Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 2. Abteilung
Entstehung
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vielmehr die Augsburgiſche mit ſich, welche allein er in Gottes Wort begründet finde; man wolle ihm wehren, ſeine Didaktik mitzutheilen, wem er wolle;Trotz dem, der ſeiner Didactica ein haar krümme;er ſey hefftig geweſen, aber man ſagte nicht, wie man ihn geqnicket vndt getretten;man verkehre ihm ſeine Wortt; er habe nie beabſichtigt, heimlich zu entweichen; er verlange Vertheidiger(Prof. Franz, Dr. Elias Scheffel von Rudolſtadt und Prof. J. Martini). An demſelben Tage bat R. den Fürſten noch einmal(durch Joh. Mich. Stemplin), und am 21. November wiederholt(durch ein Schreiben an die Fürſtin) um Verzeihung für Alles und beanſpruchte nur zweierlei: Freiheit der Religion für ſein Werk und die Erlaubniß, ſeine Didaktik mittheilen zu dürfen, wem er wolle. Vergeblich; ſelbſt die beiden von ihm vorgeſchlagenen Witten⸗ berger Profeſſoren lehnten ſeine Vertheidigung ab(24. November 1619), weil ſie das Unrecht ſeinescunctirens und der von ihm gegen Collaboranten und den Fürſten ausgeſtoßenen Injurien, auch daß er neuerdings in allen ſeinen Schreibeninjuriam injuria cumulire«, nicht in Abrede ſtellen könnten, weiter auch beklagen müßten, daß R. trotz der von ihm hervorgehobenen Beziehung ſeiner Didactica zur Religion Augsburgiſcher Confeſſion ſich in Weimar und Cöthen vom Kirchenbeſuche und dem Sacramente des Abendmahles ſtets fern gehalten habe. Sie ermahnen ihn, ſich zunächſt recht bußfertigen Herzens mit Gott zu verſöhnen und dann die Obrigkeit nicht um Recht ſondern mit rundem einfachen Schuldbekenntniſſe ohne exceptiones, limitationes. clausulas um Gnade zu bitten, die Didaktik herauszugeben,oder aber, ſo er nichts weiters wiße, auch hie ſeine ſchwachheit zu bekennen. Als nun auch ſeine Bitte um zwei andere Vertheidiger(Chriſtoph Schultz und Wolf, den 30. November) abgewieſen wurde, glaubte er ſich von aller Welt verlaſſen und gab, auf's Tieſſte betrübt durch die Nachricht, daß man in Cöthen, ſein Werk auch ohne ihn fortzuſetzen, entſchloſſen ſei, die Erklärung ab(7. December), er verzichte auf weitere Proceßführung und wolle nunmehr Chr. Schultz und Wolf, oder ſelbſt Gualtherus, mit welchem er ſich chriſtlich verſöhnen wolle, eine ausführliche Beſchrei⸗ bung ſeiner Didaktik übergeben(den 8. December). Da er aber ſelbſt in dieſer Erklärung wieder ein ver⸗ biſſenes Wort von undankbarer Welt fallen ließ, wurde ihm(am 3. Januar 1620) nurſein, vor dieſem verfaſter, vnd alhier zu Cöthen von ſich gegebener methodus beneben ernennung Monetlicher friſt, zugeſchickt, mitt bevehl, dasienige, was von nöten, vnd zu beförderung der gantzen Weltt Wohlfartt dienlichen, darzuzu⸗ bringen, vnd ſich nicht in formalibus, ſondern vielmehr materialibus zu bemühen. Hiermit möge er beweiſen, wie er gegen ſeine beiden fürſtlichen Patrone geſinnt ſei.

Auf des R. Vorgeben(6. Januar), daß er zur Ausführung dieſes BefehlesVerſtendiger gelehrter leute hülffe und ſeiner Bücher bedürfe, wurde, freilich erſt am 12. Februar, Nikolaus Pompejus Zutritt zu ihm verſtattet. Der Didaktiker, nun im 49ſten Lebensjahre, durch die mehr als dreimonatliche Haft und Abgeſchloſſenheit von allem Verkehre auch der Schloßverwalter durfte nur in dringenden Fällen ſich ihm zeigen körperlich und geiſtig mürbe geworden, bittet(14. und 17. Februar) durch Pompejus den Fürſten wiederholt um Verzeihung, um ſeine Wiederaufnahme bei dem Cöthener Werke und um directen mündlichen oder ſchriftlichen Verkehr zwiſchen ihm und den beiden Fürſten, damit nicht ſeine Worte, durch Zwiſchenträger entſtellt, ihm noch größere Ungnade brächten.Verbeſſerung des Methodi will er gern ver⸗ fertigenn, wie denn auch das hinderſtellige, ſo er noch hatt von demſelbenn heraußgebenn, wenn er einen freien Zutritt zu ſeinen büchern habe, und gelärte leute, die es verfaſſenn mögenn. Bei itziger gelegenheitt aber, da er in groſſer bekümerniß und ängſtenn, könne oder möge ſolch werck vonn ihm nicht gefoddert werdenn.

Auf Fürſtlichen Befehl(vom 4. März) erſtatteten nunmehr die Räthe Braun(von Weimar), v. Freiberg und Stallmann am 1. Mai actenmäßigen Bericht über den Fall des R. Dieſelben halten zwar dafür, daß R. ſchon aus den vorliegenden Actender bößlichen defraudation, betrugs vnd vmbführung, durch die erſcheinende nicht halttung ſeiner zuſage, ſowohl der vngewöhnlichen traduction, vnd verleumbden Fürſtl. Perſohnen, vnd anderer fürnehmer anſehnlicher Leuteüberflüßig überführt werde, baß man aber,