Die Realſchule zu Fulda von ihrer Gründung bis zu ihrer jetzigen Verfaſſung.
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Das Bedürfniß einer über die Aufgabe der Elementarſchule hinausgehenden Bildung für den hieſigen Bürgerſtand war bereits ſchon im Jahr 1827 durch Errichtung einer aus der Oberklaſſe der Elementar⸗Knabenſchulen gebildeten einklaſſigen ſogenannten Realſchule, die man am 1. October eröffnete, zum Ausdruck gekommen. Der Unterricht ſollte ſich erſtrecee auf Algebra, Planimetrie, Stereometrie, Phyſik, Chemie, Technologie, Waarenkunde, freies Hand⸗ und architektoniſches Zeichnen, wozu ſpäter auch deutſche Stylübung kam. Mit Ertheilung dieſes Unterrichts waren beauftragt ein wiſſenſchaftlicher Lehrer und ein Zeichenlehrer, die dafür ein Jahresgehalt von 400 fl., reſp. 120 fl. bezogen. Jeder Schüler hatte jährlich 4 fl. Schulgeld zu entrichten; im Uebrigen ſorgte die Stadt für Aufbringung der nöthigen Mittel. Das Schullocal wurde von dem Zeichenlehrer Melzer gegen Miethentſchädigung geſtellt. Nachdem dieſe unter dem Schulvorſtande der Stadt ſtehende Schule einige Jahre ein kümmerliches Leben gefriſtet, wurde ſie auf Wunſch des Stadtraths vom Kurfürſt⸗ lichen Miniſterium durch Verfügung vom 17. December 1831 z. Nr. 10357 mit dem Jahresſchluſſe aufgehoben. Man wird ſie hiernach nur als Vorläuferin der ſpäteren Realſchule anzuſehen haben.
Die Errichtung beſonderer Realſchulen in allen größeren Städten Kurheſſens wurde beſonders auf den Landtagen von 1832—1837 von einzelnen Abgeordneten wiederholt angeregt und warm befürwortet, auch das Bedürfniß ſolcher Schulen Seitens der Regierung unter dem erſten Miniſterium Haſſenpflug anerkannt. Bei den darüber gepflogenen Discuſſionen war man zwar über Zweck und Organiſation der zu errichtenden neuen Schulanſtalten im Allgemeinen einig; hinſichtlich ihrer Stellung zu Staat und Stadt aber waren die Anſichten der Redner getheilt und gingen ſchon damals oft weit auseinander. Nach vorgängiger Communication mit den Provinzial⸗Regierungen traf endlich das Kurfürſtliche Miniſterium bezüglich der Provinzial⸗Hauptſtädte über den fraglichen Gegen⸗ ſtand eine beſtimmte Entſcheidung. Der betreffende Beſchluß, an den ſich die Gründung der hieſigen
Realſchule knüpft, lautet: 1


