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Um ein gedeihliches Zuſammenwirken zwiſchen Schule und Haus zu ermöglichen, iſt es wünſchenswert, daß Eltern oder Koſtgeber der Schüler, wenn über den Fleiß der Söhne bezw. Pflegebefohlenen von den Lehrern Klage geführt worden iſt, oder wenn ſie ſelbſt einen Mangel an häuslichem Fleiß bei einem Schüler bemerkt haben, mit dem Direktor oder Klaſſen⸗ lehrer Rückſprache nehmen. Eine genaue Angabe der einzelnen Sprechſtunden findet ſich in einer tabellariſchen Zuſammenſtellung auf dem Flur des Schulgebäudes.
Vom 1. Februar bis zum Schluß des Schuljahres wird über die Klaſſenleiſtungen der Schüler den Angehörigen grundſätzlich keine Auskunft erteilt.
Im übrigen erſuche ich die Eltern bezw. Vormünder der Schüler, ſich ſchriftlich oder mündlich an mich zu wenden, wenn ſie irgend einer Aufklärung in Sachen der Schule bedürfen.
Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben, erkennen dadurch die beſtehende Schul⸗ ordnung an. Es iſt ihnen daher anzuraten, die Schulgeſetze, welche jedem Schüler am erſten Schultage eingehändigt werden, durchzuleſen.
Wahl und Wechſel der Penſionen unterliegen der Genehmigung des Direktors.
Die Hauswirte der Schüler ſind verpflichtet, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen, und zwar dadurch, daß ſie auf die Beobachtung der Schulgefetze von ſeiten der ihnen anvertrauten Schüler(Vgl.§§ 3, 6, 13, 15, 16) dringen und vorkommende Ungehörigkeiten dem Direktor oder den Lehrern mitteilen. Auf dieſe Weiſe können die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen bewahrt werden. Die Koſtgeber brauchen eine Schädigung ihrer Intereſſen durch ſtrengere Beaufſichtigung der Pflegebefohlenen nicht zu be⸗ fürchten; denn man wird ſolche Hauswirte, welche den Lehrern treu zur Seite ſtehen und nicht nur das wahre Wohl der Jugend, ſondern auch den guten Ruf des Kaiſer Wilhelms Gymna⸗ ſiums im Auge haben, den Eltern auswärtiger Schüler warm empfehlen.
Der Gymnaſialdirektor:
Prof. Dr. phil. et jur. M. Thamm.
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