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Wiſſenſchaften und der öffentlichen Lebensverhältniſſe nothwendig geworden, und die Realſchulen haben dabei allmählig eine coordinirte Stellung zu den Gymnaſien eingenommen.
Während den Gymnaſien zur Erreichung des Zwecks überwiegend das Studium der Sprachen, und vorzugsweiſe der beiden claſſiſchen Sprachen des Alterthums, und demnächſt die Mathematik dient, legen die Realſchulen nach ihrer mehr der Gegenwart zugewandten Richtung ein größeres Ge⸗ wicht auf eine wiſſenſchaftliche Erkenntniß der objectiven und realen Erſcheinungswelt und auf die Beſchäftigung mit der Mutterſprache, ſowie mit den Sprachen der beiden wichtigſten neueren euro⸗ päiſchen Kulturvölker. Weil aber das Gegenwärtige nur aus ſeiner vorangehenden Entwicklung, deren Reſultat es iſt, begriffen werden kann, ſo wird der Unterricht der Realſchule das hiſtoriſche Element überall zu berückſichtigen haben; und weil Kenntniſſe und geiſtige Bildung nur auf der Grundlage religiöſer und nationaler Lebensbeſtimmtheit zu voller Wirkſamkeit gelangen können, ſo wird religiöſe und volksthümliche Unterweiſung und Bildung den Character auch der Real⸗ und der höheren Bürgerſchule weſentlich mitzubeſtimmen haben. Sie ſind eben ſo wie die Gymnaſien vor allem deutſche und chriſtliche Schulen...
„Die Schule dient dem Leben und achtet auf ſeine Forderungen, das beweiſt die Exiſtenz gerade der Realſchulen und die Einrichtung ihres Lehrplans: aber ſie hat es mit der Jugend zu thun und kann bei ihr zu der Bildung, welche die einzelnen Berufsarten erfordern, nur den allgemeinen und dauernden Grund legen wollen. Alle Berufsbildung muß ſich auf freie menſchliche Bildung des Geiſtes und des Gemüthes gründen. Zu der Beſonderheit des Begriffs der Realſchul⸗ bildung gehört, daß ſie vorzugsweiſe auf das Objective und Poſitive gerichtet iſt und deſſen Anregung ordert. Es kommt daher für das Gedeihen der Reallehranſtalten alles darauf an, daß ſie dies richtig verſtehen und der Gefahr ausweichen, welche in der Beſchäftigung mit dem Reichthum des realen Lebens und im empiriſchem Wiſſen liegt, wenn dabei nicht die Erkenntniß geſchärft wird, daß der tiefere Grund alles Realen in dem geiſtigen Gehalt und Werth der Dinge liegt, und daß die ſichtbare und ſinnliche Welt auf der unſichtbaren und geiſtigen ruht.“
Es muß dankbar anerkannt werden, daß in den Eingangsworten des eben mitgetheilten Ab⸗ ſchnitts der Unterrichts⸗ und Prüfungs⸗Ordnung von der höchſten Schulbehörde das Verhältniß der beiden Unterrichtsanſtalten und zugleich die Exiſtenzberechtung nicht nur, ſondern die Unentbehr⸗ lichkeit der ſo vielfach angegriffenen Realſchule mit vollſter Klarheit ausgeſprochen worden iſt. Damit fällt auch der ſehr ungerechtfertigte Vorwurf, welcher der Realſchule öfter gemacht worden iſt, ſie ſtöre die einheitliche Entwicklung unſerer nationalen Bildung, ein Vorwurf, der, wenn er über⸗ haupt einen Sinn hätte, zunächſt den Entwicklungsgang unſeres Volkes ſelbſt treffen müßte, aus dem die Realſchule hervorgegangen iſt. Vorwürfe ähnlicher Art ſind ja auch ſchon dem Gymnaſium gemacht worden, welches gegenüber dem ungetheilten, einheitlichen, geiſtigen Bewußtſein unſeres Volkes in früheren Zeiten eine Spaltung der Nation in ſolche, die dem klaſſiſchen Alterthum, alſo einem urſprünglich fremden Element ihre Bildung verdanken, und in ſogen. Ungebildete herbeigeführt habe. War dieſer Zwieſpalt in den erſten Jahrhunderten der Einführung der antiken Kultur in unſer


