Aufsatz 
Isokrates und der am Schluss von Platon's Euthydem gezeichnete Rhetor / von Leopold Waber
Entstehung
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feind, der nur in einer ruhigen Entwicklung, welche die eigenen wie die fremden Rechte wahrt, alles Gedeihen erblickt und gern manches aufgibt, um in dieser Ruhe nicht gestört zu werden. Man möchte aus seinem Verkehre mit den Alleinherrschern schließen, dass er aristokra- tischen Tendenzen nicht abgeneigt gewesen sei, aber diese Neigungen scheinen nicht zum vollen Bewusstsein bei ihm gekommen zu sein; in seiner Rede«Areopagiticus» sieht er als echter athenischer Bürger das einzige Heil in der Demokratie, nicht der ausgelassenen seiner Tage, sondern der eines Solon oder Kleisthenes, und wünscht jene Zeiten zurück.

Im Panathenaicus nennt er die Verfassung die Seele des Staates, cap. 55.... rt TAοα πο xε,ia b7 eCs 20, oαενν νκοας d ν, 5sp y S6 BA, Svi.

Die mit Aristokratie vermischte Demokratie schwebt ihm als Ideal vor, denn er sagt in derselben Rede, cap. 51., von jenen, welche nach Theseus die Herrschaft überkamen, er wisse nicht, welche Lobsprüche ihnen ertheilend, er ihrer Einsicht würdig sprechen möchte; ihrer, die obgleich unerfahren in den Staatsverfassungen, bei ihrer Wahl die nicht verfehlten, welche wohl von allen nicht nur als die gemeinnützigste und gerechteste, sondern auch als die allen, welche sich ihrer bedienen, zu- träglichste und angenehmste werde anerkannt werden. Denn sie hätten eine Volksherrschaft begründet, nicht eine, die ohne Ueberlegung den Staat verwalte und die Zügellosigkeit für Freiheit, die Macht, zu thun, was einer wolle, für Glückseligkeit halte, sondern eine, die solches missbillige und einer Herrschaft der Besten sich bediene u. s. W.(xspi 5 ½ riy ⁴α☛αρε νναυν 1 Th NSGO Sui*αty, 7y kstyoc.ανο ενασιαν, 057 Thys aiode eiy Aiong Ay eihy eiI20e Te dne,y Sidolaς. Oirtysc Arε ν τεο μυναεειένο byes, 05 SriA τιων ανρο ενοι ας oετμ τeενινι αμeωονμονα Teia, 05 PyO SA ᷓrd1X o daοdεα, NA Al ordrne Irdασνι οπ ⁷ουνμμινς τάαι ⁷˙νοεω. Katsorhyro Tae dnorrlay, 05 T ONDOHVI, XA vOHODGAV TI 2y AroαaAοεαν εμνενε ερεα Iy 8 2 y, dt Boukerai tic To⁵ty, 855viay, 3, Tn Toe Toodrone Lesy Srureay, 2XH, d Jwhy.)

Natürlich müssen Recht und Gerechtigkeit, Tugend und Fröm- migkeit die Grundlage jeder Staatsverwaltung bilden, und wenn nur diese Grundlagen vorhanden seien, so gibt er nicht undeutlich zu ver- stehen, könne die Verfassung nach den Bedürfnissen und eigentlichen Bedingungen jedes Staatsorganismus eingerichtet sein, wie ja in einem an Nikokles von Cypern gerichteten Schreiben die Alleinherrschaft em- pfohlen wird(ς deνb eru, aray... AM, öte zAt Bekro7? rON eGy 3et..) In cap. 5. und 6. der Nikokles» betitelten Rede