Aufsatz 
Das Leben und die pädagogischen Bestrebungen des Wolfgang Ratichius : 2. Abteilung
Entstehung
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der Zuſprache ſeines eigenen Fürſten Rudolf weigerte er ſich ſtandhaft, ſein Rectorat am Gymnaſium in Zerbſt aufzugeben und nach Cöthen überzuſiedeln; denn er hielt von R. überhaupt nicht viel und wollte nichts mit demſelben zu thun haben.

Noch zwei andere gelehrte Anhalter Schulmänner bemühte R. ſich vergeblich nach Cöthen zu ziehen; den M. Heinrich Kitsch*), der im Rufe eines guten Linguiſten ſtand, und den Profeſſor der Mathematik und Logik am Gymnaſium zu Zerbſt, M. Bartholomäus Schröterus**). Der letztere ſtellte ſich zwar am 15. Mai bei ihm ein, ſchützte aber Familienverhältniſſe vor, die ihn an Zerbſt feſſelten, und machte ſich mit der leichten Zuſage, gelegentlich etwas daheim für R. zu arbeiten, wieder los.

Die Unterhandlungen, welche ſich um die vier eben genannten Männer drehten, ſpielten bis in den Monat Mai 1618. Zu der Zeit hatte man aber ſchon andere tüchtige Mitarbeiter zu gewinnen gewußt.

Die übrigen Mitarbeiter des R. in Cöthen, theils ſolche, welche in Cöthen ihren Wohnſitz aufſchlugen, theils ſolche, welche ihre Arbeiten für die Lehrart nach Cöthen zu R. ſchickten, werden am beſten hier über⸗ ſichtlich zuſammengeſtellt. Wir ſchicken diejenigen voraus, welche ſich an dem Cöthener Schulweſen nach Rati⸗ chiſcher Lehrart praktiſch betheiligten, und laſſen die Namen derjenigen Gelehrten folgen, welche an litera⸗ riſcher Thätigkeit des Didaktikers Theil nahmen.

Vor ſeiner Annahme mußte jeder Mitarbeiter eine ſchriftliche Obligation ausſtellen, in welcher er verſprach:1) daß ich Solchen Methodum Keinem ohne ſeinen(R.s) Vorwiſſen vnd Willen wiederumb com⸗ municiren, 2) viell weniger auf gleichformige artt vnd weiſe denſelbigen gantz, oder etwas davon in Druck verfertigen wolle, auch 3) darinne nichts anſtellen oder anſtellen helffen, Alles wie vermeldet ohne ſein Vor⸗ wiſſen vnd Willen nicht zu entdecken***).

Die Mitarbeiter des R. während der Dauer ſeines Aufenthaltes in Cöthen waren nach der Zeit ihres Eintritts folgende:

1. Abraham Ulrich, Sohn des Notars und Anhaltiſchen Hofgerichtsſchreibers David Ulrich zu Zerbſt. Es iſt ſchon oben(I. S. 42.) erzählt worden, daß derſelbe 1615 im Auftrage des Fürſten Augustus zu Anhalt ſich längere Zeit bei R. in Augsburg aufhielt, auch von dem ausführlichen Berichte, welchen er am 16. Juni 1615 von dort aus über die literariſche Thätigkeit des R. und ſeiner Mitarbeiter erſtattete, die Rede geweſen(I. S. 35). Nach ſeiner Rückkehr nach Anhalt wurde er Conrector in Cöthen. Obwohl er bereits zu Augsburg in die neue Lehrart eingeführt worden war, bedurfte es doch noch einer mehrmonatlichen

Er vertrat in ſeinen Schulbüchern die alte Schule und war ein Feind aller Experimente. Von ſeinen Schriften ſind hier zu erwähnen: Medulla Latinitatis; Logica; Compendium Rhetoricae. Sein Anti⸗Ratichianismus hat ihn irrthümlich für den Verfaſſer des von Beckmann(Hiſtorie des Fürſtenthums Anhalt) mitgetheilten Epigramms: Muribus Ascania decepta est, glire Cothena. Rata recens ratio Ratichiana ruit. halten laſſen.(Allgem. Bibliothek für das Schul⸗ und Erziehungsweſen in Deutſchland. V, 1. S. 293.) Daſſelbe wird von Küsterus(Specimen XV. Marchiae Litteratae. Berolini 1752. 4. p. 11. nota m.) richtiger dem Ernestus Wulstorpius aus Zerbſt zugeſchrieben, einem Schüler und Freunde Wendelins, der auch zu deſſen Rhetorik dictata de Chria componenda fügte. Derſelbe ſtudierte 1619 noch in Frankfurt a. d. O. und wurde 1621 Rector in Bernburg. Vergl. über Wendelin: Schmidt, Anhaltiſches Schriftſteller⸗Lexikon. Bernburg 1830. 8. S. 448 f.; Kindſcher, Geſchichte des Geſammtgymnaſiums zu Zerbſt. II. 1871. 4. S. 1 ff. 32. *) Er ſtammte aus Leipzig, kam 1600 als Schulrector nach Deſſau, wurde ſpäter Profeſſor der Ethik und Politik,

auch Bibliothekar zu Zerbſt, und zuletzt Director des Schloßgartens in Cöthen. Vgl. Schmidt, Anhalt. Schriftſteller⸗Lexikon S. 173 f.

**) Vgl. Schmidt a. a. O. S. 377. Andererſeits bemühte ſich ein Georg Busse, wahrſcheinlich aus Plötzkau,ein vornehmer ehrlicher vnd gelehrter Geſelle vergeblich, zur Mitarbeit bei der neuen Didaktik zugelaſſen zu werden.

***) Obligation des M. Trostius d. d. 23. April 1618.