Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 3. Abteilung
Entstehung
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Wegen der Koſten konnte er unbeſorgt ſein, nachdem Siegmund Hesse nicht nur für ſeine Perſon 200 Thlr. zu R.s Unterhalt zu geben verſprochen, ſondern auch durch andere Contribuenten 2000 Thlr. zu gleichem Zwecke aufzutreiben und ihm ein geeignetes Haus zu verſchaffen zugeſagt hatte*).

Nachdem nun am 28. März 1621 auch der bürgerlicheAusſchuß der Stadt Magdeburg dem in der Conceſſion vom 2. November 1620 enthaltenen Contracte mit R. ſeine Zuſtimmung ertheilt hatte, und alle nöthigen Vorbereitungen von R. getroffen worden waren**), machte dieſer am 16. April den Anfang mit ſeiner information und Lehrart, und zwar zunächſt in den drei Hauptſprachen(Lateiniſch, Hebräiſch und Deutſch), denen dann bald auch die vierte(Griechiſch) folgen ſollte.

Seine Bemühungen freilich, durch die gern gebotene Vermittelung der Stadt Magdeburg wieder in den Beſitz ſeiner in Cöthen zurückgehaltenen Bücher und Papiere zu gelangen und ſich mit dem Fürſten Ludwig auszuſöhnen, mißlangen. Zwar wandte ſich der Domdechant zu Magdeburg, Chriſtoph von Hunigke, am 16. März 1621 mit einer Fürbitte für R. an den Fürſten Ludwig zu Anhalt, und wurde auch am 24. April der Rath der Stadt Magdeburg bei demſelben Fürſten durch einen beſonderen Deputierten, Werdenhagen, in Cöthen vorſtellig, daß dem R.gnedige remission und außöhnung gewährt und ihm ſeinereculae, Bücher vnd comportirte ſchriftliche Labores wohl in Theologicis als anderen disciplinen vnd Scholasticalibus, neben deme, was dieſem anhengig vnd ihme zueſtendigh, in gnaden möchte abgefolget werden, Auch ſo es müglich das itzo die Scripta der abgefertigten erlangen möchte; aber dieſe Verwendungen blieben erfolglos***).

ſo weit eingeführt, daß ſie dieſelbe nach des Didaktikers Erklärunggenugſam mit gutem Beſtande bei meniglichen verthetigen, auch mit der taht im nohtfall können an den tag geben. R. an den Rath zu Magdeburg d. d. 15. Juli 1622.

*) Vgl. Extract. Articulorum etc. vom Juli 1622. ad 31. bei Niemeyer I. l. S. 16 Anm.

**) Zum Abſchluſſe derſelben wurden auch noch des Evenius Rathſchläge benutzt, welcher in den erſten Tagen des April 1621 aus Halle herübergekommen war.

***) Ehe Fürſt Ludwig eine entſcheidende Antwort ertheilte, verhandelte er zuvor mit dem Herzoge zu Sachſen⸗Weimar; wie dieſelbe jedoch ausfallen würde, ließ der Fürſt in ſeinem noch vom 24. April datierten Antwortſchreiben an den Domdechant von Hunigke ahnen, in welchem er ſeinem Bedauern darüber Ausdruck gibt, daß der Rath von Magdeburg dem R. ein feſtes Privilegium ertheilt habe, ohne zuvor über denſelben in Cöthen Erkundigungen eingezogen zu haben. Der Domdechant möge doch jetzt nach Cöthen kommen,das er von ſeinen, Ratichij, mehr denn vnuerantwortlichen händeln allen ſatſamen berichtt einnehmen ſolte. In ſeinem Schreiben vom folgenden Tage an den Herzog zu Sachſen⸗Weimar(Ernst den Jüngeren als Vertreter des abweſenden Herzogs Johann Ernst des Jüngeren) meint der Fürſt, es gewinne faſt das Anſehen, als hätte R. den Fürſten zu Anhalt und zu Sachſenzum ſchimpff dergleichen abſchickung verurſachtt, um, wenn ſein Unternehmen auch in Magdeburg mißglücke, alle Schuld auf jene Fürſten zu ſchieben, welche ihm ſeine Bücher und Schriften vorenthielten. Daher ſchlägt Fürſt Ludwig ſeinem Vetter vor, den Cammer⸗ und Hofrath Friedrich von Kospott, den Dr. Laurentius Braun und den Profeſſor M. Balthaſar Gualther baldigſt(noch vor Pfingſten) zu einer Berathung nach Cöthen zu deputieren und dann dem Rathe zu Magdeburg eine abſchlägige Antwort zu ertheilen, dieſelbe aber, um künftigenCalumnien vorzubeugen, durch eine ausführliche Darlegung des bisherigen Treibens des R. zu motivieren. Das frühere Verhalten des Didaktikers vor ſeiner An⸗ kunft in Cöthen ſolle Gualther ſchildern, ſeine Aufführung in Cöthen ſolle in Cöthen ihren Darſteller finden.

Gualtherus, vom Weimariſchen Herzoge(am 8. Mai 1621) zum Bericht aufgefordert, that ſeiner perſönlichen Feind⸗ ſchaft gegen R. Genüge, indem er dieſem vorwarf, mit der Bitte um Rückgabe ſeiner Bibliothek ſeine früheren fürſtlichen Patrone einer Ungerechtigkeit zu beſchuldigen und alſo ſeinem freiwilligen Reverſe direct zuwider zu handeln. Man ſolle ja die Hand⸗ ſchriften, war Gualthers Rath, welche ſich in R.s Bibliothek befänden, in Händen behalten, weil man ſich ſonſt des erforderlichen Materials begebe, das bisherige verkehrte und anſtößige Verhalten des Didaktikers ins richtige Licht zu ſtellen, ſolle vielmehr einen Gelehrten beauftragen offenbar hätte Gualther ſich ſelbſt am liebſten mit dieſem Geſchäfte betraut geſehen, um die Lehrart des R. ganz und gar an ſich zu reißen dieſelben zu ordnen und zu ertrahieren.

Herzog Erust zu Sachſen entſchied ſich(Schreiben an Fürſt Ludwig vom 16. Mai) für eine abſchlägige Antwort, welche einem Magdeburger Deputierten unter Vorlegung des Originalreverſes und unter umſtändlicher Berichterſtattung über des R. Verhalten in Cöthen zu ertheilen ſei, und für eine an R. zu richtende Verwarnung.

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