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und Erhaltung religiöſer Gefühle durch einen zweckmäßigen Unterricht wünſchenswerth und nothwendig. Die Zahl der Stunden iſt auf 32 wöchentlich feſtzuſetzen— und ſind darin, den angeführten Grundſätzen gemäß, folgende Lehrgegenſtände zu vertheilen: A. Untere Klaſſe oder Abtheilung. 1) Geometrie— etwa 4 Stunden. 2) Algebra— etwa 2 Stunden. 3) Rechnen— etwa 4 Stunden. 4) Deutſche Sprache— etwa 4 Stunden. 5) Franzöſiſche Sprache— etwa 4 Stunden. 6) Religion— etwa 2 Stunden. 7) Geographie— etwa 2 Stunden. 8) Calligraphie— etwa 2 Stunden. 9) Freies Handzeichnen— etwa 4 Stunden. 10) Architektoniſches und Planzeichnen— etwa 2 Stunden. 11) Maſchinenzeichnen— etwa 2 Stunden. B. Obere Klaſſe oder Abtheilung.
1) Stereometrie— etwa 4 Stunden.
2) Algebra— etwa 2 Stunden.
3) Kaufmänniſches Rechnen und Buchhaltung— etwa 2 Stunden. 4) Phyſik— etwa 3 Stunden.
5) Deutſche Sprache— etwa 3 Stunden.
6) Franzöſiſche Sprache— etwa 4 Stunden.
7) Religion— etwa 2 Stunden.
8) Geographie— etwa 2 Stunden.
9) Calligraphie— etwa 2 Stunden.
10) Freies Handzeichnen— etwa 4 Stunden. 11) Architektoniſches und Planzeichnen— etwa 4 Stunden. 12) Maſchinenzeichnen— etwa 2 Stunden.
Als Zuſchuß zur Unterhaltung dieſer Realklaſſen ſind jährlich 400 Thlr. aus der Staatskaſſe bewilligt, und hat die Regierung einen Grund⸗Etat zu entwerfen, worin dieſe 400 Thlr. aus der Staatskaſſe, 400 Thlr. aus der Stadtkaſſe und das zu erwartende Schulgeld in Einnahme zu ſtellen ſind.
Von den anzuwendenden Lehrern iſt nur Einer und zwar der erſte oder Hauptlehrer wirklich zu beſtellen, da es in Fulda nicht an Perſonen fehlt, welche einzelne Lektionen zu übernehmen befähigt ſind. Geeignete Vorſchläge in dieſer Beziehung hat die Regierung baldthunlichſt einzuſenden.
gez. Hanſtein.“ 1*


