Aufsatz 
Die ersten 25 Jahre des Kaiser Wilhelms Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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Kuratorium.

Die Wahrnehmung der äußeren Rechte der Anſtalt wurde mit Errichtung des Progymnaſiums einem Kuratorium übertragen. Dieſes beſtand aus dem Bürgermeiſter, dem katholiſchen Pfarrer und dem Dirigenten der Anſtalt als ſtändigen, ſowie aus 4 von dem Gemeinderat auf 4 Jahre zu wählenden unſtändigen Mitgliedern.

Durch Vereinbarung zwiſchen dem Biſchöfl. Ordinariate in Limburg und dem Gymnaſial⸗ Kuratorium trat mit Genehmigung der Königlichen Behörde zu Oſtern 1872 der Leiter des hieſigen Biſchöflichen Konviktes als ſtändiges Mitglied in das Kuratorium ein. Die Errichtung des König⸗ lichen Kompatronats im Januar 1873 ſtand im Zuſammenhange mit der veſentlichen Erhöhung des Staatszuſchuſſes, und zur Wahrung der Rechte der Staatsregierung iſt ſeitdem der jedes⸗ malige Landrat des Unterweſterwaldkreiſes zum

ſtändigen Mitglied des Kuratoriums ernannt

worden. Das Statut, durch welches die Anſtalt die Rechte einer juriſtiſchen Perſon erhält, iſt unter dem 19. Juni 1886 von der⸗ Löuiglichen Behörde genehmigt worden.

Dieſem Statut gemäß bildet das Kuratorium den Träger der Korporationsrechte. Es werden Schüler jeder Konfeſſion bezw. Religion in das Gymnaſium aufgenommen. So lange die Zahl der katholiſchen Schüler überwiegt, werden auch als Lehrer vorwiegend Angehörige dieſer Kon⸗ feſſion angeſtellt. Für die Schüler evangeliſcher Konfeſſion wird ein beſonderer Religionsunter⸗ richt in der Anſtalt erteilt. Die Lehrer des Gymnaſiums werden vom Kuratorium vorbehalt⸗ lich der Genehmigung der Königlichen Behörde gewählt. Sie ſind mittelbare Staatsbeamte und unterſtehen der Disziplinargewalt der Königlichen Staatsregierung. Die inneren Verhältniſſe der Schule, namentlich ſoweit ſie ſich auf den Unter⸗ richt und die Disziplin beziehen, unterliegen dem Direktor und Lehrerkollegium. Das Kura⸗ torium hat auch das Recht armen und würdigen Schülern innerhalb des im Etat vorgeſehenen

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Prozentſatzes das Schulgeld ganz oder teilweiſe zu erlaſſen.

Der Staatszuſchuß betrug bei Gründung der Anſtalt 750 Thaler, vom 1. Januar 1873 ab 3350 und vom 1. April 1875 ab 4400 Thaler oder 13 200 Mark. Zur Einführung des Wohnungsgeldzuſchuſſes wurde derſelbe ſeit 1. Oktober 1883 auf 15 000 Mark, zur Durch führung des neuen Normaletats ſeit 1. April 1893 auf 17 000 Mk. und zur Unterſtützung des von der Stadt an die Reliktenkaſſe zu Wies⸗ baden für das Lehrerkollegium zu zahlenden Bei⸗ trages auf 18 400 Mk. erhöht. Der Patron der Anſtalt, die Stadt Montabaur, der ſtatuten⸗ gemäß die Unterhaltung des Gymnaſiums in ihrem ganzen Umfange obliegt, ſoweit ſie nicht durch den Staatszuſchuß und das Schulgeld ge⸗ deckt wird, zahlte von Anfang an durchſchnittlich

jährlich 12 000 Mk. in die Gymnaſialkaſſe.

Lehrerkollegium. Über den Wechſel und die Aufeinanderfolge im Lehrerkollegium giebt das zum 25⸗jährigen Jubiläumsfeſte herausgegebene Verzeichnis der Lehrer und Abiturienten der Anſtalt genaue

Auskunft. Aus dieſem erhellt, daß von den Lehrern,

die bei Eröffnung des Gymnaſiums das Lehrer⸗ kollegium bildeten, nur noch zwei der An⸗ ſtalt angehören, Prof. Schmitz und der Unter⸗ zeichnete. Drei techniſche und 42 wiſſenſchaftliche Lehrer, unter ihnen zehn, die nur ihr Probejahr hier ablegten, haben in dem verfloſſenen Zeit⸗ raume hier gewirkt. Eine größere Anzahl von ihnen wurden als Direktoren an andere Schulen berufen: Dr. Paehler an das Gymnaſium in Wiesbaden, jetzt Provinzial⸗Schulrat in Caſſel, Prof. Breuer an das Realgymnaſium zu Wies⸗ baden, Dr. Iltgen an das Gymnaſium zu Culm, jetzt Direktor des Friedrich Wilhelms Gymnaſiums zu Trier, Dr. Wirſel an das Progymnaſium in Oberlahnſtein, jetzt Direktor des Kaiſer Wilhelm Gymnaſiums zu Köln, Dr. Neuß an das Realgym⸗ naſium in Aachen, Adolf Isbert an die Biſchöf⸗ liche Arnulf-⸗Schule in Metz.