Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben nach dem Neuen Testament / von Rudolf Trümpert
Entstehung
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eigentlich von Gott herſtammt d. h. dem Menſchen von Gott zugeſprochen wird(cf. Röm. 3, 23 868 9205), alſo ein Geſchenk, eine Gnadengabe Gottes Röm. 3, 24. 4, 16. 5, 2. 17. 21. 11, 6, nicht zu erreichen durch Geſetzeswerke Röm. 3, 28. 4, 6. 13. 14. 9, 31, das Gegentheil von eigner Ge⸗ rechtigkeit Röm. 10, 3. Phil. 3, 9. Sie kommt dadurch zu Stande, daß Gott den Glauben an Jeſus Chriſtus, den Erlöſer der Menſchen Röm. 3, 22. 5, 1. 2 u. a., als ſittliche Recht beſchaffenheit anrechnet, die ihm, ſofern ſie in der vollkommenen Beobachtung des göttlichen Sitten⸗ geſetzes beſtehen ſollte, factiſch fehlt. So entſteht die dem Alten Teſtament entnommene Redeweiſe Norigstat xiatic sie Srναιοοοπmder Glaube wird als Gerechtigkeit angerechnet Röm. 4, 5. 9. 22. 23. 24.(cf. über die rechte Faſſung des Xo† ibsdal er le rt Röm. 2, 26. 9, 8). rratod iſt die göttliche Thätigkeit der Gerechterklärung ſelbſt, wofür auch drnaicots ſteht; drxaiee, iſt das Urteil Gottes, in dem dieſe ausgeſprochen gedacht wird, duratoobon iſt der Zuſtand deſſen, der ſich jener nicht einmal nur erfreut hat, ſondern an jedem Zeitpunkt, an dem Gott ein Urteil über ihn fällen wollte, als ein dixatos, als ein ſittlich Rechtbeſchaffener vor Gott erſcheinen würde.

Wenn nun auch Paulus den Begriff der Gerechtigkeit im Sinne der ſittlichen Rechtbeſchaffenheit aus dem Alten Teſtament herübergenommen hat, wenn er auch auf die Erklärung über Abraham(1 Moſ. 15, 6), daß ihm ſein Glaube als Gerechtigkeit angerechnet worden ſei, Röm. 4, 3. Gal. 3, 6 hinweiſt, um das Vorhandenſein der Rechtfertigung aus dem Glauben ſchon in der altteſtamentlichen Religionsanſchauung nachzuweiſen, ſo hat er doch in Wirklichkeit etwas ganz anderes gelehrt, als das Alte Teſtament und die außerbibliſchen Geſetzesſchriften.

Denn dem Juden war die Rechtfertigung durch Gott die Anerkennung wirklich vorhandener ſittlicher Rechtbeſchaffenheit d. h. einer Rechtbeſchaffenheit ſeines Verhaltens, die nach dem Maß⸗ ſtab des für das Bundesvolk geltenden Sittengeſetzes ihm zuerkannt werden mußte, ſie war alſo ein Act der göttlichen Gerechtigkeit in dem früher geſchilderten Sinn, eine, wenn auch nur relative, Notwendigkeit für Gott als Bundesgott.

Paulus aber ſagt Röm. 4, 5, daß Gott rdy a67 denGottloſen für gerecht erkläre, und ſpricht damit gerade das Gegenteil der früher angeführten Stellen 2 Moſ. 23, 7. 1 Kön. 8, 32 aus, ja er ſchreibt Gott etwas zu, das der altteſtamentliche Fromme, wenn es von Menſchen geſchieht, einen Greuel des Herrn nennt Spr. Sal. 17, 15, er drückt ſich hier in einer Weiſe aus, die einem Juden als eine Umkehrung aller bis dahin beſtandenen ſittlichen Anſchauung erſcheinen, ihn aufs äußerſte reizen mußte.

Das Geſetz gilt nicht mehr als die Norm, nach der die ſittliche Rechtbeſchaffenheit eines Menſchen von Gott beſtimmt wird. Gott hat einen neuen»gos, einen neuen Maßſtab der Beurteilung der Menſchen im Gegenſatz zum vépos 591G angenommen Röm. 3, 27, denn der 386 1 Röm. 4, 5 iſt im vollen Sinn ein u S91aAöevos, einer, der die 26 12ℳ pv6ob, die vom Geſetz verlangten Werke nicht thut, ſondern etwa der Schilderung 1 Kor. 6, 9 b. 10 entſpricht; Gott hat eine neue(Ey rc vOy) Form ſeiner Gerechtigkeit geoffenbart Röm. 3, 25. 26, fofern er den für ſittlich rechtbeſchaffen er⸗ klärt, der Glaube an Jeſus, niorts hat.

Dieſer Glaube an Chriſtus iſt aber nicht das Bekenntniß zu ihm, äußerlich gefaßt, ſondern er iſt das Bekenntniß zu Jeſu, ſofern es gegründet iſt in dem feſten Vertrauen auf den hohen Wert ſeines ganzen Werkes, inſonderheit auf die verſöhnende Kraft ſeines Leidens und Sterbens, auf die Bedeutung ſeines Todes als eines Opfers für die ſündige Menſchheit.

Der auf dieſem Grunde ruhende Anſchluß eines Menſchen an Chriſtus, ſelbſt eines Aeεic, veranlaßt Gott, ihn nach ſeiner durch Chriſti Tod verbürgten Gnade für einen diaοs, ſittlich rechtbeſchaffenen zu erklären, ihm einen ſittlichen Wert zuzuſprechen, den er vermöge ſeiner Stellung zum göttlichen Sittengeſetz nicht hat.

Aus dieſem Grund geht es nicht wohl an, die Rechtfertigung durch den Glauben für gleich⸗