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öffentlich hinſtellte als Gnadenſtuhl durch den Glauben in ſeinem Blut zum Erweis ſeiner Gerechtig⸗ keit wegen des Durchlaſſens(di iy sety) der vorher geſchehenen Sünden auf Grund der Nachſicht Gottes“, denn ihnen liegt offenbar die Vorſtellung zu Grunde, daß durch Chriſti Selbſthingabe Gottes Gerechtigkeit genug gethan, daß es dem gerechten Gott dadurch möglich wurde, den Fluch der Menſchheit aufzuheben d. h. von ihrer Beſtrafung abzuſehen und ihr ſeinen Segen zu gewähren. Doch, wenn auch Chriſtus hiernach der Gerechtigkeit Gottes genug gethan hat, liegt noch kein Recht vor, ſeinen Tod allein unter dem Geſichtspunkt der Genugthuung, der Satisfaktion zu betrachten, denn auch als Sündopfer,„deſſen Endzweck die expiatoriſche Tilgung der Sünde, die blutige Sühne ſelbſt iſt“, er⸗ ſcheint Jeſu Tod in den Stellen, in welchen ſein Blut beſonders erwähnt, die Gnade Goltes nachdrucksvoll hervorgehoben, wo von Verſöhnung geſprochen wird(auch 1 Kor. 5, 7).
Wie dem Apoſtel beide Vorſtellungen in einander übergingen, zeigt beſonders die Stelle Röm. 3, 24— 26a, denn, während er V. 24 b— 26a einerſeits betont, daß Gott in Chriſti Tod wegen der früher unbeſtraft vorübergelaſſenen Sünden ſeiner Gerechtigkeit genug gethan habe, ſagt er V. 24a, daß die ſühnende Wirkung des Todes Jeſu durch Gottes Gnade zuſtande komme(cf. Eph. 2, 4—7). Bei der Vor⸗ ſtellung von der Wirkſamkeit des Schuldopfers tritt die Gnade Gottes zurück und der Wert des Opfers an ſich in den Vordergrund. Dieſe doppelte Anſchauungsweiſe des Apoſtels wird am beſten in der Er⸗ klärung ausgedrückt, daß Chriſtus durch die Hingabe ſeiner Perſon in den Tod den Menſchen die Gnade Gottes verbürgt habe.
Auch wollen wir nicht überſehen, daß, wenn auch das Opfer Chriſti bei Paulus zunächſt für ver⸗ gangene Sünden wirkſam gedacht werden muß, ihm doch auch eine gleiche Geltung bezüglich der Sünden zugeſchrieben wird, die zeitlich hinter ihm liegen. 2 Kor. 5, 19. Kol. 1, 20.
Sehr ſtark hebt Paulus auch die Auferſtehung Jeſu hervor, welche ihm als die durch den lebendigen Gott gewirkte Wiederherſtellung des Lebens in Chriſtus, der dasſelbe im Kampf mit der Sünde hingegeben hatte, der Schlußſtein des Heilswerkes, die göttliche Beſtätigung desſelben Röm. 4, 25. 5, 10. 1 Kor. 15, 17. 18. 2 Kor. 5, 15 u. a., ſowie auch die Überführung Chriſti in göttliche Herrlichkeit iſt Eph. 1, 20— 22.
Auf der ſeither beſchriebenen Grundlage ruht nun die Erklärung des Apoſtels, daß der Menſch durch den Glauben an Chriſtus vor Gott gerechtfertigt werde.
Da Paulus das Wort drxαιοονo„rechtfertigen“ aus LXX herübergenommen hat, LXX es aber, auf Gott bezogen, wie oben nachgewieſen wurde, in dem Sinn einer Gerechterklärung vonſeiten des richtenden d. h. die Menſchen auf ihre ſittliche Rechtbeſchaffenheit prüfenden Gottes faſſen, ſo will ich nun die Stellen aus den Briefen des Paulus, in welchen drxarody ſelbſt oder ſeine Ableitungen vorkommen und in denen zugleich die Vorſtellung eines Urteils Gottes vorhanden, alſo der Sinn der Gerecht⸗ erklärung durch Gott nachweisbar iſt, mitteilen und kurz erklären.
Die Briefe werde ich dabei nach ihrer gewöhnlich angenommenen Entſtehungszeit durchgehen und die Erkenntnis, welche der eine bezüglich des uns beſchäftigenden Themas gewährt, zur Erklärung des andern benutzen, aus praktiſchen Gründen aber den Römerbrief vor den beiden Korintherbriefen betrachten. Man könnte nämlich auch ſagen, die Korintherbriefe müßten allein aus ſich erklärt werden, da nicht anzunehmen ſei, daß die Korinther bei deren Empfang ſchon den Galaterbrief geleſen hätten, in welchem der Apoſtel ausführlich über unſer Thema redet, da die Zeitpunkte der Entſtehung beider Briefe in Epheſus wohl nicht ſehr weit aus einander lägen. Sicherlich hat der Apoſtel in ſeinen Schreiben den jeweiligen be⸗ ſonderen Bedürfniſſen der Gemeinden Rechnung getragen und demnach der einen über die Rechtfertigung aus dem Glauben wegen judaiſtiſcher Strömungen weitläufiger und nachdrucksvoller geſchrieben, als der andern, aber wir dürfen nicht vergeſſen, daß der Apoſtel, abgeſehen von der zu Rom, Koloſſä und Lao⸗ dicäa(?), an ſolche Gemeinden ſchrieb, denen er auch bereits gepredigt hatte, wir dürfen nicht die Einheit der Predigt des großen Mannes und ſomit die Einheit ſeiner religiöſen Überzeugung bezweifeln, denn dazu haben wir gegenüber einem ſo gewaltigen Charakter kein Recht. Sollte es denkbar ſein, daß der


