Aufsatz 
Studien zur Waldeckischen Flora / von F. Waldschmidt
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.einem deutſchen Aufſatz; .einem lateiniſchen Aufſatz; . einem lateiniſchen Extempocule; einem griechiſchen Extemporule; einem kranzuſthhen Exercitium; einer mathematiſchen Arbeit. Hierzu kommt für diejenigen, welche Theolagie oder Philologie zu ſtudiren beabſichtigen, 7. eine hebrätſche Arbeit. 1

ggÖS

§. 14. Deutſcher Aufſatz.

Der deutſche Aufſatz ſoll ein innerhalb des Gedankenkreiſes des Examinanden liegendes Thema behandeln, über welches eine ausreichende Belehrung durch den Gymnaſialunterricht vor⸗ ausgeſetzt werden kann. en

Der Aufſatz ſoll die Geſammthildung des Examinanden, ſeine Fähigkeit, einen ihm nicht fern liegenden Gegenſtand mit ſelbſtſtändigem Urtheil aufzufaſſen, mit planmäßiger Anordnung und Folgerichtigkeit der einzelnen Gedanken in klarer, natürlicher und dem Gegeuſtand angemeſſe⸗ ner Sprache darzuſtellen, beurkunden.

§. 15. Lateiniſcher Aufſatz.

Der lateiniſche Aufſatz über einen dem Eraminanden durch den Unterricht hinkänglich bekannten Gegenſtand ſoll außer dem allgemeinen Geſchick in der Behandlung grammatiſche Sicherheit und die gewonnene Gewandtheit im lateiniſchen Ausdruck bezengen, vorzüglich aber darthun, in wie weit dem Examinanden die charakteriſtiſchen Unterſchiede des deutſchen und lateiniſchen Stils in den Metaphern, Periodenbau u. ſ. w. bekannt ſind.

§. 16. Lateiniſches Extemporale.

Das lateiniſche Extemporale, für welches ein nicht zu ſchwerer Stoff zu wählen iſt, ſoll die Fähigkeit des Examinanden, die grammatiſchen und ſtiliſtiſchen Regeln, welche im Gymna⸗ ſium gelehrt werden, raſch und ſicher anzuwenden, darthun.

§. 17. Griechiſches Extemporale.

Das griechiſche Extemporale ſoll kurz und einfach ſein und des Examinanden Vocabelkennt⸗

niß und Sicherheit in der griechiſchen Formenlehre und den Hauptregeln der Syntax documen⸗ tiren. §. 18.

Franzöſiſches Exercitium.

Die Ueberſetzung eines grammatiſch nicht zu ſchwierigen Penſums von einfachem Inhalt

ſoll des Examinanden Vocabelkenntniß und grammatiſche Sicherheit erkennen laſſen. §. 19. Mathematiſche Arbeit.

Gegenſtand der mathematiſchen Arbeit ſoll die Löſung zweier geometriſchen und zweier arithmetiſchen Aufgaben aus den verſchiedenen in den Kreis des Schulunterrichts fallenden Theilen der Mathematik, oder eine nach beſtimmten, vorher anzugebenden, Rückſichten geordnete Ueberſicht und Vergleichung zuſammengehöriger mathematiſcher Sätze ſein.

§. 20. Hebräiſche Arbeit. Von den künftigen Theologen und Philologen iſt die ſchriftliche Ueberſetzung und gramma⸗