Sehen wir uns Gregor von Tours, die Hauptquelle für die erſte Zeit der fränkiſchen Geſchichte, an, ſo finden wir in ſeinen erſten Büchern von einem Majordomus keine Erwähnung, während er doch häufig von Herzögen, Grafen, Heeresführern, Patriziern und anderen Beamten ſpricht. Erſt in den letzten Büchern kommt nur an wenigen Stellen auch der Majordomus zur Sprache*), aber ohne daß dieſem Beamten irgendwie eine beſondere Bedeutung zugeſchrieben wird, und wo er in Verbindung mit anderen erwähnt wird, nimmt er keineswegs den erſten Platz ein.**⁴) Das iſt aber kaum anders zu erklären, als daß ſein Amt in den erſten Zeiten des Frankenreiches keine beſondere Bedeutung hatte. Der Majordomus ſtand auch in der Reſti⸗ denzpfalz einfach dem Hausweſen vor, er war urſprünglich nichts anders als Hausverwalter, trat vor den übrigen Hofbeamten durchaus nicht beſonders hervor und war überhaupt ohne Einfluß auf die Regierungsgeſchäfte; ſo konnte denn auch Gregor von Tours nichts Bemerkenswerthes von ihm berichten. Es kamen aber unter Chlodwigs Enkeln jene traurigen Zeiten, in welchen die beiden herrſchſüchtigen und raſenden Weiber, Fredegund in Neuſter und Brunhild in Auſter und ſpäter auch in Burgund, für ihre Söhne und Enkel die Herrſchaft führten. Ein nur ober⸗ flächlicher Blick in die Quellenwerke jener Zeit überzeugt uns, daß die Regierung dieſer beiden Königinnen einen Abſchnitt in der Geſchichte des Majordomus⸗Amtes bilden. Seit dieſer Zeit behauptet dies Amt einen unbeſtrittenen Vorrang vor allen übrigen, und die Geſchichtſchreiber er⸗ zählen bald mehr von dem Majordomus, als vom Könige ſelber. Beide Königinnen haben eine lange Reihe von Jahren für ihre Kinder und Enkel unter höchſt ſchwierigen Verhältniſſen die Regierung geführt. Energie und Kraft läßt ſich beiden gewiß nicht abſprechen. Aber auch Frauen von ſolchem Character haben ſtets ihren Vertrauten, ihren Günſtling und Rathgeber, mit dem ſie ſich zu beſprechen pflegen, wie uns das auch die neuere Geſchichte in Rußland und Eng⸗ land bezeugt. Nun war aber gerade das Amt des Majordomus dasjenige, welches ſeinen Träger von Anfang an mit der Königin am meiſten in Berührung brachte. Schon in den erſten Zeiten dieſes Amtes mußte demnach die Königin auf die Wahl ihres Hausverwalters einigen Einfluß erlangen; war er es doch, der gewiſſermaßen der erſte Diener der Königin war; denn ihr ſtand⸗ naturgemäß die Oberleitung über das Hausweſen zu.**) Man erſieht das auch aus Gregor (VI. 45), wo des Königs Chilperich Gemahlin in einer Verſammlung der Franken erklärt,„ſie habe ſich ſelbſt manches durch eigene Mühe geſammelt und ſehr vieles aus den ihr zuertheilten Höfen durch den Ertrag und den Zins von denſelben erworben.“ Mit dem Majordomus mußte alſo die Königin von jeher am meiſten verhandeln. Bei dieſen unmittelbaren Beziehungen zu der Königin und weiterhin zu den übrigen Mitgliedern der königlichen Familie, namentlich zu den heranwachſenden Königskindern, mußte der Majordomus je nach ſeinen Fähigkeiten an und für ſich ſchon größere oder geringere Bedeutung gewinnen. Namentlich wird es hier das hochwichtige Geſchäft der Erziehuug und Bevormundung der königlichen Kinder geweſen ſein, bei welchem der
*) Zum erſtenmal 1. VI. c. 9. domus regiae major, wo Badegisil von dem Biſchof Domnolus von Mans zu ſeinem Nachfolger erwählt wird.— **) VI. 48.
***) cf. Die Auseinanderſetzung bei Schöne p. 20.


