Aufsatz 
Alexander Vinet, seine Wirksamkeit und seine Bedeutung als Literarhistoriker
Entstehung
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vorhandenen Zuſtände zu berückſichtigen und an den Be⸗ ſtand der Dinge anzuknüpfen, als ſeine idealen Meinungen zu verfechten. Nachdem aber dennoch 1839 eine neue Kir⸗ chenordnung zu Stande gekommen und 1841 wirklich ein⸗ geführt worden war, nahm Vinet ſeine Entlaſſung als Mitglied der waadtländiſchen Geiſtlichkeit, weil er es nicht mit ſeinem Gewiſſen vereinigen konnte, der neu dekretirten Bevormundung der Kirche beizuſtimmen.

Von dem Präſidenten der Geſellſchaft für chriſtliche Moral, de la Rochefoucauld, war 1833 ein Preis von 500 Franken ausgeſetzt worden für die beſte Schrift zur Beantwortung der Frage:Iſt es eine Pflicht für jeden Menſchen, in religiöſer Hinſicht ſich eine Ueberzeugung zu erwerben und ſie zur Richtſchnur ſeiner Worte und Hand⸗ lungen zu machen? Die Bewerbung war keine leb⸗ hafte; mehreren eingeſandten Arbeiten konnte der Preis nicht zuerkannt, und deshalb ſollte die Preisfrage zurück⸗ genommen werden, als Vinet 1839 eine raſch geſchriebene Denkſchrift einſandte und den Preis und die ehrenvollſte Anerkennung davontrug. Aber erſt, nachdem er ſein Werk noch einmal gewiſſenhaft, und vielleicht mit allzugroßer Sorgfalt, umgearbeitet hatte, erſchien es unter dem Titel: Verſuch über die Kundgebung religiöſer Ueberzeugungen und über die Trennung von Kirche und Staat ꝛc. Der in dieſem 550 Seiten ſtarken Buche entwickelte Grundge⸗ danke iſt folgender: Die Kundgebung der Ueberzeugungen, zumal der religiöſen, iſt eine Pflicht der Wahrhaftigkeit, eine heilige Pflicht gegen die Geſellſchaft. Die Vereinigung von Kirche und Staat ſetzt einen Schutz von Seiten des letzteren, und folglich eine Abhängigkeit, ja ſogar eine mög⸗ liche Verfolgung der Kirche voraus. Ein ſolches Mißver⸗ hältniß iſt nicht allein ein Hinderniß für den freien Aus⸗