Aufsatz 
Das deutsche Gymnasium in Olmütz. Geschichtlicher Rückblick : 3. Fortsetzung.
(1631-1650.)
Entstehung
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2. Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der deutschen Sprache, Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Ortho- graphie und richtige Anwendung derselben beim Diktandoschreiben.

3. UÜbung in den vier Grundrechnungsarten.

Eine Wiederholung dieser Prüfung in demselben Jahre an derselben bder an einer andern Anstalt ist unzuläßig.

Wer die Aufnahmsprüfung für eine höhere Klasse ablegen will, hat sich am Samstag den 16. September vor 8 Uhr vormittags bei der Direktion zu melden; desgleichen jene Schüler, die von auswärtigen Anstalten in die hierortige üdertreten wollen. Letztere haben ihre sämtlichen Gymnasialzeugnisse beizubringen; das letzte derselben muß mit der vorschriftsmäßigen Abgangsklausel verschen sein..

Jene Schüler des hierortigen Gymnasiums, welche ordnungsmäßig aufsteigen, haben sich unter Vorlage des letzten Semestralzeugnisses am Samstag, den 16. Sep- tember vor 8 Uhr früh im Sprechzimmer zu melden. Die Wiederholungsprüfungen werden ausschließlich am 16. September von 8 Uhr morgens an abgehalten. Die betreffenden Schüler haben sich vor 8 Uhr früh im Konferenzzimmer zu melden.

Jeder Schüler hat vor der Aufnahme ein ordnungsmäſig ausgestelltes Nationale, wie es bei dem Gymnasialdiener zu haben ist, inz wei Exemplaren, deutlich geschrieben, zu überreichen, wobei darauf zu achten ist, daß der Familien- name zuerst geschrieben wird,

Im Verlaufe der ersten Woche werden eingehoben: 2 Kronen als Lehrmittel- beitrag und falls der Schüler dem hierortigen Gymnasium bisher nicht angehört hat die Aufnahmstaxe von 4 K 20 h. In die Kategorie der der Anstalt nicht angehörenden Schüler gehören im Sinne d. Erl. d. k. k. Min. f. K. u. U. v. 20. März 1863, Z. 26990 auch jene, welche im Vorjahre die Anstalt vor der Schlußklassifikation des II. Semesters verlassen, sowie auch jene Schüler, welche ihren Abgang ange- meldet und die Abgangsklausel genommen haben; ferner haben die schulgeldpflich- tigen Schüler 1 Krone als Jugendspielbeitrag zu entrichten.

Der Eröffnungsgottesdienst findet Montag, den 18. September um 8 Uhr früh statt und der regelmäßige Unterricht beginnt Dienstag, den 19. September.

Direktion des k. k. deutschen Staats-Gymnasiums. Olmütz, am 15. Juli 1905.

Reg.-Rat Emil Seyss, k. k. Gymnasialdirektor.