Jahresbericht über das Schuljahr 1880 81.
(Mit höherer Genehmigung wird dieſer Bericht abgekürzt.)
I. Verfügungen der hüheren Zehörden.
Von den im Laufe des verfloſſenen Schuljahrs erlaſſenen höheren Verfügungen iſt keine für die Eltern der Schüler bedeutungsvoller und beherzigenswerter, als zwei Miniſterialerlaſſe über das Unweſen der Schülerverbindungen. Dieſe Erlaſſe lauten der Hauptſache nach folgendermaßen:
1. Berlin, den 29. Mai 1880.„Das Unweſen der Schülerverbindungen in den oberen Klaſſen der höheren Lehranſtalten hat während der letzten Jahre die Lehrerkollegien und die Königlichen Aufſichts⸗ behörden in zunehmender Häufigkeit zur Verhängung der ſchwerſten Schulſtrafen genötigt, welche in den Lebensgang der davon betroffenen Schüler und in die darauf gerichteten Abſichten ihrer Eltern auf das empfindlichſte eingreifen mußten. Der Entſchiedenheit des Vorgehens iſt neben weit verbreiteter Zuſtimmung tadelnde Kritik in den Organen der Offentlichkeit nicht erſpart worden. Einzelne Stimmen haben verſucht, die Schülerverbindungen als natürliche Reaktion gegen übertriebene Strenge der Schulordnungen zu recht⸗ fertigen, um für deren Entſtehung den Schulen ſelbſt die Schuld zuzuſchreiben; von anderer Seite hört man die Mahnung, man ſolle die kindiſche Nachahmung ſtudentiſcher Bräuche ihrer Lächerlichkeit überlaſſen und ihr nicht durch die Strenge der Verfolgung einen unverdienten Wert beilegen. Jene Beſchuldigung der Schulen kann nur aus mangelhafter Kenntnis der thatſächlich an den höheren Schulen eingehaltenen Grund⸗ ſätze der Disciplin erklärt werden; die geſamten Vorgänge aber als ein gleichgiltiges Spiel jugendlichen Übermutes gering zu ſchätzen, wird durch die Natur der konſtatierten Thatſachen unmöglich gemacht, vor denen es pflichtwidrig wäre die Augen verſchließen zu wollen. Denn als gemeinſamer Charakter der beſtraften Schülerverbindungen hat ſich erwieſen die Gewöhnung an einen übermäßigen Genuß geiſtiger Getränke, welcher, auch wenn er in Ausnahmefällen ohne Täuſchung der Eltern über den Zweck der Ausgaben ermöglicht wird, jedenfalls der körperlichen Geſundheit nachteilig iſt, jedes edlere geiſtige Intereſſe lähmt, ja ſelbſt die Fähigkeit zum ernſtlichen Arbeiten aufhebt. Die Unterhaltungen in den Trinkgelagen ſind in manchen Fällen nachweisbar, da man ſie der ſchriftlichen Aufzeichnung wert erachtet hat, in den Schmutz gemeiner Unſitllichkeit herabgeſunken. Die Entfremdung gegen die wiſſenſchaftlichen und ſittlichen Ziele der Schule führt zu der Bemühung um alle Mittel der Täuſchung in den für häusliche Arbeit geſtellten Aufgaben; manche Verbindungen ſichern hierzu überdies ihren Mitgliedern die Benutzung ihrer Täuſchungsbibliothek. Selbſtverſtändlich iſt der Erfolg ſolcher Täuſchung nur ein vorübergehender; die längſte Dauer des Aufenthalts in den oberen Klaſſen, das doppelte und dreifache der normalen Zeit, findet ſich vornehmlich bei eifrigen Verbindungsmit⸗ gliedern, die in der Erfüllung ihrer angeblichen Verbindungspflichten die Fähigkeit zum Arbeiten verloren


