Aufsatz 
Burchard II. von Halberstadt, der Führer der Sachsen in den Kriegen gegen Heinrich IV
Entstehung
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Alle fürsten lebent na mit ôren,

wan der hœhste ist geswachet:

daz hât der pfaffen wal gemachet.

daz si dir, süezer got, gekleit.

die pfaffen wellent leien reht verkéren.

IWalther von der Vogeheeicte.

Die Bedeutung der Kriege, welche der Kaiser Heinrich IV. 2ur Aufrechterhaltung und Verteidigung seiner Hoheit und zur Sicherung und Herstellung der Einheit im Reiche 2u führen hatte, lässt sich erst dann richtig begreifen, wenn man die Stellung der Reichsfürsten, die in jenen wechselvollen Kämpfen hervortreten und die Häupter und Lenker der Parteien sind, ihre Macht und ihren Einfluss bei ihren Parteigenossen kennen gelernt hat. Das Resultat haben die Unter- suchungen über die Vorgänge im Reiche während der letzten Hälfte des 11. Jahrhunderts erbracht, dass wir es bei den andauernden Bürgerkriegen während der Regierung Heinrichs IV. und gegen diese Regierung nicht ausschliesslich mit Empörungen der einzelnen Volksstämme, hervorgegangen aus allgemeiner Unzufriedenheit der Bevölkerung, zu tun haben, sondern dass wir in jenen Kriegen das erste mächtige von Erfolg begleitete Auflehnen der Fürstenselbständigkeit gegen die Ober- gewalt des Kaisers, ein bewustes Ankämpfen der Landeshoheit gegen die centralisierende Reichs- gewalt erkennen müssen. Eifersucht der Fürsten auf ihre Souveränität, Misstrauen und Besorgniss vor einer erblichen Kaiserdynastie, wie sie die Bestrebungen und die kräftigen Massregeln der beiden ersten Salier, der grossen Vorgänger Heinrichs IV., erweckt hatten, waren es, welche die Fürsten in den Kampf gegen das Reichsoberhaupt trieben. Den bestimmtesten Ausdruck für diese Gesinnungen der Fürsten bietet die Wahlkapitulation, zu der sich Rudolf von Schwaben, Heinrichs Gegenkönig, bei seiner Wahl zu Forchheim am 15. März 1077 verstehen muste*):Der Sohn des Königs soll künftig nicht, wie es bisher Brauch gewesen, durch das Recht der Erbfolge, son- dern durch freie Wahl König werden; ist aber der Sohn des Königs nicht würdig oder ist er sonst dem Volke nicht genehm, so soll das Volk es in seiner Macht haben zum König zu wählen, wen es will. So wurden damals die Grundsätze einer Partei, welche für die Macht und Würde des Reichs kein Verständniss hatte oder haben wollte, die ihre Sonderinteressen gegen jene glaubte schützen zu müssen, durch eine gesetzliche Form zur Anerkennung gebracht. Denn ursprünglich hatte die ganze Königswahl keine andre Bedeutung als die einer feierlichen Anerkennung des erb- lichen Anspruches. Die Rechtmässigkeit dieses erblichen Anspruches galt zu Heinrichs IV. Zeit in der Tat noch als selbstverständlich. Der Kardinal Humbert von Silva Candida sagt in seinem kurz nach Heinrichs III. Tode geschriebenen Werke gegen die Simonie:Dass die deutschen Kaiserhäuser stets so schnell ausstarben, das ist Gottes Strafe für die Anmassung der geistlichen Gewalt.²) Also war doch das Fortbestehen einer Kaiserdynastie das Normale. Und dass eine ähnliche Anschauung von der Erblichkeit der Krone, als einer zu Recht bestehenden, auch bei den