Aufsatz 
Zu Sophokles Antigone / von G. Thudichum
Entstehung
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Geſtorbenen als Rechtstitel beruft, ſo iſt Eteokles ein Verräther, ein Uſurpator, und Kreon hat ihm pflichtwidrig gedient; er mußte, wenn ſein legitimer Köͤnig kam, ihm als treuer Unterthan entgegengehen. Polyneikes iſt auch kein Tempelräuber. Seine Begleitter ſind zwar wilde Leute, die der Stadt den Unter⸗ gang drohen, und wenn eine Stadt erſtürmt wird, ſich nicht gutwillig ergiebt, was Theben gegen Poly⸗ neikes zukam, ſo geht es auch noch heut zu Tage nicht eben ſchonend her. Allein bis jetzt iſt kein Tem⸗ pel zerſtört oder beraubt worden. Selbſt bei Aeſchylos(S. v. Theb. 630) drückt ſich der unglückliche vertriebene Polyneikes mäßig aus, er will den Eteokles nur verbannen, wie ihm dieſer gethan. Und wie ihn Sophokles ſich gedacht habe, laͤßt ſich aus Antigone's Liebe ſchließen, und könnten wir etwa noch aus dem zweiten Oedipus entnehmen, wo er den Gegner mit leichter Mühe zu vertreiben und ſeinen Vater mit ſich einzuſetzen, alſo die Stadt nicht zu zerſtören gedenkt. Doch auch dieſen Vortheil, wie den der Erſtgeburt, wollen wir nicht geltend machen, da er in dem Stück nicht geltend gemacht iſt; und zwar mit großer Weisheit; denn es bedarf ſeiner nicht, und würde das Recht der Todtenbeſtattung ſchwächen. Immer iſt's, auch wenn Polyneikes der Jüngere wäre, ein Krieg, ein Familienkrieg, Po⸗ lyneikes iſt vertrieben worden, und will entweder nur wieder in ſeiner Heimath wohnen, oder macht An⸗ ſprüche auf die Herrſchaft, wie denn eine Sage berichtet, ſie hätten abwechſelnd regieren wollen. Iſt er da unter die Mörder, Räuber, Verräther, Tempelſchänder zu zählen? Er ſteht als ebenbürtiger Feind, nicht ein Selave, der ſich empört hat, nicht ein Aufrührer, ſeinem Bruder gegenüber, wie Antigone V. 513 mit Recht behauptet:Ein Bruder, fand er, nicht ein Knecht, mit ihm den Tod. Was ſie beide Unrechtes gethan, haben ſie mit dem Leben bezahlt. So iſt die an dem Einen geübte Juſtiz nur Rache, und iſt nicht rechtmäßig.

Wie ſteht es aber mit der Würde und Gerechtigkeit des Gebotes? Man bedenke doch: Welche niedrige, rohe, unwürdige Rache, womit den guten Sitten, der Humanität geſchadet wird, einen Todten zum Gräuel aller Menſchen nackt auf dem Felde liegen zu laſſen; wie unklug, den Königsſohn, deſſen Schändung dem Anſehen ſeines Oheims, des Königs ſelber, ſchaden muß.So weich' dem Todten, warnt ihn Teireſias, der, wie Hämon, ſein Gebot für einen Fehler erklärt, V. 1012 f.ſtoße nach dem Geſtorbenen Nicht mehr. Was iſt des Todten Mord für eine Kraft? Nicht anders denkt auch ſeine Familie, der Chor und die ganze Stadt. Aber dieß alles nicht gerechnet, ſo iſt das Gebot ungerecht, weil die Strafe mit dem Vergehen in gar keinem Verhältniß ſteht. Und wenn es von jeher und bis auf unſere Tage unvernünftige Strafen gegeben hat, ſo weiß man gewöhnlich nicht, aus welcher dunkeln Zeit ſie herſtammen; hier aber eröffnet ein Fürſt mit einer ſolchen ſeine Regierung. Daß eine ſo ſchwere Strafe nicht etwa politiſch nöthig geweſen wegen der Parteien im Staate, iſt leicht einzuſehen. Beide Brüder ſind todt, es fehlen die Führer und fehlt der Gegenſtand des Streites. Auch iſt die Bevölkerung ganz unterwürfig, wie der Chor beweiſt, und Hämon bezeugt V. 680,Denn ſchreckend iſt dein Auge für den Mann des Volks Bei ſolchen Reden, wie ſie nicht dein Ohr erfreun. Dann find auch Wächter zu der Leiche beſtellt, welche zwar zuſehen dürfen, wenn Raubthiere und Vögel ſie zerreißen, nicht aber dulden, daß man ſie begrabe. Wenn ihn nun Jemand unbemerkt, wie Antigone thut, beſtattete, an dieſem Morgen vor der Ankunſt der Wächter, oder in der nächſten Nacht, oder wenn der Leichnam geſtohlen würde; wäre das ſo ſtaatsgefährlich? Wollten ſie freilich in Menge kommen, mit Gewalt ihr Vorhaben ausführen, nun dann wäre es Complott, oder ſelbſt Aufruhr, wo man die Anführer zu faſſen, oder den ganzen Haufen etwa zum öffentlichen Beſten zuſammenzuhauen pflegt. Der allgemeine Strafanſatz iſt alſo und bleibt unvernünftig. In den Sieben vor Theben verbietet die Volksgemeinde die Beſtattung des Polyneikes, was man einer aufgebrachten Menge noch eher nachſehen kann, wie auch V. 1023 ausdrückt: Hart iſt ein Volk, das eben erſt der Noth entrann; allein ſie ſetzt keine Strafe feſt; und wenn ſich Antigone V. 1012 auf Gefahren gefaßt macht, ſo iſt es, weil ſie offenen Widerſtand vorbereitet. Schwenck ſelber macht S. 149 über Kreon das Zugeſtändniß:Ihn erfüllt ganz die neue Herrenpflicht, und er iſt, weil er argwöhnt, es möge ihm der Thron mißgönnt und insgeheim bedroht werden, eiferſüchtig auf die neue Herrſchaft..., und er will erproben, ob ſeine Gebote gehalten werden, da er Argwohn hegt, es möchten ſich welche gegen dieſelben ſträuben, und ſie etwa insgeheim vereiteln. Er gibt alſo ein Gebot, um zu erproben, ob man ſeine übrigen Gebote halten werde, oder beſſer, er will ſie ſogleich

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