Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 3. Abteilung
Entstehung
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In der ſehr gnädigen Antwort, welche Fürſt Ludwig am 6. Juni 1621an Bürgermeiſter, Rath⸗ manne und Innungsmeiſtere der Stadt Magdeburgk erließ, wünſcht er der Stadt Magdeburg zu ihrer Chriſt⸗ vnd rühmlichen intention(: der lieben iugend in ihren Studien verhofter maßen zu hilf zu komen:) Gottes ſegen, vnd einen viel beßeren succes, als wir durch Wolfgangi Ratichii widerwertige actiones haben erreichen können*). Der Fürſt könne das Vertrauen noch nicht haben und ſchöpfen, daß R. jetzt endlichnach der Zeit die gerühmte gabe ſeiner lehrartt von Gott erlangt hette, vnd den Magdeburgern die⸗ ſelbe mittheilen vnd ins werck richten könte vnd möchte. R. verdiene eben keine Unterſtützung und habe keinen Anſpruch auf ſeine Bücher, wie ſein Revers ausweiſe. Dieſen Revers erklärt ſich der Fürſt bereit, einem etwaigen Abgeordneten Magdeburgs vorzuzeigen.

Das fürſtliche Abmahnungsſchreiben hatte aber die von R.s Gegnern gewünſchte Wirkung nicht. Das dem Didaktiker in Magdeburg ertheilte Privilegium blieb in Kraft, und er ſelbſt in Thätigkeit. Ja der Rath erweiterte ſogar alsbald ſeine am 2. November 1620 gegebene Conceſſion durch das Verſprechen, ihm nicht nur einige geeignete Perſonen tanquam ephoros et inspectores beizuordnen, welche ihm zur wirkſamen Einrichtung ſeines Werkes behülflich ſein ſollten,damit er mit guter tisciplin vnd autorität das werck angreiffen könte, ſondern ließ ſich auch herbei, der Bürgerſchaft durch ein öffentliches Ausſchreiben das Werk an's Herz zu legen, und geſtattete, dieſes Ausſchreiben in Verbindung mit einigen das Unternehmen des R. empfehlenden Gutachten aus der Feder berufener Männer durch den Druck zu veröffentlichen, um dieſem Unternehmen dadurch eine wohlwollende Aufnahme zu ſichern**).

Das undatierte, aber ohne Zweifel in der erſten Hälfte des Juli 1621 erlaſſeneAußſchreiben Eines Ehrn veſten Raths dero Stadt Magdeburg erinnert zunächſt daran, daß die Quelle der großen Schul⸗ mängel, welche allenthalben beklagt würden, nur in der verkehrten Richtung der bisher angewandten Methode liegen, welche die Schüleran die heidniſche traditiones vnd profaniteten ſo ſtarck alligire vnd binde, auch darinn ſo weit vortieffe vnd verwickle, das man in Externis disciplinis nicht ſo ſehr auff die Sache an jhm ſelbſt, Als vielmehr auff die Vndienliche Disputat Wort⸗ vnd Schulgezencke geſehen, während man ſich lediglich an die H. Schrift und die chriſtlichen Glaubensbekenntniſſe hätte halten und einzig und allein aus Gottes Wort der Jugend Zucht und Vermahnung zum Herrn hätte nehmen ſollen und müſſen. Erſt R. habe aus Gottes Wort die rechteHarmoniam, beide im Lichte der Gnade und der Natur erfunden, wodurch

Anfangs Juni trafen die Weimariſchen Abgeſandten Gualtherus und Braun in Cöthen ein, und Tags darauf erſchien auch der auf der Fürſten Wunſch von dem Rathe der Stadt Magdeburg zur Entgegennahme der fürſtlichen Reſolution deputierte Bürger Hennig Füllekrus.

*) Die in den Cöthener Schulen eingeführte Aenderung und Verbeſſerung betreffend,daß daſſelbe gedachtes Ratichii Kunſt, geſchicklichkeit vnd verrichtung ſein ſoll, darahn fehlt es weit. Denn trot ſeiner hochfahrenden Verſprechungen, trotz der ihm zu Theil gewordenen Unterſtützung mitviel tauſend gülden undvornehme leuth von professoren vnd anderen gelehrten, die er ſelbſten mehrere benennet, fürgeſchlagen, vnd allerſeits beliebet, mit deren geſchicklichkeit, raht vnd arbeit er wol zufrieden geweſen, deren aufgeſetzte labores gerühmet, vnd zu ſeiner Lehrartt dienlich erkant, auch vor ſeine arbeit an andern orten außgegeben hat: So hatt er doch ein mehrers gelobet vnd verſprochen, als er verſtanden vnd ins werck richten können, hat ſeine fürſtlichen Patrone in große Unkoſten geſtürzt unddiejenigen, die ihm zugeordnet geweſen, faſt ſembtlich vnd ſonderlich vbel angelaßen, widerwertig vnd vngedultig gemacht, vnd ſie, als wol auch die fürſtlichen Räthe, Hoffprediger, vnd andere Geiſt⸗ vnd weltliche perſonen, die ihn nicht beleidiget, ahn ehren heftig geſcholten.

**) Mit der Abfaſſung des Ausſchreibens hatte der Rath am 4. Juli 1621 ſeinen Syndicus beauftragt. Vgl. dazu Niemeyer l. 1. S. 9 f. Der Wiederabdruck des bereits 1614 erſchienenen Gutachtens der Gießener und der Jenaer Pro⸗ feſioren, ſowie der Vermahnung Luthers an die Bürgermeiſter und Rathsherren der deutſchen Städte ſowie der Sprüche ähnlichen Inhalts aus anderen Schriften Luthers wurde wohl durch Werdenhagen betrieben und beſorgt, der jener Publication auch ſelbſt eine wohlmeinende Erinnerung anfügte.