Aufsatz 
a) Schule und Schulhygiene. b) Neuere Ermüdungsmessungen mit dem Aesthesiometer
Entstehung
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Schülern, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, insbesondere an Masern, Röteln, Scharlach, Croup, Diphtheritis, epidemischer Genickstarre, Ruhr, Unterleibstyphus, ansteckender Augenentzündung(Körnerkrankheit) und Keuchhusten, ist der Besuch der Schule so lange untersagt, bis nach schriftlicher Bescheinigung des behandelnden Arztes die Gefahr der Ansteckung als beseitigt gelten darf. Auch gesunde Schüler dürfen die Schule nicht besuchen, wenn in dem Hausstande, dem sie angehören, Scharlach, Croup, Diphtheritis, epidemische Genickstarre oder Ruhr ausgebrochen ist, falls nicht ärztlich bescheinigt wird, dass sie durch genügende Absperrung vor der Getfahr der Ansteckung geschützt sind. Bei Erkrankungen an Masern und Röteln können die dem betreffenden blausstande angehörenden gesunden Schüler auch ohne Absonderung von den Kranken die Schule weiter besuchen, wenn sie nachweislich die Krankheit früher überstanden haben.

a. Masern. Uebertragung durch Nasenschleim, Mundspeichel und Haut- schüppchen, beim Niesen, Flusten, Sprechen, ferner indirekt durch gesunde Personen. Krankheitsdauer ca. 4 Wochen. Im Beginn Schnupfen, gerötete und tränende Augen, trockener Husten, dann rote Flecken auf Stirn, Hals, Brust, Rücken usw. Hierauf Abschuppung in kleinen Schüppchen. Sterblichkeit 2 0% der Erkrankten. Plötz- licher Hlusten mit Schnupfen und tränenden Augen muss Verdacht auf Masern er- regen und Ausschluss des verdächtigen Schülers bis zur ärztlichen Klarstellung der Sachlage veranlassen.

b. Röteln verlaufen fast au nahmslos so mild, dass besondere Massregeln kaum erforderlich sind.

c. Scharlach ist dagegen eine sehr bösartige Krankheit. Im Beginn Schling- beschwerden, Halsschmerzen, Uebelkeit und Erbrechen, später roter, am Hals be- ginnender, das Kinn freilassender Ausschlag, zuletzt Abschuppung in grösseren Haut- fetzen, auch nach unbemerkbar geringem Ausschlag. äufig treten Diphtherie, Nieren- und Mittelohrentzündung hinzu. Ansteckungsstoff in dem Nasenschleim, dem Auswurt und in den autfetzen. Indirekte Uebertragung durch Menschen und Gegenstände steht fest. Ansteckung wohl meistens durch Einatmung. Gefahr von Leihbüchern; in trockenem Zustand bleiben die Erreger des Scharlachs 5 Monate und mehr lebens- fähig. Geschwister Scharlachkranker dürfen die Schule nicht besuchen. Bei einer Epidemie müszen alle Schüler, die über Mattigkeit und Hialsschmerzen klagen, nach rlause geschickt werden. Genesene dürfen frühestens 8 Wochen nach Beginn der Erkrankung und erst nach Desinfektion und auf Grund eines ärztlichen Zulassungs- zeugnisses die Schule wieder besuchen. Der Sitzplatz eines erkrankten Schülers und seiner Umgebung ist zu desinfizieren. Bei mehreren rasch folgenden Erkrankungen muss die Klasse bezw. Schule geschlossen und desinfiziert werden.

d. Diphtherie. Im Beginn Brechneigung, Halsschmerzen, dann übler Mundgeruch und grauweisser Belag der Mandeln. Da die alsschmerzen fehlen können, muss bei verdächtigen Fällen immer auch der lials untersucht werden. Bei schwerer Erkrankung ist noch der Kehlkopf entzündet, die Stimme heiser, der Husten bellend. Oft erkranken auch das herz, die Nieren; später können Nervenlähmungen (Schielen, Sprachstörung) auftreten. Sterblichkeit 7,5%(Serumbehandlung) bis 40%. Krankheitserreger der Löffler'sche Bazillus, der besonders im Mundspeichel und Nasen- schleim vorkommt und an feuchten, dunklen Stellen(Dielenspalten, Kanälen) monate- lang lebensfähig bleibt. Verbreitung des Bacillus durch Husten, Niesen, Ausspucken. Aufnahme durch Einatmung, Nahrungsmittel, Kleidungsstücke etc.; besonders gefährlich sind Leihbücher; auch durch gesammelte Briefmarken und Ansichtskarten sind Ueber- tragungen erfolgt, ferner durch gesunde Personen, die mit Kranken verkehrt hatten. Angehörige von Diphtheriekranken dürfen die Schule nicht besuchen. Alle vom er- krankten Schüler berührten Gegenstände sind zu desinfizieren. Nach Auftreten eines