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akademischen Abhandlungen über Kants„Ding an sich“,* sowie über die ethische Collisionslehre*r wird scharfsinniges Erfassen des Stoffes, Klarheit der Darstellung und ein vortreffliches Latein nachgerühmt. Seine Vorlesungen zeichneten sich durch strenge Schärfe der Begriffsbestimmung, eine höchst geniale Weise, die Gegenstände zu gruppiren, und ein ungewöhnliches Talent, speku- lative Gegenstände zu popularisiren, aus. Dazu kam ein Vortrag, einfach wie die Wahrheit und prunklos wie die ächte Schönheit. Kein Nebel über den Gedanken, kein Schleier über dem Ausdruck. Was er lehrte und sagte, war klar und durchsichtig wie Kry- stall.** Freilich ist unter allen philosophischen Disziplinen die Aesthetik oder Kunstphilosophie wohl die einzige, in der ein grosser Dichter die Palme zu erringen im Stande ist, und Tegnér war weit entfernt, in eitler Selbstüberschätzung sich grosses Talent für abstrakte Spekulazion zuzutrauen. Wiewohl ich einigen Scharf- sinn besitze, sagt er, so fehlt es mir doch an Tiefsinn, und ich verwirre mich leicht bei einer längeren systematischen Dedukzion, die mir nicht einige Haltpunkte für die Phantasie an die Hand gibt. Einen merkwürdigen Beleg zu diesem Selbstbekenntnisse gibt uns eine Mittheilung Geijers, der mit dem Ruhm des grössten schwedischen Historikers zugleich den eines tiefsinnigen Denkers vereinigt. Fast gleichaltrig mit Tegnér, war er mit diesem einst zufällig zusammengetroffen, und während eines gemeinsamen Aus- fluges durch eine romantische Waldgegend hatten beide Männer Ge- legenheit zu philosophischem Gedankenaustausch gefunden. Allein bald sollte Geijer merken, dass mit seinem Begleiter ein ordent- liches Räsonnement nicht zu führen war. Er wich zur Seite und kam immer zurück, man wusste so wenig von dem Gange seiner Gedanken wie von dem Wege der Sonnenstrahlen durchs Laub, denn Alles, was er sagte, glänzte. Er war eine Sternschnuppe von blendendem Gedankenblitz, Einfall auf Einfall, ein wahres
An congruenter praeceptis suis ponere Res per se animum affi- cientes cel. Kantius possit. De officiis quae collidi dicuntur.
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† 1 XI.


