Aufsatz 
Die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben nach dem Neuen Testament / von Rudolf Trümpert
Entstehung
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2068a,welche er aber rechtfertigte, die verherrlichte er auch d. h. die beſtimmte er auch zur Herrlichkeit, und der Apoſtel nie den Gedanken faßte, daß eigene Gerechtigkeit ihm eine Krone vonſeiten Gottes ein⸗

an die Paulus offenbar denkt(cf. 1 Kor. 9, 24), von dem Urteil der Kampfrichter abhing, ſo iſt auch hier die Vorſtellung eines göttlichen Urteils vorhanden. Glaube iſt hier in ſchöner Weiſe als gleichbedeutend dargeſtellt mit der Liebe, die Jemand zu Chriſti Erſcheinung gefaßt hat. 18) Tit. 3, 37.

Denn auch wir waren einſt unverſtändig, ungehorſam, irrend, mancherlei Begierden und Lüſten dienend, in Bosheit und Neid dahinlebend, gehaßt, einander haſſend. V. 4. Als aber die Güte und Menſchenfreundlichkeit Gottes, unſers Erretters, erſchien, V. 5. hat er uns errettet nicht um der Werke willen, die wir in Gerechtigkeit(etwa) gethan hätten, ſondern vermöge ſeiner Barmherzigkeit durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heiligen Geiſtes, V. 6. welchen er reichlich über uns aus⸗ gegoſſen hat durch Jeſum Chriſtum, unſern Erretter, damit wir, gerechtfertigt durch jenes Gnade,

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vermittelt worden ſei. Die Gnade Gottes rechtfertige ſie d. h. veranlaſſe Gott, ein Rechtferti⸗ gungsurteil über ſie zu ſprechen, und eröffne ihnen ſo die Ausſicht auf das ewige Leben. Der Glaube an Chriſtus iſt hier ſehr leicht zu ergänzen, inſofern die Taufe ohne Bekenntniß des Glaubens an Chriſtus undenkbar war und die Gnade als Vorausſetzung der Rechtfertigung auf Seiten Gottes be⸗ ſonders betont wird. Die Rechtfertigung erſcheint auch hier in dem Begriff der 3ripia eingeſchloſſen. Daß in V. 6 nicht an Gerechtmachung zu denken iſt, ſondern nur an Gerechterklärung, geht daraus hervor, daß von einer Hoffnung auf das ewige Leben geredet wird, welche bei einem gerecht Gemachten nicht mehr notwendig wäre. Auch erinnert dieſe Stelle wegen der beſonderen Betonung der Geiſtesmitteilung bei Beſprechung der dexaioc an Gal. 3, 2. 5, wo beide geradezu identificiert werden(cf. 1 Kor. 6, 11).

Act der Gnade, ſondern der Allmacht, alſo ein Wunder verrichtete, was aber nirgends be⸗ hauptet iſt, ganz entſchieden aber auch der Sprachgebrauch. Daß drνααονν rechtfertigen im Alten Teſtament, von Gott gebraucht, nur im Sinne einer Gerechterklärung vonſeiten Gottes ſteht, habe ich früher gezeigt(cf. auch die von Paulus Röm. 3, 4 citirte Stelle Pſ. 51, 6 in LXX); die betreffenden Stellen aus den pauliniſchen Briefen beſtätigen dies, was wir uns durch die Zuſammenſtellung der Ausdrücke noch⸗ mals vergegenwärtigen wollen.

Röm. 2, 13 ſagt Paulus ar Tounei v,O noeoratdie Thäter des Geſetzes werden ge⸗ rechtfertigt werden. Das kann doch nur heißen,ſie werden für gerecht d. h. ſittlich rechtbeſchaffen erklärt werden, denn einen wirklichen Thäter des Geſetzes müßte Gott nicht erſt gerecht machen, er wäre gerecht durch ſeine eignen Leiſtungen. In demſelben Vers ſteht dann druxοοννιντοονααε parallel dizουοε ααν&ρ⁴ ε d(F,)ſie werden gerecht ſein bei Gott, cf. Gal. 3, 11, wofür anderwärts, ſo Röm. 3, 20 2vGo? 05vor Gott vorkommt. Damit iſt angedeutet, daß der Gerechtfertigte als ſittlich rechtbeſchaffen nur bei Gott, nur nach Gottes Urteil gilt. Von hier aus fällt das rechte Licht auf die Zuſammenſtellung rαννm½ S'εο Gottesgerechtigkeit Röm. 1, 17. 3, 21. 22.(25 5) Röm. 3, 26. 1od 905 Röm. 10, 3. Es iſt das die Gerechtigkeit, die ſittliche Rechtbeſchaffenheit, die

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