Aufsatz 
Das deutsche Gymnasium in Olmütz. Geschichtlicher Rückblick : 3. Fortsetzung.
(1631-1650.)
Entstehung
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ihre schwere Aufgabe nur dann mit dem rechten Erfolge lösen kann, wenn ihr vom Hause die nõtige Mitwirkung zu teil wird. In jedem Semester werden drei Haupt-Zensuren abgehalten, von deren Resultaten, falls sie ungünstig sind, die Eltern der Schüler von amtswegen benachrichtigt werden. Behufs Ermöglichung einer leichteren und ungestôrten Rücksprache der Eltern mit den Mitgliedern des Lehrkörpers besteht ein eigenes Sprech- zimmer an der Anstalt, Gund es ist im Intéresse der Erzichung geboten, daß die Eltern oder deren berufene Stellvertreter recht oft von dieser Einrichtung Gebrauch machen.

Die Sprechstunden der Klassenvorstände und der einzelnen Fachlehrer werden zu Beginn eines jeden Schuljahres bekannt gegeben. Da diese Sprechstunden zum Zwecke eines möglichst innigen Zusammenwirkens von Schule und Haus angesetztsind, erscheint die öfters gehörte Außerung ganz unbegrün- det, daß durch allzu häufiges Nachfragen über das Verhalten und den Fortgang der Schüler die Schule belästigt werde. Je häufiger ein mündlicher Gedankenaus- tausch zwischen Eltern und Lehrern über ihre Beobachtungen bei der Jugend statt- findet, desto früher und nachhaltiger ist die Beseitigung der mannigfachen Hemm- nisse des Erziehungswerkes zu erwarten. Jjedem Schüler wird beim Beginn des Schuljahres zur genauesten Darnachachtung und zur Kenntnisnahme sowie den Eltern oder deren Stellvertreter dieDisziplinarvorschrift eingehändigt. Die Eltern, bezw. ihre Stellvertreter werden ersucht, von dem Inhalte dieserDisziplinarvorschrift genau Kenntnis zu nehmen und dies auf derDisziplinarvorschrift selbst durch ihre eigenhändige Namensfertigung zu bescheinigen. Der Schüler ist verhalten, jedesmal bei Beginn des Schuljahres die mit dieser Namensfertigung versecheneDisziplinar- vorschrift dem Klassenvorstande vorzuweisen.

Auch mögen die auswärtigen Eltern die Wahl der Unterkunft ihrer Söhne anf das gewissenhafteste erwägen, damit ihnen traurige Erfahrungen erspart bleiben.

Mit Befriedigung kann wohl konstatiert werden, daß die von der Schule getroffenen Maßregeln und die von ihr erteilten Ratschläge bei den Eltern und deren Stellvertretern in den meisten Fällen ein verständnisvolles und bereitwilliges Ent- gegenkommen finden, daher auch sehr oft zu dem erwünschten Erfolge führen.

Aufnahme in das Gymnasium.

Wer in die I. Klasse des Gymnasiums eintreten will, muß das zehnte Lebens- jahr zurückgelegt haben oder dasselbe im laufenden Kalenderjahre vollenden. Dar- nach ist auch das zum Eintritte in eine höhere Klasse erforderliche Alter zu be- messen.

Die im 2. Termin für das Schuljahr 1905/1906 abzuhaltenden Aufnahms- prüfungen für die I. Klasse finden den 16. und den 18. September 1905 statt. Wer zu denselben zugelassen werden will, hat sich an einem der bezeichneten Tage zwischen 89 Uhr vormittags in Begleitung seines Vaters oder dessen Stell- verters bei der Direktion zu melden und hiebei den Tauf- oder Geburtsschein und das Frequentationszeugnis der Volksschule oder statt dessen die vorschriftsmäßig ausgestellte Schulnachricht beizubringen.

Die Aufnahmsbewerber haben sich auch mit Schreibrequisiten zu versehen.

Bei der Aufnahmsprüfung für die I. Klasse wird verlangt:

1. Jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in den ersten vier r jahres. kursen der Volksschule erworben werden kann..