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Gott um ſeines Glaubens willen für ſittlich rechtbeſchaffen erklärt wurde, was er demnach an ſich nicht war. Durch das„gleichwie“, mit dem V. 6 beginnt, iſt der Fingerzeig gegeben, daß die von Gott gebrauchten Ausdrücke,„der euch den Geiſt darreicht und Kraftwirkungen in euch hervorbringt“ der Gerecht⸗ erklärung durch Gott ſynonym ſind; dieſe iſt nach V. 5 eine ſolche aus dem Glauben. Aus V. 11, wo A³ααιο αι m◻πμ⁴˙ dsc ſteht, iſt klar, daß dieſe Gerechterklärung nach einem nur bei Gott geltenden Maßſtab ſtattfindet.
Der Sinn der ganzen Stelle iſt nun folgender: Der Apoſtel ſtaunt darüber, daß die Galater trotz des Bewußtſeins, als Chriſten im Zuſtand der ſittlichen Rechtbeſchaffenheit vor Gott zu ſein, ſich wieder dem Judentum genähert hätten. Er fragt, ob ſie dieſe geiſtliche Wohlthat ſchon auf dem Standpunkt des Geſetzes, alſo als Juden, empfangen hätten oder erſt ſeit der Aufnahme der chriſtlichen Heilskunde. Nur das letztere kann bejaht werden, wie dies ja ſchon die Geſchichte Abrahams beweiſt, dem ſein Glaube an die göttliche Verheißung zur Gerechtigkeit, wie ſie vor Gott gilt, angerechnet wurde. Nur die, welche durch ihren Glauben d. h. alſo durch ihren vertrauensvollen Anſchluß an Chriſtus als Verſöhner der Menſchen mit Gott Gottes Wohlgefallen erlangen, ſind als Abrahams Kinder anzuſehen, an ihnen aber erfüllt ſich dann auch voll und ganz die jenem gegebene Verheißung:„in dir ſollen alle Heiden geſegnet werden“. Daß ſie den Segen Abrahams d. h. nach V. 9 die Gerechtigkeit aus dem Glauben erlangen, iſt begründet in ihrer geiſtigen Verwandtſchaft mit dem gläubigen Abraham. Wer durch den Geſetzes⸗ dienſt gerecht werden will, gelangt nie an ſein Ziel, denn für ihn gilt das Prinzip der Ausführung alles deſſen, was das Geſetz fordert V. 10 b. Das kann er aber nicht durchführen V. 10a, 11a; darum trifft ihn der Fluch des Geſetzes. Chriſtus hat durch ſeinen Kreuzestod nach dem allerdings nur dem Wortlaut nach hierher paſſenden Citate aus 5 Moſ. 21, 23 den Fluch des Geſetzes getilgt V. 13. Für die, welche dieſe Thatſache anerkennen, hat der Geſetzesdienſt keine Geltung mehr; ſie erwarten den Segen Abrahams d. h. die Gerechterklärung durch Gott aus dem Glauben an Chriſtus, der durch ſein Verſöhnungswerk die Gottesgnade dem Gläubigen verbürgt hat.
Was das in V. 11 verwertete Citat aus Hab. 2, 4 betrifft, ſo gehört dieſes zu den zahlreichen Citaten des Apoſtels, denen nur ein Wortanklang zu Grunde liegt, denn nur dieſer, nicht der Sinn der Stelle, beweiſt etwas für die behauptete dαα66 7 iersc-. Der Prophet ſagt, daß der aufgeblaſene Chaldäer bald ein Spott der Völker werden wird,„der Gerechte aber, heißt es dann, wird in ſeinem Glauben leben“ d. h. der treue auf ſeinen Gott hoffende Jude wird beſtehen, während ſein übermütiger Unterdrücker fallen muß. Darauf, ob àα xiorsoz hier zu 5 di*ναιο—ς zu ziehen ſei, wie es Paulus that, oder zu Ciostat, wie es nach dem hebräiſchen Text geſchehen muß, iſt demnach kein Gewicht zu legen, da der nach 22,⸗5 16 xrat beabſichtigte Nachweis der drzνοοον εᷣ τots nicht erbracht iſt.
Der rechtfertigende Glaube Abrahams V. 6 und der des Chriſten berühren ſich hier, ſofern er auf beiden Seiten etwas Unwahrſcheinliches zum Gegenſtand hat und ſich als Vertrauen kenn⸗ zeichnet; freilich bezieht ſich dieſes im erſten Fall auf etwas ganz anderes, als im zweiten.
Dr. Ritſchl ſagt mit Recht zu unſerer Stelle in ſeinem bekannten Werke II S. 309:„Paulus leitet die Beziehungsloſigkeit des Geſetzes zur Gerechtigkeit objektiv nicht von der Unmöglichkeit ſeiner Erfüllung durch Sünder ab, ſondern von der göttlichen Regel, daß der aus Glauben Gerechte leben wird, und aus der Annahme, daß das Geſetz mit dem Glauben nichts gemein habe, da es die Verheißung des Lebens an Werke knüpft“ und S. 310:„(Aber) als den Realgrund für die Unmöglichkeit der Rechtfertigung durch Geſetzerfüllung führt er nicht die Thatſache der allgemeinen Sünde, ſondern die Cöttlichkeit der entgegen⸗ geſetzten Regel und ſeine Erkenntnis der Beziehungsloſigkeit zwiſchen Geſetz und Glaube an.“
Allerdings ſpricht Paulus hier nur den Gedanken aus, daß die einzelnen Subjekte, die dem Geſetz untergeordnet ſind, unter dem Fluch ſeien, daß alſo für die Juden ſich das Geſetz unerfüllbar gezeigt habe, daß aber der eigentliche Grund der Rechtfertigung aus dem Glauben in einer Anordnung Gottes zu ſuchen ſei, die er einfach in B. 11 konſtatiert.


