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des Ganzen unterthan macht. Alle Sittlichkeit hat nun ihren letzten Grund in Gott; daher hat die Erziehung, welche für den Staat und ſein ſittliches Ziel die Jugend heranbilden will, als letzten Zweck die Aufgabe, in uns das Ebenbild Gottes, des Urquells der Sittlichkeit, herzuſtellen.„Das Mittel um zu dieſem Ziele zu gelangen iſt,“ nach den Worten Schraders in ſeiner Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre,„einerſeits die harmoniſche Entwicklung des menſchlichen Geiſtes nach den verſchiedenen Formen ſeiner Thätigkeit, andererſeits die Erfüllung dieſes Geiſtes mit den ewigen Anſchauungen und Ideen, welche ſeiner Thätigkeit Richtung, Maß und Inhalt zu geben geeignet ſind. Beide Seiten der Erziehung finden ihre einheitliche Richtſchnur in der Gotteserkenntniß; denn da Gott den Menſchen ſich zum Bilde erſchaffen hat, ſo müſſen auch in der Erkenntniß und Anſchauung Gottes die Wege klar werden, welche uns zu dem letzten und höchſten Ziele unſeres Daſeins führen ſollen.“
Indem ein ſolches auf die Erkenntniß und Liebe Gottes gegründetes Leben den Gegenſatz zwiſchen Geſetz und Selbſtbeſtimmung aufhebt, legt es den Grund zur inneren Befriedigung und Glückſeligkeit; zugleich aber iſt es auch, wie wir oben geſehen haben, in Folge der Zurückdrängung aller ſelbſtſüchtigen Neigungen, für das Zuſammenleben im Staate die ſicherſte Grundlage der äußeren Glückſeligkeit.
Damit iſt aber der Staatszweck in ſeiner doppelten Richtung auf die Erfüllung ſeiner Idee und auf das perſönliche Wohl des Staatsbürgers erreicht; daß der Grund dazu ſchon durch die Jugenderziehung gelegt werden müſſe, haben weiſe Geſetzgeber ſchon längſt erkannt und aus⸗ geſprochen.
Da der Staat nun kein abſtractes Ding, ſondern eine reale Erſcheinung iſt, ſo ruht er auch auf realen Bedingungen, dieſe ſind vor allem zu ſuchen in dem Weſen der Individuen, welche die Staatseinheit bilden. Durck Urſachen der verſchiedenſten Art, Abſtammung, Sprache, Lage und Natur des Landes u. ſ. w. wird das Menſchengeſchlecht in verſchieden geartete Völker getheilt; die Gemeinſamkeit in Abſtammung, Sprache, Charakter und Sitte begründet die Nationalität, welche die weſentlichſte Grundlage jedes geſunden Staatslebens iſt. Nur innerhalb dieſer natürlichen Schranke der Nationalität kann der Einzelne ſeine Aufgabe als Menſch und als Staatsbürger in der rechten Weiſe erfüllen. Der nationale Staat iſt mithin die höchſte ſittliche Gemeinſchaft. Des eigenen Volksthums, ſeines innerſten Weſens und ſeiner beſonderen Aufgabe im Entwickelungsproceß der Menſchheit ſich vollkommen bewußt zu werden, iſt daher für die Bürger des nationalen Staates nothwendig. Die nationale Erziehung hat die Aufgabe, in der Jugend das unbewußt ſchlummernde volksthümliche Weſen zu lebendigem Daſein zu erwecken und zu klarem Bewußtſein zu bringen; zugleich aber ſoll ſie ihr die durch die Arbeit der vorausgegangenen Generationen errungenen Beſitzthümer des nationalen Geiſteslebens übermitteln und ſie dadurch auf die Höhe der gleichzeitigen Entwicklungsſtufe des eigenen Volkslebens erheben. So bildete der Grieche, welchem mit Recht ein normaler, naturgemäßer Entwicklungsgang auf allen Gebieten des Lebens nachgerühmt wird, ſeine Jugend in dem Staate und für den Staat; ſehr wunderlich würde es ihm erſchienen ſein, wenn man ihm die Zumuthung gemacht hätte, das rein Menſchliche formell in ſeinen Kindern zu entwickeln


