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Aufforderung, ſofort Drucker, Herausgeber und Verfaſſer der inkriminirten Schrift zu ermitteln. Bevor jedoch dieſe Unterſuchung beendigt war, wurde Profeſſor Monnard als muthmaßlicher Herausgeber der Broſchüre,„weil er damit das Vertrauen der Regierung verſcherzt habe,“ von ſeinem Amte ſuspendirt. Kaum hatte Vinet von dieſer ſchreienden Ungerechtigkeit Kenntniß erhalten, als er in einem Schrei⸗ ben dem kleinen Rathe von Baſel ſich als Verfaſſer und Herausgeber der Broſchüre nannte und denſelben um ſeine Vermittelung bei der waadtländiſchen Regierung behufs neuer Unterſuchung bat. Unmittelbar darauf begab er ſich nach Lauſanne und gelangte gerade am Tage der deshalb ange⸗ ordneten Verhandlungen vor dem Tribunale erſter Inſtanz daſelbſt an. Vinet und Monnard wurden freigeſprochen, welches Urtheil auch das Appellationsgericht beſtätigte. Da aber Vinet, weil er auswärts ſich aufhielt, ſeine Broſchüre vor ihrer Veröffentlichung der Cenſurbehörde hätte vorlegen müſſen, wurde er wegen dieſes Verſehens zu einer Geldſtrafe von 80 Fr. verurtheilt.
Nachdem dem großen Rathe die Amtsſuspenſion des Profeſſors Monnard officiell angezeigt worden war, hatte derſelbe vom Staatsrathe darüber einen motivirten Bericht eingefordert, welcher im Druck erſchien. Dieſer Bericht ver⸗ anlaßte eine neue Schrift Vinet's, den„Verſuch über das Gewiſſen und die religiöſe Freiheit,“ deren erſter Theil die Vertheidigung des Verfaſſers, ſeinen Anklägern und Rich⸗ tern gegenüber, enthält, der zweite dagegen die doktrinären Streitpunkte beider Parteien beleuchtet. Die darin entfal⸗ tete männliche und hinreißende Beredſamkeit iſt, wie F. Cha⸗ vannes*) richtig bemerkt, von Pascal's gewaltigem Geiſte
*) Alexandre Vinet, Notice et Mémoires, par F. Cha- vannes. Neuchatel 1847.


