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ſtätigt. Durch Reſkripte aus den Jahren 1777, 1778, 1779 und 1785 ſtand die Ernennung und Beſtätigung der zuletzt Genannten der Landesregierung zu.
Der Stadtſchultheiß vereidigte die Mitglieder des Rats und des Stadtgerichtes, der Amts⸗ verwalter die Heimburger, die Landſchultheißen vereidigten die Schöffen. Der jährlich wechſelnde Stadtbürgermeiſter wurde nicht beſonders vereidigt, ſondern am Sonntage des Evangeliums von der Hochzeit zu Kanaan ſtellte der Amtsverwalter den Neugewählten unter(an) der Türe der Pfarrkirche mit einer kurzen Anſprache vor. Hierauf gelobte der neue Bürgermeiſter dem Amtsverwalter, den Amtsbeiſitzern und dem ganzen Stadtrat durch Handſchlag,„alles das⸗ jenige zu thun, was einem rechtſchaffenen Bürger zukommt.“ Einen der beiden Amtsboten ernannte früher der Amtmann, den anderen der Amtsverwalter. Seit dem Jahre 1784 ſchlug der Amtmann 3 Bewerber der Regierung zur Auswahl vor.
Die Diener des Stadtgerichts, des Stadtrats und der Nebengerichte wurden von dieſen Behörden ernannt und vereidigt.
Die Dorfgemeinden wählten ihre Bürgermeiſter und Schützen ſelbſt. Die Vereidigungen vollzogen in den Bännen teils der Stadtſchultheiß, teils die Heimburger, teils die Sendſchöffen und in den 4 Kirchſpielen die Schultheißen.
Der Amtmann erhielt von jeder Hausſtätte der 4 Kirchſpiele jährlich 6 Albus, i. J. 1785 zuſammen 187 Rt. 18 Albus, von jeder Judenfamilie im Amtsbezirk 1 Rt. 18 Albus Neujahrsgeld, i. J. 1785 zuſammen 12 Rt., den zehnten Teil der Strafgelder(Forſtfrevel ausgenommen), i. J. 1785 im ganzen 6 Rt. 48 Albus, von jedem neuen Gerichtsſchöffen in Montabaur 5 Rt. durchſchnittlich, von jedem neuen Ratsverwandten 3 Rt. 18 Albus durch⸗ ſchnittlich, von jedem neuen Dorfſchöffen 1 Rt. 18 Albus und dazu 36 Albus ſog. Bedienten⸗ gelder, ebenſoviel von jedem neuen Heimburger, i. J. 1785 in summa 5 Rt., von jedem neuen Bäckermeiſter 48 Albus, von jedem neuen Metzgermeiſter, der nicht Sohn eines Meiſters war, 48 Albus, in summa 2 Rt. 36 Albus i. J. 1785. Ferner empfing er 5 Rt. Wieſenpacht, 2 Fuder Wein, 18 Malter Korn(kl. Maß), 25 Malter Hafer(gr. Maß), 2 Wagen oder 30 Ctr. Heu.
Der Amtsverwalter bezog wie ſeine Amtsgenoſſen keine Beſoldung, ſondern nur Sporteln in Streitſachen. Seit dem Jahre 1769 erhielt ein Vorgänger des Hofrats Linz 13 Malter 6. Sömmer(groß. Maß) Hafer, und ſeit 1776 Linz dasſelbe Quantum Pferdefutter. Linz berech⸗ nete auf Grund genauer Aufzeichnungen ſeine Jahreseinnahme auf 736 Rt. 36 Albus, dazu 66 Rt. 36 Albus aus der Amtskaſſe und 13 Malter 6 Sömmer Hafer, alles in allem 835 Rt. 48 Alb. Für Schreibmaterialien und Schreibgebühren brauchte er jährlich angeblich 150 Rt., für das Pferd 80 Rt., ſodaß ihm noch 605 Rt. 18 Albus übrig blieben.
Der Amtskellner gab den Ertrag ſeiner Beſtallung*) und der aus unzähligen Kleinig⸗ keiten beſtehenden Aesumenta**) laut Bericht vom 18. Oktober 1786 nach Abzug aller Laſten auf 920 Rt. 23 Albus an.
Der Stadtſchultheiß erhielt 1) ſeinen Anteil an den Stadtgerichtsgebühren, 2) bei allen Amtsangelegenheiten 2 Rt. Diäten täglich, die i. J. 1785 auf 1 Rt. 18 Albus herabgeſetzt wurden, 3) bei Verhandlungen wegen Forſtfrevels und Gemeinderechnungen wiederum 1 Rt. 18 Albus Diäten, von jedem neuen Heimburger der beiden Bänne 1 Rt. 18 Albus ohne jede Gegenleiſtung, 5) jährlich einen Wagen Holz von jedem der 13 Heimgereithe***) in beiden Bännen, 6) als Spezialeinnehmer des Amts 2% der ganzen Summe und 2% der Amts⸗ ſimplen. Den letztgenannten Gewinn ſchätzt Linz in Friedenszeiten auf 300 Rt. Die Amts⸗ boten waren nur auf die Gebühren angewieſen. Alle 2 Jahre zahlte ihnen die Amtskaſſe 18 Rt. für eine Livree,„die ſie nicht trugen“.
Die Gebühren für das Stadtgericht waren durch landesherrliche Verordnungen feſtgeſetzt. Es würde zu weit führen, ſie aufzuzählen.„Bei Augenſchein in der Stadt“ ſtellte der Stadt⸗ ſchultheiß 36 Albus, beide Siegelmeiſter zuſammen auch 36 Albus, der Gerichtsſchreiber 36 Albus und der Gerichtsdiener 12 Albus in Rechnung.„Augenſchein auf dem Lande“ koſtete
*) Einkommen. **) Nebeneinnahmen. ***) für Heimgerede, Heimgereide(Dorfgericht).


