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jeden, der nach sachverständigem Urteil nicht geistesgestört ist, für sein Thun und Lassen verantwortlich machen, da wir berechtigt sind, die Willenskraft, die wir bei geistig normalen Persönlichkeiten auf Grund der Erfahrung als vorhanden erkennen, bei allen vorauszusetzen, die nicht für geistig abnorm gelten können, und weil wir nur so die Menschen dazu veranlassen können, ihre Willenskraft aufzubieten, um das Gute zu thun, das Böse zu meiden. Denn der normale Mensch will doch die Ver- antwortung für sein Verhalten nur soweit übernehmen, als dasselbe das freie Produktseines Ichs ist. Er wird demnach das, waser an Willenskraft wirklich besitzt, im Hinblick auf die in Aussicht stehende Verantwortung vor Gott und Menschen auszubilden und anzuwenden bestrebtsein, um sich Unlustgefühle zu ersparen, deren stärkstes die Gewissenspein ist; jene wird ihm, wie man zu sagen pflegt, den moralischen Rückgrat stärken. Darin, dass der Mensch bei seinen Entscheidungen die guten oder schlimmen Folgen derselben mit in Rechnung zieht und die letzteren vermeiden möchte, liegt ein Hauptbeweis dafür, dass er Wahlfreiheit und Willensvermögen hat und nicht unbedingt von Lüsten und Neigungen ab- hängig ist, die sich in seinem natürlichen Wesen geltend machen. Sehr wichtig ist, dass er es lernt, diese Folgen nicht nach den ausschliesslichen Interessen seiner Person abzuschätzen, son- dern nach den Gesichtspunkten, die ihm das christliche Sittengesetz vorhält, dass er also nicht meint, er habe das Recht, die Begriffe„gut“ und„böse“ zu bestimmen, sondern sie in dem Sinn für sich gelten lässt, den ihnen jenes gibt. Hinter der sophistischen Spielerei mit denselben verbirgt sich stets die Neigung, sich selbst über das gute Recht des christlichen Sittengesetzes hinwegzutäuschen.
Die beste Bürgschaft dafür, dass der Mensch seine Wahlfreiheit richtig, d. h. zur Ent- scheidung für das Gute benutzt, liegt daher darin, dass ihm von dem Erwachen seines sittlichen Bewusstseins an das christliche Sittengesetz mit solcher Klarheit vorgehalten wird, dass er es als von Gott, dem Inbegriff aller Vollkommenheit, herrührend und der steten Beachtung wert ansehen lernt, weil es das unbestechliche Gefühl des Flinzelnen für Wahrheit und Recht befriedigt, mit der Aufstellung des Gebotes der Liebe zu Gott und den Menschen als des vornehmsten Ge- botes in jeder Menschenbrust ein Echo findet. Mag dies auch verschieden stark sein, so ist es doch da und wird durch dauernde gute Einwirkung von aussen verstärkt d. h. der Wille wird immer mehr auf das Gute gerichtet werden. Wäre dies nicht der Fall, so bliebe der Einfluss der christlichen Religion auf die sittliche Hebung der Menschen ebenso fraglich, als der Erfolg aller erzieherischen Arbeit auf menschliche Persönlichkeiten. So lange wir aber erfahren, dass sich Menschen durch ernste Vertiefung in die christliche Wahrheit und durch sorgfältige christliche Erziehung von niederen Stufen der Sittlichkeit zu höheren erheben, halten wir an der UÜberzeugung fest, dass der Mensch nicht unter dem unlösbaren Bann der Sinnlichkeitsteht, son- dern sich auf Grund der ihm durch die christliche Religion ermöglichten Erkenntnis des Guten und des ihm von Gott eingepflanzten Willensver- mögens aus seiner natürlichen Bestimmtheit zur Würde einer ächt christ- lichen Persönlichkeit emporarbeiten kann, die nicht in unstetem Hin- und Herschwanken zwischen Sündendienst und Gottesdienst den Beweis ihrer Freiheit sieht, sondern insteter Unterordnung unter Gottes heiligen Willen in der Nachfolge Jesu Christi, der sich von jeder Sünde frei hielt, weil nur dann ihr gottverwandtes Ich sich in UÜbereinstimmung mit sich selbst auswirken kann.


