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ſolche behandelt, die aus einer erzſtiftiſchen Gemeinde in eine andere heirateten bezw. ihren Wohnſitz verlegten, d. h. ſie mußten außer dem Unbeſcholtenheitszeugnis ein Vermögen von 200 Talern nachweiſen, als Handwerker 50 Taler weniger. Waren der eine Teil oder beide ausländiſch, ſo hatte jeder darzulegen, daß er niemandem leibeigen ſei. War der eine oder andere Teil leibeigen, ſo mußte der Amtmann an die Regierung berichten.
Das Aufnahmegeld betrug in der Stadt für jedes Bürgerkind 12 Alb., für jeden aus⸗ wärtigen Teil 25 Taler. Ferner war ein lederner Feuereimer zu ſtellen.
In den Dorfgemeinden zahlte jedes Mitnachbarnkind bei der Aufnahme 24 Alb. Waren die Eltern nur Beiſaſſen oder in einer anderen inländiſchen Gemeinde anſüſſig, ſo koſtete die Aufnahme jedes Kindes 6 Taler, für Ausländer 12 Taler. Der Brand⸗ eimer durfte auch nicht fehlen.
Die Zünfte.
Eine überſichtliche Tabelle gibt Aufſchluß über die damaligen Zünfte in Montabaur nach folgender Rangordnung: 1. Die Schuhmacher hatten an St. Criſpin(25. Okt.) ihren Pflichttag. Der Nahrungsanſchlag*) betrug nach der letzten Reviſion 2 Rtaler 12 Alb., die Zahl der Mitglieder 50, die Zunftſchulden beliefen ſich auf 183 Taler. 2. Die Lohgerber— Simon und Juda(28. Okt.)— 1 Rtaler 3 Alb.— 16 Mitglieder— 170 Rtaler Schulden.— 3. Die Bäcker— Mariä Geburt(8. Sept.)— 1 Rt. 39 Alb.— 40 Mitglieder — 166 Taler.
4. Die Wollweber— Severini(8. Jan.)— 1 Rt. 12 Alb.— 115 Taler.
5. Die Schneider— Mariä Empfängnis(8. Dez.)— 24 Alb.— 8 Mitglieder — 330 Taler.
6. Die Schloſſer, Schmiede und Nagelſchmiede— Eulogii(11. März)— 32 Alb.— 13 Mitgl.— 80 Taler.
7. Die Schreiner und Glaſer— Philipp und Jakobi(1. Mai)— 28 Alb.— 10 Mitglieder— 118 Taler.
8. Die Zimmerleute, Dachdecker, Maurer und Wagner— Joſephstag(19. März) — 48 Alb.— 18 Mitglieder— 150 Taler.
9. Die Metzger— Martini et Bartholomaei(11. Nov. und 24. Aug.)— 48 Alb.— 11 Mitglieder— 25 Taler.
10. Die Leineweber— Annae(26. Juli)— 1 Taler— 26 Mitgl.— 122 Rtaler.
11. Die Strumpfweber— Ebxalt. St. Crucis(14. Sept.)— 51 Alb.— 19 Mitgl. — 100 Taler.
12. Die Hutmacher— Antonii Eremitae(17. Jan.)— 12 Alb.— 4 Mitgl.— 150 Taler.
13. Die Krämergeſellſchaft— Sebastiani(20. Jan.)— 1 Rt. 27 Alb.— 29 Mitglieder.
Außerdem erſieht man aus der Tabelle, ob und inwieweit einzelne Handwerke überſetzt d. h. überfüllt waren, was das Aufdingen, Losſprechen, der Lehrbrief, die Meiſterprüfung koſtete, wieviel Strafgelder ꝛc. in die kurfürſtl. Kaſſe floſſen u. a. m. Die Pflichttage waren Tage, an denen die Mitglieder einer Zunft zu Ehren ihres Patrones in der Kirche zuſammenkamen, einer ſtillen Meſſe mit darauffolgender exhortatio, d. h. kurzer Predigt, beiwohnten,„fort des Nachmittags ſich zum Saufen und Tanzen auf der Gemeindsſtube verſammelten ſozuſagen jedes mal ohne Ausnahme untereinander zankten und ſehr oft zerſchlugen“. L. bedauert, daß ihnen wenig an der Rechnungslage und Beſorgung der Zunftangelegenheiten lag, daß ſie vielmehr
*) Eine Art Gewerbeſteuer.


