Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heisst ihr Ausdruck in der Er- scheinung.
3. Streng genommen ist die moralische Kraft im Men- schen keiner Darstellung fähig, da das Uebersinnliche nie versinnlicht werden kann. Mittelbar aber kann sie doch durch sinnliche Zeichen vorgestellt werden. Begierde und Verab- scheuung führen zu Bewegungen, welche unabhängig von dem Willen des Menschen sind. Darüber hinaus sucht der Natur- trieb selbst solche Handlungen zu verwirklichen, worüber der Wille allein zu sagen haben soll, und sein Bestreben ist, ebenso ungebunden über den Menschen, wie über das Tier zu schalten: gelingt es ihm, so offenbart sich sein Sieg in einer neuen Folge von Bewegungen. Beide Bewegungen gehören dazu, um den Ausdruck des Affekts zu einem vollständigen und übereinstimmenden Ganzen zu machen.
Wenn aber der Wille dem Naturtriebe Schranken setzt, so bleiben zwar alle jene Bewegungen in Kraft und sichtbar, die der aufgeregte Naturtrieb in seinem eigenen Gebiet be- wirkte, aber alle diejenigen werden fehlen, die er in einer fremden Gerichtsbarkeit eigenmächtig hatte an sich reissen wollen. In diesem Widerspruch der Erscheinungen liegt der Ausdruck der moralischen Kraft. In Laokoon sehen wir neben den Zügen des Schmerzes auch Züge der Ruhe: letztere beweisen das Dasein und den Einfluss einer Kraft, die von dem Leiden unabhängig ist. Die Ruhe im Leiden, sowohl dem wollüstigen, als dem peinlichen, ist der Ausdruck der mora- lischen Kraft des Menschen: sie ist Würde.
III. Um die erörterten Begriffe«Anmut» und«würde» in noch helleres Licht zu setzen, gibt Schiller eine grosse An- zahl antithetisch zugespitzter Vergleiche zwischen den Er- scheinungsformen von Anmut und Würde. Aus der Fülle dieses Stoffes folge hier nur weniges.
«Sind Anmut und Würde, jene noch durch architekto- nische Schönheit, diese durch Kraft unterstützt, in derselben Person vereinigt, so ist der Ausdruck der Menschheit in ihr vollendet, und sie steht da gerechtfertigt in der Geisterwelt und freigesprochen in der Erscheinung. Beide Gesetzgebungen be- rühren einander hier so nahe, dass ihre Grenzen zusammen- fliessen. Mit gemildertem Glanze steigt in dem Lächeln des Mundes, in dem sanftbelebten Blick, in der heiteren Stirne die Vernunftfreiheit auf, und mit erhabenem Abschied geht die Naturnotwendigkeit in der edlen Majestät des Angesichts


