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Widersachern des Kaisers in Deutschland, insbesondere bei den aufständischen Sachsen selber, trotz aller ihrer Einwendungen und alles Widerstandes gegen jenes Recht, tatsächlich obwaltete, das geht unzweifelhaft aus einer Bemerkung des sächsischen Annalisten³) hervor. Nach der resultatlos ver- laufenen Synode zu Berka im jetzigen Amte Eisenach(20. Jan. 1085)— so berichtet der genannte Chronist— fiel ein grosser Teil der vorher im Aufstande begriffenen Sachsen auf Betrieb des Bischofs Udo von Hildesheim zum Kaiser ab.„Von vielen Versprechungen Heinrichs verlockt, einigen sie sich zu der Meinung, dass niemand von ihnen dabei einen Vorteil habe, wenn Heinrich von ihnen des grossväterlichen Kaisertums beraubt werde.“— Der Zusatz„grossväterlich“, der sofort auffällt, ist nicht müssig; offenbar enthalten die Worte mehr als nur die Anerkennung einer blossen Tatsache; sonst würde näher liegen zu sagen: das vom Vater, nicht das vom Gross- vater her überkommene Kaisertum; so wie die Worte da stehen, können sie nichts anderes heissen als: die Sachsen stellen sich auf den Boden der Tatsachen und anerkennen das Recht der vom Grossvater Heinrichs begründeten Dynastie.
Gegen diese in einem erblichen Kaiser verkörperte Reichsgewalt lehnte sich nun fort und fort Selbstsucht und Partikularismus auf, und nicht erst Heinrich IV. hatte diese Erfahrung zu machen; schon die Regierungszeit früherer Kaiser, namentlich der Vorgänger Heinrichs aus seinem eignen Stamme, ist ausgefüllt von Bürgerkriegen und Empörungen. Aber während die Zeit der Ottonen, so sehr sich unter den letzten dieses Geschlecht schon die Gährung im Reiche zu regen begann, beherrscht war von der gewaltigen Heldengestalt eines Otto I., während die beiden ersten Frankenkaiser von neuem mit kräftiger Hand die Zügel der Reichsregierung anzogen, Widerstand und Empörung mit eiserner Faust niederdrückten und Heinrich III. die Zeiten seines grossartigen Vorbildes, Otto's des Grossen, zurückzurufen schien: trafen bei dem Regierungsantritte Heinrichs IV., des sechsjährigen Kindes, die verhängnissvollsten Umstände zusammen, geeignet die Kaiserge- walt in ihren Grundfesten zu erschüttern und das Reich in Abhängigkeit von einer fremden Macht zu bringen, die es nie wieder ganz hat verwinden können. Heinrichs Vorgänger, sein Vater und Grossvater, hatten bei ihren Kümpfen und Bestrebungen für Hoheit der einheitlichen Gewalt eine Hauptstütze gefunden in den kirchlichen Machthabern; Bischöfe und Aebte, bei denen ein Forterben der Gewalt unmöglich war, bildeten ein Gegengewicht gegen die auf erblichen Besitz sich stützen- den, aufstrebenden Fürsten im Reiche. Gerade die kirchlichen Gewalten waren es, aus denen Heinrich dem IV. seine erbittertsten, hartnäckigsten, gefährlichsten Feinde hervorgiengen. Es ist nicht die Aufgabe dieser Blätter, die Verkettung von Umständen und Ereignissen darzulegen, welche einen so völligen Umschwung der Verhältnisse binnen kurzer Zeit herbeiführten, vielleicht herbei- führen musten; aber daran sei hier gleich vorweg erinnert, dass keineswegs die in ihrer Sphäre einzig dastehende Gestalt eines Gregor VII., die rücksichtslose, durchgreifende Tätigkeit dieses Papstes und die Anerkennung und Unterstützung, die seine reformatorische oder revolutionäre Wirksamkeit bei den deutschen Kirchenfürsten fand, allein die bewegenden Faktoren waren, welche der Reichs- gewalt den Grund, auf dem sie lange sicher geruht, entziehen konnten. Vielmehr trat der Papst erst als Feind— freilich gleich als mächtigster— gegen den Kaiser auf, als der Kampf gegen diesen schon im vollen Gange war. Ein aufmerksamer Beobachter, dem man nicht eben den Vor- wurf der Beschränktheit und Einseitigkeit machen wird, deutet mit grossen Zügen die Grundur- sachen an, welche die Fürsten— und dabei sind die geistlichen nicht ausgeschlossen— in fort- schreitenden Gegensatz zum Kaiser brachten;„die Fürsten,“ sagt Adam,¹)„welche es mit Unwillen verwarfen, dass sie durch weibliche Gewalt eingeschränkt oder durch eines Kindes Herrschaft regiert


