5 forttzuſetzen thuenlich entpfinden, vnd ihn darbey vnd darüber ſchützen wollen: Das nun in formalibus, als auch etzlichen materialibus im baw nichtt ettwas zu zeiten ſoltte oder müſte geendert werden, iſt leichte zu ermeſſen, aldieweill an vnterſchiedenen ortten, auch in vnterſchiedenen ſprachen muß gebauett vnd vuterrichtett werden. Dannenhero zwartt nichts in substantia oder dem Weſen des baues, ſondern alleine in den circum- stantiis vnd vmbſtenden zu Zeitten, ehe alles ausgearbeitett, durfte geendertt werden. Vnd ſey dis ſeine haupturſache, worumb ehr bis daher mitt dem gantzen Modell nicht herauſſ gewoltt, weill ehr keine ſichere freiheitt zu bauen, auch keine materi, viell weiniger wergkleutte bisher hierzu erlangen mögen, vnd auff das nichtt ettwa zu zeittlich, ohne gnugſame Zuſammenſetzung vnd nachtruck fürtrefflicher leutte, die ehr zu voln⸗ fürung des baues benötigett, derſelbe vnvolkommen vber einen hauffen geworffen werden möchtte. Hierumb heltt ehr auch alle dasjehnige, ſo an etzlichen ortten von ſeinen ſachen, ohne ſein wiſſen vnd einwilligung alzufrüezeittig ausgangen vnd ans lichtt gebrachtt, für anders nichts als hinderung, vnd das endlich wirdt ſtecken bleiben müſſen. Obwoll ein guter anfang dae, ſo wirdt man doch auff ſolche weiſe das rechte ende weder nun noch nimmermehr erreichen. Das ehr bis dahero an keinem ortt ſich pflichtig vnd bündig machen können, were aus vielen erheblichen vrſachen geſchehen, zum theill, das er sedem fixam nicht erlangen mögen, zum theill das der ortt zu dieſem fürhaben nichtt bequem geweſen, vnd dan von wegen mitt Zuziehung für⸗ nehmer Potentaten vnd herren, ſo ihm gelehrte leutte zugeben ſoltten, ehr ſich ettwas, vmb andern insgemein auch zu dienen, haltten müſſen. Anietzo aber were ehr des vyuterthenigen erbietens, do es von ihm beghertt vnd erfodertt würde, ſich auch vnter vnſer einem, auff vorhergehende bedingung, das ihme zu rechtt vnd billigkeitt gebührender ſchutz verſprochen vnd gehaltten würde, eine Zeitt lang, ſonderlich wegen reinigkeitt der deutſchen ſprache, ſo dieſer örtter im gebrauch, niederzulaßen, vnd den anfang oder proba in denen ſprachen, welche man für andern zu treiben belieben würde, zu machen, fürnemlich aber, auff gnedige bewilligung vnd handtbietung, eine gutte deutſche ſchule anzurichten, darzu ihm Magister Lucius aus andern ſprachen, als vorgemeldett, ammeiſten zu dienen hette. Des Rectoris zu Zerbſt Magistri Wendelini Kunde möchtte ehr auch gerne haben, weill ehr vernommen, das ehr der Griechiſchen vnd Lateiniſchen ſprache ſehr mechttig, verhoffende, ehr würde zu dieſem fürhaben großen nutz ſchaffen können.
Worauff nun ſeine Didactica oder Lehrkunſt beruhett, giebett 1) in generalioribus das im Ihar 1614. zu Ihena getruckte büchlein. 2) in specialioribus die dreitzehen beygefügte puncte. 3) in specialissimis, ſo viell ſich beſchreiben laſſen, vnd nicht in wircklicher Vbung beſtehen, ein beſonderes geſchriebenes tractätlein, welches ins künftige noch mehr extendiret werden mag; 4) können auch etzliche specimina in vynterſchiedenen ſprachen fürgeleget werden, daraus die Kürtze vnd Klarheitt des wergks deutlich für augen zu ſtellen.
Stehett demnach nunmehr auff erklerung, was meine geliebte herren Brüdere bey dieſem wergk thuen, ob ſie ihne Ratichium auch ſelbſten hierüber perſönlich hören wollen, daſſelbe an Bruder Christians Lbd., ſonderlich Magistri Lucii halben, darmitt ſolcher eheſt möchtte gefordertt werden, ſchrift⸗ oder mündtlich bringen: Vnd dan, ob Ihre Liebden leiden können, das der Rector Wendelinus zu Zerbſt herüber kohme, vnd ihme ettwas zu arbeiten zugleich mitt aufgetragen würde.
Was andere collaboratores belangen thette, verhoffete ehr dieſelben auch, ſo viell man deren zum anfang behufft hette, von vnterſchiedenen ortten, daher ſie ihm verheißen, wen ehr nurtt weiß, wo ehr bleiben ſoll, mitt der Zeitt zu erlangen: Wüſten aber meine geliebte gebrüdere noch mehr perſonen, ſo zu dieſem wergk tüchtig, vnd auch ferner zu praeceptoren, ſonderlich in der Deutſchen ſprache, zu gebrauchen für⸗ zuſchlagen, würde ſolches hierzu deſto dienlicher vnd beförderlicher ſein.
Soviell die Vnkoſten betreffe, würde das meiſte auff Magistri Lucii beſtellung vnd anzug lauffen, der auch dem gantzen fürſtlichen hauſe Zeitt ſeines lebens ſoltte verbunden ſein, deſſen Ihärliche beſoldung auffs allermeiſte an ein fünffhundert thaler ettwa kommen möchte. Was ſeine perſon vnd vnterhaltung


