Aufsatz 
Dispositionen zu einigen ästhetischen Abhandlungen Schillers
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2. Das ist der Wille, der die Forderung der Natur den Ansprüchen der Vernunft nachsetzen muss.

Als ein übersinnliches Vermögen ist der Wille weder dem Gesetz der Natur, noch dem der Vernunft so unterworfen, dass ihm nicht vollkommen freie Wahl bliebe, sich entweder nach diesem oder nach jenem zu richten. Der Wille des Men- schen ist ein erhabener Begriff. Schon der blosse Wille erhebt den Menschen über die Tierheit; der moralische erhebt ihn zur Gottheit: schon wenn der Wille in gleichgültigen Dingen dem Triebe Befriedigung versagt und die Naturnotwendig- keit bricht, ist dies ein Beweis für die Ueberlegenheit des Menschen über die Tierwelt; doch zur Gottheit erhebt es ihn, wenn er aus moralischen Gründen die Gesetzgebung der Natur aufhebt. Als moralische Kraft soll der Wille, der frei ist, sich zu der Vernunft schlagen: handelt er der Vernunft widersprechend, so gebraucht er zwar seine Freiheit, aber er gebraucht sie unwürdig, weil er innerhalb der Natur stehen bleibt. Wenn der Naturtrieb zu seiner Befriedigung eine Handlung fordert, die dem moralischen Grundsatz zuwider- läuft, so geraten Sinnlichkeit und Vernunft in Streit: in diesem Falle ist es unwandelbare Pflicht für den Willen, die Forderung der Natur dem Ausspruch der Vernunft nachzu- setzen. Da jedoch die Natur nie eine Forderung ohne be- stimmte Absicht stellt, und infolge dessen, so lange sie unbe- friedigt ist, nie ihre Forderung zurücknimmt, so bleibt der Zwiespalt zwischen Vernunft und Sinnlichkeit bestehen. Da- durch allein, dass der Wille die Gewalt der Begierde bricht, zeigt der Mensch seine Selbständigkeit und beweist sich als ein moralisches Wesen. In Affekten, wo der Trieb den Willen gewaltsam auf seine Seite zu ziehen strebt, kann sich die Sitt- lichkeit des Charakters nicht anders, als durch Widerstand, durch Einschränkung des Triebes offenbaren. Eine Zusam- menstimmung zwischen Neigung und Pflicht, zwischen Ver- nunft und Sinnlichkeit ist also hier nicht möglich; der Mensch kann hier nicht mit seiner ganzen harmonierenden Natur, sondern ausschliessungsweise nur mit seiner vernünftigen han- deln. Er handelt also in diesen Fällen auch nicht moralisch schön, was die Teilnahme der Neigung voraussetzt, die hier vielmehr widerstreitet, er handelt aber moralisch gross: sein Handeln gibt von einer Ueberlegenheit des höheren Ver- mögens über das sinnliche Zeugnis. Die schöne Seele muss sich also im Affekt in eine erhabene verwandeln; sie geht in das Heroische über und erhebt sich zur reinen Intelligenz.