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Ruf unſeres Gewiſſens hören, deſto geduldiger werden wir den Andern gewähren laſſen. Belehre ihn, wenn du Gelegenheit und Beruf haſt, aber verurtheile ihn nicht. Wer biſt du, der du einen fremden Knecht richteſt? Seinem eignen Herrn ſteht oder fällt er!
Und gerade hierin war die chriſtliche Kirche verunſtaltet. Der Glaube an Chriſtum lief Gefahr durch dazwiſchentretende Perſonen und Gebräuche verdunkelt, ja ganz verdrängt zu werden, da der Zugang zu ihm, dem einzigen Mittler zwiſchen Gott und den Menſchen, durch ein Heer von Dienern verſperrt war; und das Recht des Geiſtes, ſeiner Ueberzeugung zu folgen, wurde mit innerer und äußerer Gewalt nieder⸗ gehalten. Die Kirche hat viel mehr Verfolgung ausgeübt als ſie erlitten hat. Von dieſem Mißbrauch appellirte das gereifte Zeitalter endlich mit allgemeiner Uebereinſtimmung, während frühere Stimmen ver⸗ hallt waren; es appellirte aber, wie ſchon angedeutet worden, nicht an die allgemeine Vernunft, an das ſittliche Gefühl, oder was man ſonſt geltend machen könnte; nein, an ein poſitives Geſetzbuch, an die Quelle des religiöſen Wiſſens, an die heiligen Bücher. Das war ein äußerer verbriefter Rechtstitel, der ſeiner Natur nach durch Verjährung nie erlöſchen kann. Selbſt die Römiſchen haben eine ſolche Verjährung nicht behauptet, ſondern wo ſie mit der Schrift nicht harmoniren, oder über ſie hinausgehen, berufen ſie ſich auf die fortlaufende Offenbarung in der Tradition der Kirche, und auf den heiligen Geiſt des päpftlichen Stuhles. Wie könnte alſo in der evangeliſchen Kirche irgend ein Herkommen das mit dem Neuen Teſta⸗ ment ſtreitet Berechtigung haben! Aus der Schrift beſtritt Luther den Ablaßkrämer Tezel, auf ſie ſtellte er fich vor dem wormſer Reichstag; und wenn er ſich mitunter auch auf ein Concilium berief, ſo geſchah es immer wieder unter der Vorausſetzung und Bedingung, daß daſſelbe nach der Schrift urtheile, womit denn die Geltung eines ſolchen Gerichtshofes nur in ſo ferne anerkannt wird, als er über dem Papſt ſtehen ſoll.
Als nun die Anhänger der gereinigten Lehre ſchon eine Gemeinſchaft, eine Kirche bildeten, als es galt, dieſelbe vor Kaiſer und Reich zu rechtfertigen, ſo wurde eine Urkunde verfaßt, welche man Confeſſion oder Bekenntniß nannte, mit dem faſt einzigen Zweck, deutlich nachzuweiſen, man verlange Nichts als was das Neue Teſtament anordne, man verwerfe Nichts, als was mit ihm ſtreite, man achte Alles für zuläſſig was ihm nicht entgegen ſei. Aehnlich haben ſich die Genoſſen dieſes Bekenntniſſes auch unter einander durch aufgeſtellte Artikel unterſchiedentlich verſtändigt. Und wenn in der Confeſſion auch älteſte Kirchen⸗ ſchriftſteller als Zeugen angeführt werden, ſo geſchieht dieß nur, um zu beweiſen, daß man auch nach der apoſtoliſchen Zeit noch in Hauptpunkten ſo gedacht habe, keineswegs aber, um den ſogenannten Kirchen⸗ vätern apoſtoliſches Anſehen beizumeſſen. Es wurde bei dieſem Bemühen, die erſten Jahrhunderte auf ſeiner Seite zu haben, Manches nachgegeben, wie wohl dergleichen des Friedens wegen zu geſchehen pflegt. So wird z. B. dem ſogenannten apoſtoliſchen Symbol, den drei Artikeln, deßgleichen dem Bekenntniß der Synode zu Nicäa, die in das vierte Jahrhundert fällt, ein faſt kanoniſcher Werth beigelegt, es wird das Wort Perſon für das höchſte Weſen, der Name Erbſünde für die menſchliche Verderbniß beibehalten; endlich bleibt das Verhältniß zwiſchen Prediger und Gemeinde in Unbeſtimmtheit, wiewohl die Gleichheit unter den Geiſtlichen ſelbſt in dem Anhang zu den Schmalkaldiſchen Artikeln gründlich erwieſen ſteht.
Aber die Reformirenden hatten nicht blos den Gegnern die Aechtheit ihrer Lehre zu beweiſen, ſie hatten ſich auch der Uebertreibungen von Seiten der Schwärmer zu erwehren, der Enthuſiaſten, nach Me⸗ lanchthons Bezeichnung, der in weiterem Sinn auch die Römiſchen zu ihnen rechnet, wie wir ſie oben den Secten zugezählt haben. Denn die Schwärmerei, die noch zweihundert Jahre ſpäter in den Cevennen unter dem Druck einer herzloſen geiſtlichen und weltlichen Gewalt, während der letzten Jahre des fröm⸗ melnden Ludwig, in den proteſtantiſchen Schlachtopfern ſich bis zur Verzückung ſteigerte, ergriff damals die verwahrloſte, in aller Weiſe mißhandelte Volksmaſſe, und im Kampf um angeſprochene Menſchenrechte brachten ſie durch Exceſſe etwas Unreines in die Reform und gaben beſonders den Gegnern willkommene
Gelegenheit ſie zu verdächtigen. Auch gegen ſolche Ausſchweifungen konnte ein Bekenntniß zum Schilde dienen. 1


