Aufsatz 
Reste der Alliteration im Nibelungenliede / von O. Vilmar
Entstehung
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Gernot, Giselher. 9

empfieng nur eine durch die breitere form des reimes entstandene ausfürung des wortes grüszen wäre, so lieszen sich zwei alliterierende gesetze zusammenstellen:

Giselher daz Kint die geste mit den Kunden

die Sruozten er und Gernot vil güetlichen sint.

bei str. 690. recurrieren wir zunächst auf Lachmanns ansicht über dise strophe, der wir

beistimmien müszen. wenn könig und königin genant sind als die eigentlichen festgeber, dann wird in einem einfachen alliterierenden lied niemand mer genant gewesen sein, denn es kan eben weiter niemand einladen. die beiden ersten zeilen mögen demnach ausfürung sein, ent- standen durch die form des reims. die beiden letzten zeilen aber diser gleich zu achten, macht die feststehende formel des dienstentbietens bedenklich, deren öfteres vorkommen wir oben bei 1584 erwänten. dise formel steht aber 689 nicht, sondern nur eine algemeine einleitung, waz iu enboten hàt, die zu der einfachheit epischer erzälung nicht recht passt. ferner stehen in 689 die worte: der dine vil zierliche stàt, die so ritterlich höfisch aussehen, dasz schon die handschriften mancherlei beszerungen enthalten. so hätten wir hier ein heispil und wir werden weiter unten noch anderen begegnen, dasz wir, auf Lach- manns bau weiter schreitend, einzelne zeilen, nicht mer nur einzelne strophen abwägen müs- zen, um auf den»ältesten text zu kommen worauf Lachmanns andeutungen an vilen stellen füren. die alliteration zwischen Brünhild und enbietent liesze vermuten, es sei die formel des dienstentbietens unmittelbar auf die namen gefolgt, doch könte auch der zusatz und iuwer besten mäge ursprünglich sein und wir würden dann zwei alliterierende gesetze mit derselben alliteration haben. da in alliterierenden gedichten häufig dieselbe alliteration in zwei aufein- anderfolgenden gesetzen sich findet(Hildebrandsl. 10 14. 15 21. 95 96), da die worte und iuwer besten maâge dem spätern volksgesang anlasz gegeben haben könten, die namen einzufügen, da endlich die rede Geres villeicht nicht in zwei strophen dargestelt wäre, wenn nicht auch zwei alliterierende gesetze zu grunde lägen, so könte man also als erhaltene alli- terationen annemen:

Gunther unde Brünhilt, und iuwer besten mäge

die enbietent iu ir dienest üzer Burgonden lant.

str. 695 stehen beide namen one alle weitere alliteration und die ganze strophe steht und

fällt mit den ersten beiden zeilen von 690. str. 754 siht aus, als sei si vol alliterationen dennoch möchte ich Lachmann in seinem urteil beistimmen. Sigfrid ist eigentlich schon em- pfangen(752). die worte niemen was im gram enthalten eine hinweisung auf die spätere ent- wickelung der handlung, die der einfachen epischen erzälung widerstrebt. wollte man etwas festhalten aus diser strophe, so könte es etwa wider die formel sein die geste güetlich grüezen da aber die beiden hier nicht notwendig genant sein müszen, so ist darauf nicht vil ge-

wicht zu legen. in str. 988 dagegen müszen die namen nicht gerade spätere ausfürung sein: 3