Aufsatz 
Die Ellipse als orthogonale Projektion des Kreises betrachtet / Uth
Entstehung
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Kassel, den 2. Oktober 1884. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums, welche die seitens der beiden Gymnasien vorgeschlagene Verteilung der für die drei untersten Klassen derselben, welche nach gemeinsamem Lehrplan unterrichtet werden, neu anzumeldenden Schüler be- betrifft. S. unter p. 54.

Kassel, 10. November 1884. Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums, welches zwei im Interesse der Gesundheitspflege der Jugend höchst wichtige Bestimmungen trifft:

1. bezüglich der Gesamtdauer der Erholungspausen zwischen den Lehrstunden. 2. bezüglich des Maſses der häuslichen Arbeiten.

Die Gesamtdauer der ersteren soll bei vierstündigem Vormittags⸗ und zweistündigem Nach- mittagsunterricht und gleicherweise bei Zusammenlegung des Unterrichts aut fünf Vormittagsstunden nicht weniger als 40 Minuten betragen, jedoch 45 Minuten nicht überschreiten.

Für das Steigen der zulässigen Zeitdauer der täglichen häuslichen Arbeit wird folgende Stufenfolge: VI 1 Std., V 1 ½ Std., IV und III2 2 Std., IIII und II2 2 ½ Std., II 1 und I 3 Std. angenommen, wodurch nicht bloſs der allmähfichen Zunahme der geistigen Kraft und Arbeitsfähigkeit der Schüler, sondern auch den in den Lehrplänen der Schüler enthaltenen Forderungen Rechnung getragen wird.

Kassel, den 8. Dezbr. 1884. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums, welche die Einrichtung eines fakultativen israelitischen Religionsunterrichts an den beiden Gymnasien ge- nehmigt.

Berlin, den 24. Dezbr. 1884. Ministerialverfügung, welche zu der unter dem 27. Mai 1882 erlassenen Ordnung der Reifeprüfungen, besonders in Beziehung auf die Zulassung von Aspiranten zu derselben, sowie in Beziehung auf die Kompensation der einzelnen Fächer nähere Erläuterungen gibt.

Berlin, den 7. Januar 1885. Ministerialverfügung, welche die künftige Einrichtung der Schulnachrichten in den jährlichen Programmen der höheren Anstalten vorschreibt.

Kassel, den 2. Februar 1885. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, welche im Anschluſs an die Verfügung vom 10. November 1884 die Zeit der einzelnen Erholungs- pausen zwischen den Lehrstunden näher fixiert..

Berlin, den 3. Februar 1885. Ministerialverfügung, welche Nachweisung über Schwer- hörigkeit von Schülern verlangt.

Kassel, den 10. Februar 1885. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums, welche von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten in betreff der bei Ausführung fiskalischer Bauten zu beachtenden Maſsnahmen zur Sicherstellung gegen Feuersgefahr erlassene Bestimmungen mitteilt.