Aufsatz 
Die Montabaurer Amtsbeschreibung des Hofrats Damian Linz, geschlossen den 31. Dezember 1786 : 2. Teil
Entstehung
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darauf ausgingen, die Gelder der Zunft ohne Rückſicht auf die Schuldenzu verſaufen. Er empfiehlt amtliche Kontrolle ihrer Zunftrechnungen und fährt alſo fort:

c)Die übrige Gebrechen ſind unzählig, inſonderheit alle Handwerkleuthe, die man zum bauen braucht, ſehr mittelmäßig und eher ſchlecht zu nennen. Kaum einer kann etwas zeichnen, und Kein einziger Etwas weiter erfinden als was er eben täglich vor ſich ſiehet. Das unbegreiflichſte aber iſt, daß ſie gegen Überſetzung klagen, wo man für theures Geld noch nicht eines von ihnen fortgeholfen bekömmt u. ſ. w.

d)Verbeſſerungsmittel weiß ich ſchreibt Linzkeine andere, als erſtens und hauptſächlich ſtrenge Feſthaltung auf die Lehr- und Wanderjahren, welchen letzteren die hieſigen Stadt Kinder ihrem bei dem geographiſchen beſchriebenen Karakter nach ſich ſoviel ſie können zu entziehen ſuchen u. vermittels günſtiger Berichten des hierin nicht hinlänglich nachdenkenden Stadtraths u, darauf erwirkender Landesherrlicher Dispens nur allzu oft wirklich entziehen. Zweitens Durſtfreie Prüfungen der Meiſterſtücken, wovon bisanhero die Fehler, ſoviel und ſo grob ſie auch ſind, mit Wein abgewaſchen werden. Drittens genaue Aufſicht des Stadtraths auf die Verhältnis zwiſchen Frucht und Vieh mit Brod und Fleiſch, viertens Aushaltung des ſo oft wiederhohlten ver⸗ bothenen Haußirens, welches aber bei dermaliger Einrichtung des Jäger Corps, kurz ſo lang dasſelbe nicht in die Amter verleget wird, nicht wohl geſchehen kan, dan fünf tens die Landesväterliche ſorge alles dasjenige, was man zum eigenen Gebrauch nöthig hat und im Land haben kann, auch im Lande zu nehmen und endlich ſechstens Himmels Seegen, inſonderheit für hieſige Gegend beſſere Frucht, Maſtungs⸗ und Flachs⸗ jahren, ohne welche weder Bauer weder Handwercksmann beſtehen kan.

Die Dorfhandwerker waren im ganzen Erzſtift nicht zünftig. Jeder konnte ſich ſelbſt zum Meiſter machen und Lehrlinge ohne Kontrakt ausbilden. Die an der Anhalt⸗Schaum⸗ burgiſchen Grenze Wohnenden ließen ſich bei den Nachbarn in die Zünfte aufnehmen, um dort Arbeit zu bekommen. Im Fürſtentum Naſſau⸗Diez und im Amt Naſſau mußten kurtrieriſche Handwerker den 10. Pfennig vom dortigen Verdienſt opfern; dasſelbe war im Neuwiediſchen, im Wied⸗Runkelſchen und im Weſterburgiſchen der Fall.

Der Judenſchutz.

Nach der Juden-Ordnung vom 10. Mai 1777 gab es einen zweifachen Judenſchutz: einen allgemeinen Landſchutz und einen Kameralſchutz. Beide Gattungen von Schutzjuden fanden ſich im Amte Montabaur, und zwar die erſteren, 8 an Zahl, in Montabaur, die anderen, 4 an Zahl, in Meudt.

Die Praestanda, d. h. Abgaben der Landſchutzjuden, waren: 1) Bezahlung des erſten Schutz⸗oder Geleitsbriefes. 2) Wenn der Landesherr ſtarb, entrichtete die ganze Judenſchaft des Erzbistums 2000 Reichstaler an das Domkapitel und 3) dem neugewählten Biſchof auch 2000 Rtaler; 4) ohne Rückſicht auf die genannten Fälle, alle 12 Jahre dem Landesherrn 2000 Rtaler für die Erneuerung des Schutzes; 5) alljährlich an den Landesherrn einſchließlich Zinſen für Ge⸗ ſamtſchulden der Judenſchaft und Rabinergelder⸗Beiträge von 49 Rtaler 3 Alb. bis 43 Albus; 6) jede, auch die ärmſte jüdiſche Familie, zahlte Neujahrsgeld an das Domkapitel 6 Rt. 48 Alb.; 7) jede jüdiſche Familie jährlich dem Amtmann 1 Rtr. 18 Alb. 8) Der Stadtpaſtor hatte Anſpruch auf ein Neujahrsgeſchenk. Er ſowie der Amtsverwalter erhielten Mandelherzen oder Makronen, deren Wert Linz kaum auf 6 Batzen ſchätzt.

Die Praestanda der Kameraljuden waren: 1) Zahlung des erſten Schutz⸗oder Geleitsbriefes; 2) jede Familie entrichtete jährlich 7 Rt. 30 Alb. Neujahrsgeld, das der Amtsverwalter einzog und an den Geh. Kabinettsſekretär ſandte; 3) jede Familie gab jährlich 1 R. 18 Alb. Neu⸗ jahrsgeld dem Amtsverwalter.

Im übrigen zeigten die Kameralſchutzjuden keine Luſt, zu den Schulden und Laſten der Landſchutzjuden beizutragen. Beide Gattungen durften im Erzſtift reiſen und Handel treiben, ohne den Leibzoll wie die ausländiſchen Juden zu entrichten. Wollten ſie in ihrer Gemeinde