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Ich veranlaſſe die Königliche Regierung, den Schulvorſtand in Fulda hierdurch aufmerkſam zu
machen und will Anzeige erwarten, wofür derſelbe ſich entſcheidet. Der Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten. (gez.) von Mühler. An die Königliche Regierung zu Caſſel.
Nr. 5828.
Caſſel, am 18. Mai 1868.
Abſchrift zur Kenntnißnahme und demnächſtigen baldigen Bericht.
Mitt der in dem Bericht vom 16. März d. J. Nr. 12 beantragten Verbindung des Reol⸗ Unterrichts mit dem dortigen Gymnaſium können wir uns nicht einverſtanden erklären, und müſſen die Herſtellung einer Realſchule II. Ordnung eventuell fürs erſte einer höheren Bürgerſchule, deren weitere Entwickelung vorbehalten bleibt, dem Unterrichtsbedürfniſſe der Stadt, ſowie den ſonſtigen localen Intereſſen für entſprechender erachten.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen. (gez.) Mittler.
An den Königlichen Schulvorſtand zu Fulda.
B. 5399.“
Der Realſchul⸗Vorſtand entſchied ſich nun definitiv für die Umbildung der Realſchule in eine höhere Bürgerſchule und leitete die hierzu erforderlichen Schritte ein. Die vielen über die Reorga⸗ niſation der Realſchule gepflogenen Verhandlungen waren damit geſchloſſen und hatten gewiß vielfach zur Aufklärung über die Organiſation des preußiſchen Realſchulweſens geführt; aber für die Schule waren faſt 2 Jahre koſtbarer Zeit nutzlos verſtrichen, weil ſie während derſelben auch nicht einen Schritt in ihrer Entwickelung vorwärts kam.
Der auf ergangene Weiſung vom Lehrercollegium entworfene Lehrplan für die 5 Klaſſen der höheren Bürgerſchule fand die Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums zu Kaſſel und wurde ſchon mit dem zu Oſtern 1869 beginnenden neuen Schuljahre zu Grunde gelegt. Dem allgemeinen Lehrplane fügen wir den beſonderen der Secunda bei.


