Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 4. Abteilung
Entstehung
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Die Commiſſarien unterredeten ſich etliche Tage lang mit R. und berichteten(ohne Zweifel durch Meyfarts Feder) alsdann am 15. März 1634 über folgende drei Punkte): I.Was hierbey ſein nitent vndt vorhaben?

1. R. will durch ſeine Lehrkunſt die beſtehenden Schulen und die Unterweiſung der Jugend keines⸗ wegs abſchaffen, ſondern dieſelben nur von ihren offenbaren Fehlern und Mängeln befreien und verbeſſern; er hofft auf dieſe Weiſeder gantzen Chriſtlichen Policey Wohlfart zu befördern. Er will, daß die Schulen vor allemrechte Chriſtliche ſchulen werden, in denenGottes wort und nicht bloßdie heidniſche weißheit vndt allerley Menſchentandt gelehrt, vndt den zarten gemütern der Jugendt eingebildet werden ſoll; für ſolche Schulen zu ſorgen iſt einer jeden chriſtlichen Obrigkeit heilige Pflicht.

2. Während man in jeder Kunſt und ſo auch in der Lehrkunſt naturgemäß zuerſt mit den zu ſolcher Kunſt gehörigen rebus, und erſt darauf mit den instrumentis und alsdann mit dem moco ſich befaſſen ſoll, wird die heutige Jugend zuerſt und faſt nur mit den instrumentis(Grammaticalibus) gemartert und aufgehalten, indem man ſie viele praecepta ohne Noth und Nutzen lernen läßt, anſtatt ſie de ipsis rebus zu unterrichten.

3. In den heutigen Schulen laſſen die Lehrer bei der Information der Jugend die Harmonie des Lichtes der Gnade, der Natur und der Sprachen unbeachtet.

4. Gewöhnliche errores in dem modo institutionis ſind:(1.) Die große Menge der, zum Theil auch unnöthigen, Lektionen, welche die Jugend beſchwert und verwirrt.(2.) Die naturwidrige unmittelbare Auf⸗ einanderfolge von Lektionen verſchiedenartiger Gegenſtände.(3.) Die Verſchiedenheit der praecepta in den verſchiedenen Schulen.(4.) Die praecepta werden nicht in der der Jugend bereits bekannten Sprache vor⸗ gelegt.(5.) Die Schüler müſſen Vieles, was ſie noch nicht verſtehen, ohne Hülfe des Lehrers auswendig lernen und vergeſſen dasſelbe daher leicht.(6.) Das von ihnen zur Unzeit geforderte Recitieren unver⸗ ſtandenen Memorierſtoffes macht ſie furchtſam und ſtutzig.(7.) Das Ueberſetzen aus der Mutterſprache in eine fremde, ihnen noch unbekannte, verwirrt die Schüler.(S.) Auch ſonſt wird durch Vernachläſſigung rechter Ordnung bei der Information viel Verwirrung in den Geiſtern der Jugend angerichtet.

Dieſen und vielen anderen Mißbräuchen in den heutigen Schulen will R. durch ſeine Lehrkunſt gründlich abhelfen*).

II.Wie es vmb ſeine Lehrkunſt eigentlich bewandt?

R. legte zur Beantwortung dieſer Frage ſein Werkdie Allgemeine Verfaßung Der Chriſtlichen Schule vor(S. o. S. 51) und wies dabei auf dreierlei hin: 1. Daß ſeine Lehrkunſt vor Allem die rechte Unterweiſung der Jugend im Chriſtenthume erſtrebe. 2. Daß die rechten Lehrer ſich bei der Unterweiſung nach der von Gott geordneten Harmonie des wahren Glaubens, der Natur und der Sprachen richten müßten, ſodaß nicht nur die verſchiedenen Sprachen auf einerlei Art und Weiſe getrieben würden, ſondern auch in keiner Kunſt etwas gelehrt würde, was einer anderen zuwiderlaufe. 3. In den chriſtlichen Schulen dürfe nichts vorgenommen werden, als was Gott ſelbſt den Menſchen geoffenbart habe; und dieſes Geoffenbarte ſei in dem lumine gratiae, naturae et linguarum gar klar und zwar harmonice zu finden, nämlich:

a) In dem Licht der Gnade geoffenbarte Sachen ſeien und müßten gelehrt werden: 1. Gottes Weſen und

*) Der Bericht iſt abgedruckt bei Niemeyer a. a. O. 1840. S. 7 16. Sein Titel lautet:Vnterthänige Relation. Von der Lehrart Herrn Wolfgangi Ratichii. Königl. Maytt. vndt der Reiche Schweden Hochverordneten Raths vndt Cantzlers Excellentz zu eigenen handen vberliefert im Qvartir Großen⸗Sömmerda den 15. Martii anno 1634, und er iſt datiert aus Erfurt 10. März 1634.

**) R. legte den Berichterſtattern etliche gedruckte und geſchriebene Gutachten vornehmer Gelehrten vor, darunter ohne Zweifel die Jenaer und Gießener Berichte.(S. o I. S. 20 ff.) Der erſtere ſtimmt in der Aufzählung der getadelten 8 Mißbräuche mit obigem Berichte faſt ganz überein.