13
eß beideß ſchriftlich von ſich geben. doch gebetten, daß man es noch ohne ſein vorwißen nicht weitter wolle kommen laſſen, weil Er eß noch zu verbeſſern gedacht.“ Zum dritten„haben Sie geweiſett waß vor Grama- ticken(im Deutſchen und Lateiniſchen) gebraucht werden, auch geſagett, daß Sie eß in Allen ſprachen Auf einerley Art hielden.“ Hierauf lautete des R. Erklärung,„ſolches könte auch nicht gar Zu dinlich ſein, denn eine ſprache hette eine andere eigenſchafft alß die Andre, Vnd leeret Er alle Zeit in ieder ſprache Waß Vorendertt, doch mit ſolcher ordtnung daß man leichter darzu kommen könte.“ Zum vierten begehrten bei der Tags darauf*) fortgeſetzten Verhandlung die Weimariſchen„zu ſehen, Vnd Zu vernemen, waß vor Vnder⸗ ſcheidt zwiſchen h R.i gramatica ſey, Vnd waß Ihre vor mengel habe.“ Hierauf erläuterte R. weitläufig die Fundamente ſeiner Grammatik und erklärte,„daß ſein gramatiken noch nicht allerdings verfertiget hett aber gezeiget wie weit Er kommen, vnd bittet die gnedige fürſtliche herſchaft, Wolle Ihme ſolange Vergünnen in Jenah Zu ſein, damitt Er gehilffen auß ſuchen möge, Vnd ſolche Verfertigen könne. Inderdeſſen wollte Er den Weimariſchen auf begeren wol Zeigen, wie Sie ein weil waß Sie hetten beſſer gebrauchen könten“.**) Am folgenden Tage, den 3. November, wurde die Gräfin Anna Sophia durch die Nachricht von dem Anzuge ſeindlichen Kriegsvolkes(unter dem Grafen von Merode) veranlaßt, Weimar ſchleunigſt zu verlaſſen, und, da Herzog Ernst auch noch abweſend von Weimar war und Kospot nach Jena zurück mußte, ſo nahm ſie den Didaktiker mit ſich nach Rudolſtadt zurück. R. hinterließ dem Herzoge Ernst zwei Abſchriften ſeiner deutſchen und zum Theil lateiniſchen Schule zur näheren Kenntnisnahme..
Dieſe Weimariſchen Verhandlungen waren für R. von höchſter Bedeutung. Durch dieſelben wurde ihm nicht nur der durch den Warmsdorfer Revers verwehrte Zutritt in das Weimariſche Gebiet wieder geöffnet, ſondern eine Beförderung ſeiner Beſtrebungen gerade in dieſem Gebiete in ſichere Ausſicht geſtellt. Denn vor ihrer Abreiſe von Weimar hatte die Gräfin Anna Sophia von dem Herzoge Wilhelm die aus⸗ drückliche Einwilligung dazu erlangt, daß R. überhaupt ſich nach Jena begebe, wenn derſelbe wolle, und den Befehl an den Kammerrath von Kospot erwirkt, daß dieſer den Didaktiker während deſſen Jenaer Aufenthalt zu ſich in's dortige fürſtliche Schloß nehme. Dieſe günſtige Wendung hatte R. außer der Fürſprache ſeiner fürſtlichen Patronin wohl vorzüglich dem Herzoge Ernst zu verdanken; außerdem mag das beſcheidene und entgegenkommende Auftreten des Didaktikers ſeinen bisherigen Gegnern Kromayer u. a. gegenüber den Widerſtand dieſer nicht aufgereizt haben. Jedenfalls war es klug von R., bei dieſer Verhandlung mit den über den ſprachlichen Jugendunterricht hinausgehenden Beſtrebungen ſeiner Didaktik zurückzuhalten.
In der nächſten Zeit nach der Weimariſchen Verhandlung wechſelte Anna Sophia mit dem Herzoge Ernst und dem Kammerrathe von Kospot Briefe, um die Ausſöhnung, und Rehabilitierung des Didaktikers zu befeſtigen***). Herzog Wilhelm freilich zögerte auch nach jener Verhandlung noch mit der verſprochenen Beförderung des Ratichiſchen Unternehmens und berief am 10. November noch einmal die Profeſſoren Gerhard, Joh. Major, Joh. Himmel und Paul Slevogt nach Weimar,„umb zu rathſchlagen, wie die neue
*) in Abweſenheit des Herzogs Ernst, welchen Geſchäfte aus Weimar abgerufen hatten.
*) In derjenigen der beiden Aufzeichnungen der Gräfin Anna Sophia, welche als Concept für ein dem abweſenden Herzoge Wilhelm über die Hauptſtücke der Verhandlung zu erſtattendes Referat betrachtet werden muß, folgt noch als fünfter Punkt der Erklärung des R.:„nach deme ſol man Ihme eine ſchule Anweiſen, da wolle Er den praeceptorn ſo lange Vorgehn Vnd Ihne abrichten ſoll man ſelbſt die probe ſehen, Welches am füglichſten vnd bequembſten ſein werde“; dieſe Worte hat aber die Gräfin hernach wieder durchgeſtrichen.
***) Sie entbot auch den Profeſſor Praetorins nach Rudolſtadt. Am 5. November entſchuldigt ſich Praetorius ſchriftlich, weil er wegen ſeiner„vorhabenden Eheſache“ auf einige Wochen verreiſen müſſe.


