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Muskeln, des Nervensystems und der geistigen Leistungsfähigkeit. Auch bei Schul- kindern wurde die schwächende Wirkung des Alkohols für die Lernfähigkeit selbst nach mässigen Gaben direkt nachgewiesen. Unerwachsene sollten daher alkoholische Getränke unter keinen Umständen erhalten.
Ueber die Mitarbeit der Schule an der Bekämpfung der Trunksucht handelt folgender Erlass der preussischen Regierung:
Berlin, den 3ů1. Januar 1903.
Die Bekämpfung der Trunksucht ist gegenwärtig zu einer Aufgabe geworden, an deren Lösung die weitesten Kreise sich beteiligen. Auch die Schule kann hierzu mitwirken im Sinne einer Be- lehrung des Volkes, die schon bei der Jugend einzusetzen hat. Neben rührigen Vereinen haben auch parlamentarische Kreise sich dieser wichtigen Angelegenheit angenommen, und unter den Mitteln, die zur Beschränkung des Alkoholgenusses empfohlen worden sind, ist mit Recht auch auf die Mitarbeit der Schule hingewiesen worden.
Es ist mir wohlbekannt, dass Schulen wie Schulbehörden dieser Frage ihre Sorge längst und mit Eifer zugewandt haben, wie noch in letzter Zeit von seiten einer Königlichen Regierung ganz im Sinne des Vorstehenden die Kreis-Schulinspektoren verständigt worden sind. Aber die ausser- ordentliche Bedeutung der vorliegenden Aufgabe veranlasst mich, es noch besonders zum Ausdrucke zu bringen, dass auch nicht eine cinzige Volksschule sich der nachdrücklichen Beteiligung an den Kämpfen gegen das unheilvolle Uebel der Trunksucht entziehen darf.
Wenn dem Religionsunterrichte hauptsächlich die ethische Seite, die Bekämpfung des Lasters zufällt, so hat der Unterricht in der Naturkunde und Gesundheitslehre vielfach Gelegenheit, die ver- heerenden Wirkungen des unmässigen Alkoholgenusses auf Gesundheit und Leben den Kindern zur Kenntnis zu bringen. Hierneben bietet sich in der Schule auch sonst noch oft die Gelegenheit, auf das wirtschaftliche Elend hinzuweisen, welches durch die Trunksucht verursacht wird.
Die Königliche Regierung ist in der Lage, durch Vermittelung der Schulinspektoren auf Lehrer- konferenzen und sonst die in Rede stehende Aufgabe der Volksschule näher zu bringen und sowohl den Lehrstoff wie die Methode seiner Verwendung im Unterricht gründlich ausarbeiten zu lassen. An geeigneten Lehrbüchern dazu fehlt es nicht; hier sei nur auf ein neu erschienenes Buch hin- gewiesen:»Die Schädlichkeit des Missbrauchs geistiger Getränke«, herausgegeben von Dr. Dicke und Dr. Kohlmetz im Verlage von lundt in Hattingen..
Die eindringliche und wiederholte Erinnerung der Schulaufsichtsbeamten und Lehrer zu wirk- samer Mitarbeit der Schulen überlasse ich der Königlichen Regierung, behalte mir aber vor, über das dortseits Veranlasste seiner Zeit Bericht zu erfordern.
An die Königlichen Regierungen.
Abschrift zur Kenntnisnanme und sinngemässen Beachtung hinsichtlich der höheren Lehranstalten und der Seminarschulen etc. Der Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten. STUDT. An. die Königlichen Provinzial-Schulkollegien.
4. Tabak ist ebenfalls ein gefährliches Nervengift, das mit dem Speichel vom Magen und mit dem Rauch von den Lungen aufgenommen wird. Als Folgen des Tabakgenusses hat man bei Knaben Verdauungsstörungen, Blutarmut, Herzklopfen, Schwindelgefühl und geistige Trägheit beobachtet.
5. Ueberbürdung ist ein Mass von Arbeit, das krankhafte Erscheinungen bewirkt. Als Folgen von Ueberbürdung hat man vorgefunden in körperlicher Be- ziehung: Blutarmut, Schlaffheit der Muskeln, Zittern der Hlände, mangelhaften Schlaf, Kopfschmerzen, Nasenbluten, in geistiger Beziehung: Mangel an Aufmerksamkeit, Un- fähigkeit, die Gedanken zu konzentrieren, Schwäche des Gedächtnisses. Nicht so selten ist eine Ueberbürdung mehr durch ausserhalb der Schule liegende Momente


