Aufsatz 
Die Realschule zu Fulda von ihrer Gründung bis zu ihrer jetzigen Verfassung / von Dr. Wagner
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

*

und Erhaltung religiöſer Gefühle durch einen zweckmäßigen Unterricht wünſchenswerth und nothwendig. Die Zahl der Stunden iſt auf 32 wöchentlich feſtzuſetzen und ſind darin, den angeführten Grundſätzen gemäß, folgende Lehrgegenſtände zu vertheilen: A. Untere Klaſſe oder Abtheilung. 1) Geometrie etwa 4 Stunden. 2) Algebra etwa 2 Stunden. 3) Rechnen etwa 4 Stunden. 4) Deutſche Sprache etwa 4 Stunden. 5) Franzöſiſche Sprache etwa 4 Stunden. 6) Religion etwa 2 Stunden. 7) Geographie etwa 2 Stunden. 8) Calligraphie etwa 2 Stunden. 9) Freies Handzeichnen etwa 4 Stunden. 10) Architektoniſches und Planzeichnen etwa 2 Stunden. 11) Maſchinenzeichnen etwa 2 Stunden. B. Obere Klaſſe oder Abtheilung.

1) Stereometrie etwa 4 Stunden.

2) Algebra etwa 2 Stunden.

3) Kaufmänniſches Rechnen und Buchhaltung etwa 2 Stunden. 4) Phyſik etwa 3 Stunden.

5) Deutſche Sprache etwa 3 Stunden.

6) Franzöſiſche Sprache etwa 4 Stunden.

7) Religion etwa 2 Stunden.

8) Geographie etwa 2 Stunden.

9) Calligraphie etwa 2 Stunden.

10) Freies Handzeichnen etwa 4 Stunden. 11) Architektoniſches und Planzeichnen etwa 4 Stunden. 12) Maſchinenzeichnen etwa 2 Stunden.

Als Zuſchuß zur Unterhaltung dieſer Realklaſſen ſind jährlich 400 Thlr. aus der Staatskaſſe bewilligt, und hat die Regierung einen Grund⸗Etat zu entwerfen, worin dieſe 400 Thlr. aus der Staatskaſſe, 400 Thlr. aus der Stadtkaſſe und das zu erwartende Schulgeld in Einnahme zu ſtellen ſind.

Von den anzuwendenden Lehrern iſt nur Einer und zwar der erſte oder Hauptlehrer wirklich zu beſtellen, da es in Fulda nicht an Perſonen fehlt, welche einzelne Lektionen zu übernehmen befähigt ſind. Geeignete Vorſchläge in dieſer Beziehung hat die Regierung baldthunlichſt einzuſenden.

gez. Hanſtein. 1*