— 35—
fahren laſſen wollten. Dabei wollten die Geſandten beſtändig die Gefangenſchaft des Königs als eine Sache angeſehen wiſſen, die man mit einem tüchtigen Löſegelde abmachen könne, wäaͤhrend die Räthe des Kaiſers von vornherein erklärten, daß der Kaiſer auf jedes Löſegeld verzichte. Nach langen hiſtoriſchen Auseinanderſetzungen über die rechtlichen Anſprüche auf Burgund, welche beide Theile zu beſitzen glaubten, erklärten. die Franzoſen, das Recht des Königs auf Neapel und Malland, ſowie die Penſionen, die ihm vertragsmäßig durch ſeine Heirath mit der Königin Germaine, ſowie durch den Vertrag von Noyon zukämen, ferner das Recht auf Arragon und die anliegenden Länder, nebſt 360,000 Thalern, welche ihm Ferdinand I. noch ſchuldete— Alles dieſes ſei wohl ein hinreichendes Löſegeld für den König. Der Graf von Naſſau meint hingegen, die Franzoſen wollten immer das nachgeben, was ſie gar nicht beſäßen oder behaupten könnten.
Dieſe, wie zwei andere Conferenzen, am 24. Juli und am 24. Auguſt gehalten, führten zu gar keinem Reſultat. Mit den genannten Anträgen waren übrigens auch die Forderungen des Herzogs von Bourbon übergeben worden, die der Kaiſer zu den ſeinigen machte*⁴). Dieſe beliefen ſich auf nichts Geringeres, als auf die Erhebung der ſämmtlichen Bourbon'ſchen Beſitzungen in Frankreich zu einem ſouverainen Fürſtenthum mit Hinzufügung der Provence, der Grafſchaft Forcalquier und der anliegenden Länder, die Städte Marſeille, Arles, Dar ꝛc. mitinbegriffen; dazu noch eine Anzahl anderer namentlich aufgeführter Grafſchaften und Herrſchaften, ſowie für ſeine Koſten und Entbeh⸗ rungen ſeit ſeiner Abreiſe aus Frankreich die Summe von 200,000 Thalern. Außerdem verlangt Bourbon vollſtändige Wiedereinſetzung ſeiner Anhänger in Ehren und Würden und Entſchädigung für die Verfolgungen, die ſie ausgeſtanden, z. B. für den Herrn v. St. Vallier das Herzogthum Valentinois. Von allen dieſen Forderungen geſtanden die franzöſiſchen Geſandten nur die erſte zu, daß nämlich Bourbon ſeine Beſitzungen, wie er ſie verlaſſen habe, wieder erhalten ſolle. Seine Anſpruͤche auf verſchiedene andere Ländereien werden auf den Rechtsweg verwieſen; die Belohnung Bourbons und ſeiner Anhänger wird geradezu verweigert und mit dürren Worten geſagt, der Herzog von Bourbon möge ſich von denen bezahlen laſſen, denen er Dienſte geleiſtet haben wolle, und nicht von Frankreich.
Auf die Hand der Königin Eleonore und auf die Ehre einer Verſchwägerung mit dem Kaiſer, der ihn in einem Briefe an die Regentin von Frankreich son beau-frère genannt hatte, mußte Bourbon freilich verzichten**). Eines Edelmannes würdig waren die Worte, die er auf die Nachricht von der Verlobung Eleonorens mit Franz ausſprach:„Ich würde nicht werth ſein, daß mir der erſte Fürſt der Chriſtenheit eine vielgeliebte Schweſter verlobt hat, wenn ich nicht, um zwei große Monarchen zu vereinigen und der Welt den Frieden wieder zu geben, dieſer Ehre und meiner Liebe zu ent⸗ ſagen wüßte.“.
Nach Sandoval war Bourbon nicht ſo bereitwillig, die Hand Eleonorens aufzugeben und beſchwerte ſich bitter bei'm Kaiſer, daß er aus Liebe(?) zu jener ſeine Beſitzungen in Frankreich aufgegeben, daß er dem Kaiſer ſo viele und wichtige Dienſte geleiſtet habe und nun ſo belohnt werde. Endlich ließ er ſich durch die Uebertragung des Herzogthums Mailand beſänftigen, welche zu Anfang 1526 ſtattfand. Auch Eleonore wollte lieber Königin von Frankreich ſein, als die Gemahlin eines verbannten Herzogs und ſprach dieſes überall frei aus.
Wir haben bereits angedeutet, wie durch die Gefangennehmung des Königs von Frankreich die politiſche Lage Europa's mit einem Male gänzlich umgeſtaltet worden war. Der unruhige, ehrgeizige,
. 4⁰0) Champollion-Figoao, Captivité, p. 284.— 4¹) Weiss, Papiers d'Etat, I, 263. 5*


