen ist nur unsicher und mühsam wieder erreichbar. Jedenfalls muß, wenn doch einmal ein Kahlhieb vorgenommen worden ist, für schleunigste Wiederaufforstung Sorge getragen werden, ehe jene Schäden zu tief eingerissen sind. Diese Forderungen erscheinen so selbstverständlich— und doch wird immer und immer noch dagegen gefehlt. Wer nur sehen will, der kann vielfach dies bestätigt finden. Bloß ein Beispiel aus hunderten will ich anführen. Zur Seite eines teils versumpften, teils mit Geröll verschwemmten Wiesenthales bei Gernrode im Harze stand ich auf einem großen kahlen Hange mit lauter morschen Wurzelstöcken, offenbar herrührend von Fällungen, welche bereits vor einer ansehnlichen Reihe von Jahren stattgefunden haben mußten, während nicht ein einziges Büumchen nachgepflanzt war. Einen Forstmann, welcher des Weges kam, fragte ich, warum man wohl diesen Berg nicht wieder bestockt habe. Unwil llig gab er mir die»Erklärung«, ob ich denn glaube, daß man eine so großse Arbeit in einem(!) oder in ein paar Jahren leisten könne.— Allerdings glaube ich, daß man dies kann, vor allem aber daß man es muß. Die vorgesetzte Behörde hat dann freilich dem Beamten das Recht zu geben, nach einem großen Hieb aus dem bedeu- tenden Erlös auch einen entsprechend hohen Betrag für sofortige Neuanpflanzung zu verwenden. Daßz dies nicht überall geschieht, sondern daß schablonenmäßig Jahr für Jahr ein pestimmter Betrag ausgeworfen wird, dafür bekam ich bei einem ganz ähnlichen Fall unlängst wieder Aus- kunft von einem Gemeindeförster.»Meine Pflänzlinge waren verbraucht zum Ausbessern älterer Kulturen; da mußte ich diesen ganzen Hügel unbepflanzt liegen lassen, obgleich es Zeit für ihn war; Geld zum Anschaffen von Bäumchen stand mir nicht zur Verfügung«.— Den Forst- beamten in dieser Weise binden, ihm für jedes Jahr nur einen begrenzten Kredit geben, welchen er nicht überschreiten darf, heißt: Ein großes Kapital, den Waldgrund, für so und so lange brach legen. Zweitens heißt es aber in vielen Fällen auch noch: Dem Volksvermögen durch mehr oder weniger uneinbringliche Verschlechterung des Bodens einen dauernden Verlust zufügen.
Die Bewirtschaftung und der Zustand zahlreicher Wälder sind überhaupt bei uns noch schlecht— das ist eine volkswirtschaftlich sehr bedauerliche aber nicht abzuleugnende Thatsache. Man nennt Deutschland das Musterland der Forstwirtschaft. In Betreff der kleinen und mittel- großen Privatwaldungen ist dieser Ausspruch eine Unwahrheit. Beruhte er auf Wahrheit, so würde Deutschland seinen ganzen Holzbedarf, abgesehen von ausländischen Nutzhölzern, selbst produzieren können.¹) Schon hieraus allein— ganz abgesehen von weit höheren Rücksichten— ergiebt sich die große volkswirtschaftliche Bedeutung, welche der Hebung der Privatwaldwirtschaft im deutschen Reiche beiwohnt. Aber die Politik dos Gehenlassens ist der Ruin des Waldes,
¹) Danckelmann.


