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ſich ein geheimer Ausſchuß, der die Regierung ohne weitere Controle ausübte. In Köln erlangten zuerſt die Weber durch einen Aufſtand Antheil am Rath, verloren ihn aber auch wieder nach kurzer Zeit. 1369 brachen neue Zunftunruhen aus, durch welche nach zwanzigjährigem, äußerſt blutigem Kampfe die Geſchlechter unterlagen. Der ſ. g. Verbundbrief(1396) begründete die neue Verfaſſung der Stadt. 22 Gaffeln, wovon 5 durch die Patricier, die uͤbrigen durch die Handwerker gebildet wurden, umfaßten die ganze Bürgerſchaft. Der Rath der 51 wurde immer auf ein Jahr gewählt und blieb frei von der Einmiſchung des Erzbiſchofs, der dagegen die Gerichtsbarkeit behauptete. Die Eigenſchaft der Stadt als Reichsſtadt hat der Erzbiſchof beſtändig beſtritten, obwohl die Stadt dieſelbe thatſächlich beſaß.
Unter der Regierung des Kaiſers Wenzel wiederholten ſich die grauenvollen Zeiten des Inter⸗ regnums. Fürſten, Grafen und Ritter, Biſchöfe und ihre Kapitel, Geſchlechter und Handwerker ſtritten unter einander; unnatürliche Bündniſſe wurden des augenblicklichen Intereſſes wegen geſchloſſen, aber auch raſch wieder gelöſt. Den feſteſten Beſtand hätte bei richtiger Leitung und bei größerer Einigkeit der Betheiligten der große Städtebund haben können, welcher 1381 geſchloſſen und vom Kaiſer beſtätigt wurde. Aber der ſchon 1388 ausgebrochene blutige Krieg zwiſchen den Städten einerſeits und den zeitweilig verbündeten Fürſten und Rittern anderſeits war für die erſteren äußerſt unheilvoll. Nachdem das ſchwäbiſche Bürgerheer bei Döffingen, das rheiniſche bei Worms, das Frankfurter bei Praunheim geſchlagen worden war, mußten die Städte einzeln durch große Geldopfer den Frieden erkaufen. Damit war die politiſche Bedeutung der Städte gebrochen, denn von den 51 Städten, welche die Reichsunmittelbarkeit behaupteten, wurden die meiſten an Ein⸗ wohnerzahl, wie an Wohlſtand durch die von nun an fröhlich aufblühenden fürſtlichen Städte über⸗ flügelt; doch kann man ihnen das Verdienſt nicht abſtreiten, daß ſie ihr Möglichſtes gethan haben, um im Bunde mit dem Kaiſer den gänzlichen Zerfall der Reichsverfaſſung zu verhindern.
Die Geſchichte der Stadt Worms während des 15ten Jahrhunderts berichtet uns von einem faſt unaufhörlichen Hader der Bürgerſchaft mit dem Biſchofe wegen der Beſetzung des Rathes, ſo⸗ wie von beſtändigen Fehden mit den benachbarten Dynaſten, ſo daß ſich viele Ackerbürger der Stadt einem in der Gegend begüterten Grafen oder Ritter untergaben(verherrten), um nicht durch die häufige Verwüſtung ihrer Aecker und Weinberge zu Grunde gerichtet zu werden. Dazu kommen endloſe Streitigkeiten mit den Klerus wegen der von demſelben beanſpruchten Ausnahmsſtellung, wegen des Aſylrechtes, insbeſondere aber die unerquicklichſten Zerwürfniſſe wegen des alten und neuen Weinmaßes, oder mit andern Worten wegen der Beſteuerung des Weines, welche eine der wichtigſten ſtädtiſchen Einnahmsquellen war und dadurch ſehr in ihrem Ertrage vermindert wurde, daß die Geiſtlichkeit das Recht beanſpruchte, ihren Wein ſteuerfrei zu verzapfen. Wir wollen die Geduld der Leſer nicht mit den zahlreichen Verträgen oder Rachtungen ermüden, die über dieſe Streitpunkte zwiſchen Stadt und Biſchof abgeſchloſſen wurden, wobei als gewöhnliches Zwangs⸗ mittel der Auszug der Geiſtlichkeit aus der Stadt benutzt ward, dürfen aber nicht verſchweigen, daß durch einen neuen in die Verwickelungen eintretenden Faktor die Stadt meiſt ſehr ungünſtig ab⸗ kam. Dies iſt die wachſende Macht der Pfalzgrafen am Rhein, die ſich fortwährend als Verbündete des Biſchofs und als Schutzherrn des ſtädtiſchen Klerus, oder als Schiedsrichter in die erwähnten Streitigkeiten einmiſchten, und deren Abſicht auf nichts anderes hinauslief, als die faſt überall von pfälziſchem Gebiet umgebene Stadt ihrer Landeshoheit zu unterwerfen. Ganz nahe war Worms dieſem Schickſale unter König Rupprecht von der Pfalz, und ſie wurde nur durch den den pfälziſchen Eroberungsgelüſten abgeneigten Erzbiſchof Siegfried von Mainz in ihrer relativen Selbſtſtändigkeit
Großer Städtekrieg unter Kaiſer Wenzel.
Worms ſeit dem 15ten Jahrhundert.


