Aufsatz 
Verzeichnus der dörffer, feuerstedt und haupter, auch frembter hern renthen und guldten, in der stat und banne Monthabaur, anno domini 1548 beschrieben und in cantzlei uberschickt
Entstehung
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VI. Stiftungen und Unterſtützungen.

Das Kuratorium hat ſeiner Befugnis gemäß auch in dieſem Jahre mehreren Schülern Schulgeldbefreiungen gewährt. Die Geſamtſumme der Ermäßigungen belief ſich auf ungefähr 10 Proz. der Soll⸗Einnahme aus dem Schulgeld. Geſuche um Schulgeldbefreiungen ſind nur für dürftige Schüler, die ſich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen, innerhalb der erſten 14 Tage des neuen Schuljahres bei dem Kuratorium oder der Gymnaſialdirektion einzureichen. Verſpätet eingereichte Geſuche werden grundſätzlich nicht berückſichtigt. Die be⸗ willigten Ermäßigungen gelten nur für das laufende Jahr.

Für die Werneke⸗Stiftung zur Unterſtützung dürftiger Schüler ſind in durfein Jahre

eingegangen: 1) Von einem Wohltäter.. 56. Mark, 2. 2) Von den Abiturienten und ihren Freunden S. LI2.[O. 3) Aus einer früheren, zu anderem Zweck veran⸗ ſtalteten Sammlung überwieſen 3.. 54,05,

Sa. 222.15 Mark. Am 1. April 1905 betrug der Fonds 1798,44. Mk. 11n

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Samſtag, den 7. April nehmen die Oſterferien ihren Anfang.

Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 24. April. Am Montag, den 23. April von 8 Uhr an werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Direktor jederzeit entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗Zeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Wiederimpfſcheine mitzubringen.

Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charatter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 912 Jahren eintreten. Als Vor⸗ kenntniſſe werden verlangt:.1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Eiehen 2) Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wieder⸗ holen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und libungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark. Schüler, welche innerhalb eines Vierteljahres ein- oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bezw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.