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abzuleiten), Nimwegen(Noviomagus), Remagen(Rigomagum) u. A. den freilich arg verſtümmelten celtiſchen Namen beibehalten haben, andere wie Köln(Colonia Agrippina), Koblenz(Confluentes), Trier(Augusta Trevirorum) den römiſchen Namen leicht wieder erkennen laſſen.
Als um die Mitte des 1ten Jahrhunderts v. Chr. C. Julius Caeſar in dieſen Ländern erſchien, waren deutſche Stämme, die Rauraker, Tribokker, Nemeter, Vangionen(von welchen Worms auch den Namen urbs Vangionum erhalten hat), Trevirer u. A. im Beſitze des linken Rheinufers, nach deren Unterwerfung die Rheinlinie von den Römern dadurch geſchützt wurde, daß Caſtelle nicht nur bei den beſtehenden Städten, ſondern auch an allen den Punkten errichtet wurden, wo eine Schutz⸗ wehr gegen die Einfälle der freien Deutſchen des rechten Rheinufers erforderlich ſchien.
Von beſonderer Wichtigkeit war das befeſtigte Standlager zu Mainz, unter deſſen Schutze eine blühende Civilſtadt erwuchs, ſo daß Mainz als die bedeutendſte Stadt des römiſchen Obergermaniens bezeichnet wird, wie dies Köln für Niedergermanien war. Zu den 50 Burgen, welche Druſus an⸗ gelegt haben ſoll, gehörte ohne Zweifel auch ein Caſtell zu Worms, deſſen Stelle wohl in dem höchſten Theile der Stadt, dem jetzigen Andreasviertel, Luginsland und Neuſatz zu ſuchen iſt, und an deſſen Oſtſeite die römiſche Heerſtraße(durch das Katterloch führend und die jetzige Stadt in der Richtung vom Viehthore bis zum Hamburger Thore durchſchneidend) hinzog. Dieſe trefflich ge⸗ pflaſterte Straße verband ſämmtliche römiſche Feſtungen, bei denen der militäriſche Zweck in dem Maaße zurücktrat, als durch Beſitznahme des rechten Rheinufers und Befeſtigung der Grenzen des nachmaligen Zehntlandes(das jetzige Naſſau, Großherzogthum Heſſen, Baden, Württemberg und einen Theil Bayerns umfaſſend) durch Wall und Graben, den ſ. g. Pfahlgraben, eine unmittel⸗ bare Gefahr für die rheiniſchen Städte nicht mehr in Betracht kam. Manche dieſer Städte, wie Trier, Köln, Augsburg und Regensburg,(die beiden letzteren im römiſchen Vindelicien, für welches das Nämliche gilt, was von dem römiſchen Germanien geſagt wurde) hatten als römiſche Colonien Anfangs beſondere Ehrenvorzüge, da in ihnen wirkliche römiſche Bürger die eigentliche Bürgerſchaft bildeten, während auch die übrigen als Municipalſtädte mit lateiniſchem Rechte faktiſch die faſt un⸗ beſchränkte Selbſtregierung beſaßen und von der läſtigen Gewalt der Provinzialbehörden befreit waren. Sie hatten nach dem Vorbilde des römiſchen Senats einen ordo decurionum, ſpäter auch curia ge⸗ nannt, d. h. einen Stadtſenat, ein ſtädtiſches Patriziat, deſſen lebenslängliche Mitglieder, decuriones genannt, zuweilen 100, ja ſelbſt in großen Städten 200 an der Zahl, ſich aus den Rathsgeſchlechtern und den reichſten Grundeigenthümern der Stadt ergänzten, die innere Verwaltung, die niedere Ge⸗ richtsbarkeit, die Polizei ꝛc. leiteten; ihre Vorſitzer waren die den römiſchen Conſuln entſprechenden duumvixri(Zweimänner).
Die Römer waren in mehr als einer Beziehung das welterobernde Volk des Alterthums. Wohl iſt unter dem ſchweren Tritte des rauhen römiſchen Legionärs die an unheilbaren Uebeln kränkelnde Cultur der greiſenhaften Völker des Oſtens niedergetreten worden; dem Weſten Europa's brachten die Römer friſches, fröhliches Leben und alle die Segnungen jenes praktiſchen Sinnes, der die römiſche Cultur vorzugsweiſe bezeichnet. Von dem Saum der Wüſte Sahara bis zu den Gränzen Hochſchottlands, vom ſchwarzen Meer bis zum atlantiſchen Ocean, überall haben ſie ihre Herrſchaft in unvergaͤnglichen Zügen eingegraben und jene ſtummen Zeugen einer vergangenen Herrlichkeit hinter⸗ laſſen, die nach vielen Jahrhunderten von der erſtaunten Nachwelt wieder an's Licht gebracht worden iſt und noch ſpäteren Geſchlechtern eine reiche Fundgrube darbieten wird.
Wer beſchreibt die zahlreichen Tempel, Gerichtshäuſer und Amphitheater, mit denen die Städte der Rhein⸗ und Donauländer geſchmückt waren, wer die Bäder mit ihren künſtlichen Heizvorrich⸗


