Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 3. Abteilung
Entstehung
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allen Menſchen insgemein, ſonderlich aber der lieben Jugend gute richtigkeit, ſowol in rebus als in linguis mit geringern koſten, auch weniger Zeitverſpiltung vnd mühe, gar reichlich gegeben vnd mitgetheiltt werden kan. Obgleich nun die Beſchaffenheit ſeiner Lehrart in etlichen Stücken bereits bekannt gemacht worden ſei (wie durch die Berichte der Profeſſoren von Jena und Gießen), ſo ſei R. anwircklicher vorſtellung ſeines Werkes bisher gehindert worden durch mißgünſtige und widerwärtige Leute, durch Vorurtheile und verkehrliche Deuteleyen, wormit der Böſefeind vnd ſeine Diener diß Chriſtliche Werck zu verhindern gedencken. R. erſtrebe nichts anderes, als die Ehre Gottes und der Nächſten Wohlfahrt in Erbauung der reinen und unverfälſchten Lutheriſchen Kirche. Alle Menſchen, ohne Unterſchied des Geſchlechtes und Alters können die Lehrart gebrauchen und zwar, weil dieſelbe naturgemäß gefaßt iſt, ohne Verdruß, ja mit beſonderer Luſt und Begierde der Jugend dem gemeinen Nutzen zum Beſten.

Seine institution mache den Anfang nicht ab ignoratis, ſondern a notioribus und lege daher zuerſt den Grund der Unterweiſung in der Mutterſprache und bringe die vera fundamenta omnium rerum et linguarum der Jugend compendiaria quadam ratione bei, ſodaß die Fortſchritte ad ulteriora erleichtert und beſchleunigt werden.

Mit dem erſten Leſen und Schreiben der Mutterſprache werde ſtracks die chriſtliche Lehre gelehrt und geübt und dadurch aller Ketzerei vorgebeugt. Jeder Knabe werde früh in den Stand geſetzt, ſeiner natürlichen inclination oder Zuneigung nach, ſich zu anderen fremden Sprachen, auch Facultäten und Künſten ohne Weitläufigkeit führen zu laſſen.

Die Bürgerſchaft möge nun dieſes gute Werk befördern und ihre Kinder der fruchtbaren und hoch⸗ nöthigen Lehrart willig untergeben. Zur Sicherung und Beförderung des Werkes habe der Rath dem R. einige Ephoros und Inspectores zugeordnet,mit welchen er ſeine consilia ſicherlich communicirn, vnd ſein Chriſtliches vorhaben, nach ſeiner direction vnd Anſtellung deſto baß ins Werck richten könne.

Dieſem durch den Druck veröffentlichten Ausſchreiben war angefügt die vom 2. November 1620 da⸗ tierteConcession oder Befreyung, Von einem Ehrn Veſten Rath dero Stadt Magdeburg, Herrn Ratichio ertheilet*), ferner ein Abdruck der bekannten Berichte der Profeſſoren von Jena und Gießen über die neue Didaktik; hiernach Luthers Vermahnung an die Bürgermeiſter und Rathsherren nebſt etlichen Sprüchen gleichen Inhalts aus Luthers übrigen Schriften und demNachbericht der Gießener Profeſſoren Helvicus und Jungius, endlich eineWolmeinende Erinnerung an den chriſtlichen Leſer von Werdenhagen**).

*) Dieſer Abdruck weicht von dem in den Akten befindlichen Originale nicht nur in der Orthographie weſentlich ab, ſondern läßt auch bemerkenswerther Weiſe die gewichtigen Worte des Originalsohne vnſer Darlage vndt Koſten ganz aus. Damit war, wenn anders dieſe Abänderung mit Genehmigung des Rathes geſchehen war, was nicht zu erweiſen iſt, der aus⸗ drücklichen Bitte des R. vom 1. Mai 1621 entſprochen. R. hatte nämlich gebeten, in der Veroffentlichung des Ausſchreibens an die Stelle der angeführten Worte die anderenohne Jemandes eingriff zu ſubſtituieren.Indeſſen ſcheint dieſe Bitte die Publication des Ausſchreibens nur noch länger verzögert zu haben, wenigſtens geht aus einem Schreiben des R. vom 3. Sept. (im Rathe am 11. Sept. verleſen) hervor, daß der Rath erſt am 4. Juli über dieſen Punkt zu ſeinen Gunſten entſchieden und den Syndicus mit der Abfaſſung des Ausſchreibens beauftragt hat. Aber dieſer, ſchon als Juriſt dem alten Herkommen zu⸗ gethan, wollte in daſſelbe eine Clauſel bringen, die dem reformatoriſchen Didaktiker noch bedenklicher erſchienen ſein mag; er wollte nämlich die Worte:doch unſerer jetzigen Schul⸗Inſtitution ohn Präjudiz vnd Abbruch irgendwo einſchalten und da⸗ durch die Empfehlung der neuen Lehrart in einer ſehr bedenklichen Weiſe abſchwächen. Dagegen ſtellt nun der Paſtor Cramer einem Mitgliede des Raths unter dem 28. Juli vor, daß wolle man,die alte gewöhnliche institution praejuditz vnnd Abbruch behalten, man dannRatichio kein Ausſchreiben geben könne, wolle man aber ein ſolches, wie bereits beſchloſſen ſei, zu ſeinen Gunſten erlaſſen, ſo wäre es unmöglich,daß dieß ohne Abbruch der alten institution geſchehen könne und dieſe, auch von Werdenhagen am 27. Sept. ſchriftlich bei dem Syndicus vertretene, Anſicht muß ſich denn auch im Rathe geltend gemacht haben, wenigſtens enthält das Ausſchreiben nichts davon. Niemeyer, I. l. S. 9 f.

**) DieſeWolmeinende Erinnerung gedenkt im Anſchluſſe an Luthers Vermahnung und Sprlche 3 einmal der