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Es kann daher nur von Vortheil ſein, wenn eine Klarſtellung des Ziels der Realſchulbildung und der Aufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenſtände lediglich auf Grund der dort gegebenen Vorſchriften und Winke verſucht wird.
Das Ziel der Realſchulbildung gipfelt, wie das des Gymnaſiums in der Erreichung einer Bildung, als deren Ausdruck nicht allein eine beſtimmte Summe von Kenntniſſen aus dieſem und jenem Gebiete des Wiſſens anzuſehen iſt, ſondern darin, daß bei der dieſen Schulen anvertrauten Jugend das geiſtige Vermögen zu derjenigen Entwicklung gebracht werde, welche die nothwendige Vorausſetzung einer freien und ſelbſtſtändigen Erfaſſung des ſpäteren Lebensberufes bildet, d. h. einer allgemeinen höheren Bildung. Der Begriff derſelben iſt von Dr. Beck*) wohl mit Recht dahin feſtgeſtellt worden, daß man durch ſie dahin gelangt lebendigen Antheil zu nehmen und Verſtändniß zu haben für Alles, was von religiöſen und nationalen Dingen unſere Zeitgenoſſen im engeren Kreiſe der Gemeinde, im weiteren des Staates und ganzen Volkes, im weiteſten der wichtigſten Culturvölker bewegt, mit unſerem Volke und unſerer Zeit übereinzuſtimmen im Empfinden, Denken und Wollen und mit dieſen in der Wechſelbeziehung des Empfangens und Gebens zu ſtehen. Der Kern und Stamm unſerer deutſchen Bildung kann vernünftiger Weiſe nicht in der Sprache und Literatur fremder Völker geſucht werden, ſondern liegt in der Erkenntniß und Erfahrung unſeres deutſchen Lebens in Kirche, Staat, Sprache und Literatur; das iſt der Boden auf dem wir Alle, Gebildete und Ungebildete, ſtehen, auf dem wir, wie wenig wir einander auch ſonſt verſtehen, und wie ſehr wir in unſeren beſonderen Beſtrebungen, wiſſenſchaftlichen und gewerblichen, uns trennen, einander verſtehen und wiederfinden müſſen. Wie nun zur Uebermittelung dieſer Bildung an einen Theil des Volkes die Realſchule ihrerſeits mitzuwirken hat, darüber gibt uns die oben angeführte Unterrichts⸗ und Prüfungs⸗Ordnung den genügenden Aufſchluß.
In den Erläuterungen zu dieſem wichtigen Erlaß, welcher uns für die folgende Auseinanderſetzung als Führer dienen ſoll, heißt es nämlich über die Bedeutung und die Ziele der Realſchulbildung: „Neben den Gymnaſien haben die Real⸗ und die höheren Bürgerſchulen in neuerer Zeit eine Bedeu⸗ tung für das öffentliche Leben und die nationale Bildung erlangt, welche die Unterrichtsverwaltung veranlaſſen mußte, nunmehr auf entſprechende beſtimmte Anordnungen für dieſe Anſtalten Bedacht zu nehmen. Die Real⸗ und höheren Bürgerſchulen haben die Aufgabe, eine wiſſenſchaftliche Vor⸗ bildung für die Berufsarten zu geben, zu denen akademiſche Facultätsſtudien nicht erforderlich ſind. Für ihre Einrichtungen iſt daher nicht das nächſte Bedürfniß des practiſchen Lebens maßgebend... Sie ſind keine Fachſchulen, ſondern haben es, wie das Gymnaſium, mit allgemeinen Bildungsmitteln und grundlegenden Kenntniſſen zu thun. Zwiſchen Gymnaſium und Realſchule findet daher kein principieller Gegenſatz, ſondern ein Verhältniß gegenſeitiger Ergänzung Statt. Sie theilen ſich in die gemeinſame Aufgabe, die Grundlage der geſammten höheren Bildung für die Hauptrichtungen der verſchiedenen Berufsarten zu gewähren. Die Theilung iſt durch die Entwicklung der
*) Die Schule in Wechſelwirkung mit dem Leben. Bon Dr. Beck, Berlin 1872.


