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Unfähigkeit und Unverträglichkeit; dieſer behauptete ſeinerſeits, ſich„alle Zeit Zur arbeitt erbothen zu haben, R. aber habe das ſpiel ohne ſeine Veruhrſachung vfgeſtoſſen“, und wies hin auf„die importunitatem R.i, vndt Das bey den führnehmſten vnd meiſten vnter den professoribus alhier(Jena) ſo wol R.i perſon, alß das werck ſelbſten vnd deſſen Anhänger nicht wenig verhaſſet“ ſeien*). R. erklärte, dieſen Collaboranten nicht länger neben ſich dulden zu können, und forderte die Entlaſſung desſelben. In Folge deſſen ließ ſich Herzog Ernst zu Pfingſten von dem Profeſſor Praetorius, dem treuen Anhänger des R., Bericht darüber erſtatten, was bis dahin in der Arbeit R.s und Sannemanns„vor ein ahnfangk gemacht“ worden ſei, und beauftragte am 31. Mai den Hofrath Hortleder und den Profeſſor Brendel**), des Herzogs ernſtes Miß⸗ fallen dem Didaktiker zu erkennen zu geben und„von Ihme eigentlich zu vernehmen, ob er das ſo vielfeltig verſprochene werck binnen halben Jahrsfriſt verrichten, M. Sannemann, welchen er ſelbſt begehret und mit groſen vncoſten ab⸗ vnd nach Jena geholet, neben Sich zum Collaboratorn leiden, mit Ihme ſich ſchiedt⸗ vnd friedlich vertragen, vnd ſich alßo dem Letztern Schlus vnd Clauſul in der Instruction allerdings gemes bezeigen wolle.“ R. erklärte den beiden Commiſearien, welche ſich, weil er ſchon einige Zeit lang an Podagra „lagerhafft und krank“ war, zu ihm in ſeine Wohnung begeben hatten, in ziemlich umſtändlicher Rede als den Hauptgrund ſeiner Abneigung gegen eine längere Verbindung mit Sannemann den Unſtand, daß er (R.) alsbald nach dem Uebereinkommen vom Juli 1629, weil ſich die Ankunft dieſes Collaboranten immer verzögert habe, noch vor dieſer ſich ſelbſt und allein an die Verfertigung der Logica, für welche Sannemanns Mitarbeit hauptſächlich begehrt worden ſei, gemacht und dieſelbe ſo weit gefördert habe, daß ſie bei des Collaboranten Ankunft bereits fertig geweſen ſei. Zum Beweiſe legte er den Commiſſarien eine von ihm ſelbſt ſauber in ein Büchlein geſchriebene deutſche Logik***) vor. Ebenſo ſei auch die Epistolica und ein ganz guter Theil der Redekunſt, ſowie auch die Grammatica bis auf ein kleines Stück ohne M. Sannemann fertig gemacht, ſodaß nur erübrige, daß der Herzog einige„der Ding verſtendige vnd(wie er oft erinnerte) von praejudicien vnd affecten vneingenommene Perſohnen, Theils vom F. Weimariſchen hof, Theils auch von der löblichen Academi zu Jena, darzu deputirete, vnd ſolche ſeine verfertigte arbeit beſichtigen vnd censiren ließe.“ Würden dieſe Arbeiten approbiert werden, ſo werde er dieſelben unweigerlich dem Herzoge übergeben, vorher aber an ſich behalten, um ſie nicht„etwa in abgewogener, Oder ander Leute, die ſich mit ſeinen federn ſchmücken möchten, hände“ gelangen zu ſehen. In der Theologie könnte M. Sannemann ihm ja wohl nützlichen Beiſtand leiſten, und er(R.) weiſe eine Mitwirkung desſelben in dieſem Fache keineswegs zurück.„Aber dieweil M. Sannemann an ihn noch nie ahngewieſen, vnd daher gehofft, waß mit ſeiner arbeit ſich nicht accommodiren wollen, Auch numehr Collegia Academica mit Studenten vnd ander labores ahngefangen, So müſt er beſorgen, Er würde ſich doch, zu dieſem ſeinen werck, nicht müßigen, Noch des, wie billich abwarten. Vnd were demnach ſein werck vor ſich allein zu continuiren, vnd was nötig weiter zu verfertigen willens“ †S). Sannemann ſeinerſeits verſprach die von R. an ihm gerügten Mängel im Betreff
*) Kospot und Hortleder an den Herzog Ernst d. d. Jena 13. September 1630.
**) Zacharias Brendel, der Sohn des oben wiederholt(II. S. 20 u. ö.) erwähnten Profeſſors Brendel(† 1626), war zu Jena am 1. Jan. 1592 geboren, wurde 1617 Dr. med., prakticierte dann in Schönburg und Weimar und wurde 1627 prof. med. in Jena, Er ſtarb 1638.
***)„Die vernunfftLehr.“ Vgl. Müller a. a. O. S. 272.
†) Aus einem Fragmente eines Berichtsconceptes von Hortleder an Herzog Ernst(in der Bibl. zu Weimar. Hortlederiana XI.).— Daß R. zu den von ihm im Winter 1629/30 verfertigten Arbeiten nicht die„Erkenntnißlehre“ und die„Lehrartlehr“, deren Vorrede das Datum„Jena den 12. April 1630 trägt(„Nach Verfertigung der Erkenntnüßlehre folgt nun die Lehrartlehr“), kann nicht befremden, da es ſich den beiden Commiſſarien gegenüber nur um die drei Stücke der Didaktik handelte, deren Verfertigung R. im Juli 1629 zunächſt verſprochen hatte.


